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Aktuelles


Neueste Informationen und Entwicklungen rund um die Sanktionslistenprüfung

Neue Funktion verfügbar: Datensätze per CSV-Upload löschen

05.10.2022

Ab sofort können Sie im Kundenbereich auch manuell eine CSV-Datei hochladen, um so Datensätze aus der täglich stattfindenden automatischen Listenprüfungen zu löschen. Diese Funktion ist sowohl für die Sanktionslisten- als auch die PEP-Prüfung vorhanden.

Mit nur wenigen Klicks importieren Sie eine CSV-Datei, die die zu löschenden Namen enthält. Diese werden dann aus easycompliance entfernt. Wenn Sie diesen Vorgang automatisieren möchten, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.


Sanktionen gegen Russland: Was Firmen jetzt beachten müssen

03.03.2022

In den vergangen Tagen wurden von so gut wie jedem Land der westlichen Hemisphäre Sanktionen gegen Russland auf Grund des Einmarschs in die Ukraine beschlossen. Besonders erwähnenswert ist hier, dass selbst die Schweiz, die sich ansonsten eher neutral verhält, die EU-Sanktionen gegen Russland übernommen hat. Neben dem russischen Präsidenten Vladimir Putin sind sämtliche russische Führungskräfte und zahlreiche Oligarchen sanktioniert worden.
In den letzten Tagen haben wir auf Grund der Sanktionen gegen Russland, die nahezu täglich aktualisiert werden, einen starken Anstieg an positiven Treffern bei unseren Kunden beobachtet. Denn jedes Unternehmen muss jetzt sicherstellen, mit sanktionierten Personen und Organisationen keine Geschäfte mehr zu tätigen. Sollten Sie bereits Kunden oder Lieferanten haben, die sanktioniert sind, müssen die laufenden Geschäfte sofort eingestellt werden, um nicht gegen die geltenden Sanktionen zu verstoßen!

Gerne können Sie uns kontaktieren, um individuell abzustimmen, was Sie nun tun müssen. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der Sanktionslistenprüfung. Nur eines sollten Sie keinesfalls tun: Die Sanktionen ignorieren.

Schauen Sie sich unser Video an:


Kontakieren Sie uns jetzt


Änderungen beim Tarif "easy basic"

27.08.2020

Wir haben Änderungen am Tarif easy basic vorgenommen. Dieser umfasst ab sofort die tagesaktuellen Sanktionslisten der EU und die SDN- und NON-SDN-Sanktionslisten der USA. Die Preise können gestaffelt ausgewählt werden, je nachdem, wie viele Datensätze der Sanktionslistenprüfung unterzogen werden sollen.
Somit ist der Tarif easy basic nicht mehr an eine Lizenz des Bundesanzeiger-Verlages bzw. Reguvis gebunden. Wünschen Sie weiterhin eine Prüfung der Sanktionslisten von Reguvis, die alle weltweit relevanten Sanktionslisten (EU, USA, Japan, Schweiz, Kanada, Australien etc.) enthalten, so ist der Tarif "easy plus" die richtige Wahl.

Die Änderungen im Tarif easy basic gelten nur für Neukunden. Hier gelangen Sie zur Übersicht: Preis- und Leistungsverzeichnis


Die Sanktionslistenprüfung in Zeiten der Corona-Krise

26.03.2020

In den letzten Wochen erreichen uns vermehrt Anfragen, ob die Corona-Krise Auswirkungen auf die Sanktionslistenprüfung oder PEP-Prüfung hat. Ohne Frage bedeuten die aktuellen Entwicklungen schwere Einschnitte in das nationale und internationale Wirtschaftssystem. Grenzen werden geschlossen, Einreiseverbote verhängt und der lokale Handel kommt nahezu vollständig zum Erliegen. Die Sanktionslistenprüfung, die PEP-Prüfung sowie sonstige Compliance-Maßnahmen, die Unternehmen treffen müssen, sind von bisher allen Regelung, die national und international erlassen wurden, jedoch keineswegs berührt.

Im Gegenteil: Insbesondere jetzt sollte auf das Compliance-System acht gegeben werden. Denn vielen Unternehmen, die bisher nur lokal vertreten waren und somit die Compliance-Prüfungen eher außen vor gelassen haben, bieten sich nun Chancen im Online-Handel. Dass dieser Bereich wächst, zeigen die letzten Jahre deutlich. Und gerade jetzt, wo der lokale Konsum weitestgehend eingeschränkt wird, erhöhen die Konsumenten ihre Nachfrage nach Onlineangeboten. Dieses führt aber auch dazu, dass sich der Kundenkreis vergrößert und auch internationalisiert. Wer bisher also keine Sanktionslistenprüfung eingesetzt hat, sollte dieses nun dringend tun. Sprechen Sie uns an! Wir können auch die Sanktionslistenprüfung in nahezu allen gängigen Shopsystemen dank unserer API vollständig automatisieren, sodass Sie so gut wie keine Mehrarbeit auf Grund der Prüfung befürchten müssen.


Der wohl bisher prominenteste Sanktionslisteneintrag: Huawei von der USA sanktioniert

27.05.2019

Wir wissen aus unserer langjährigen Erfahrung, dass bei Verbrauchern und selbst Unternehmen in Deutschland die Sanktionen und damit einhergehend die Sanktionslisten sowohl der EU als auch von anderen Staaten entweder völlig unbekannt sind oder schlicht ignoriert werden. Doch dieses könnte sich nun ändern, denn seit dem 23.05.2019 findet sich der wohl bisher prominenteste Eintrag auf den Sanktionslisten: Huawei.
Wenngleich auch die Sanktionierung Huaweis politisch motiviert sein dürfte und es hier vorrangig zunächst nicht um die Bekämpfung von Terrorismus geht, sind diese Sanktionen auf den US-Listen dennoch von jedem zu beachten, der in den Geltungsbereich der Sanktionslisten der USA fällt. Dieses könnte in der unternehmerischen Praxis enorme Auswirkungen haben und Unternehmen, die die Sanktionslisten der USA beachten müssen, sollten insbesondere vor dem aktuellen politischen Hintergrund genauestens prüfen, ob sie Produkte von bzw. mit Huawei handeln dürfen. Googles Betriebssystem Android für Smartphones und die aktuelle Diskussion um ein Verbot von WhatsApp für Huawei-Smartphones stellen hier nur die Spitze des Eisberges dar. Denn Huawei stellt nicht nur Smartphones, Laptops und Tablets her, sondern ist in der Businesswelt unter anderem durch Komponenten wie WLAN-Router, Switches, Telekommunikationslösungen und sonstiger Netzwerkdienstleistungen und -produkte fest verankert.

Huawei und seine 68 Niederlassungen außerhalb der USA sind alle von den US-Sanktionen betroffen. Diese befinden sich natürlich auf den Sanktionslisten des Bundesanzeiger Verlages. Wichtig zu erwähnen ist, dass die EU bisher keine Sanktionen gegen Huawei erlassen hat, sodass Unternehmen, die nur die EU-Sanktionen berücksichtigen müssen, zunächst nichts zu befürchten haben.


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