Unternehmen im Kampf gegen den Terrorismus
Mit Einführung der EG-Antiterrorismusverordnung ist es Unternehmen verboten, geschäftliche Kontakte zu Organisationen oder einzelnen Personen zu pflegen, die einer Anti Terror Prüfung nicht standhalten. Dadurch werden Unternehmen rechtlich dazu verpflichtet, umfangreiche Kontrollen innerhalb ihrer wirtschaftlichen Praxis vorzunehmen. Durch die Verordnung (Rechtsgrundlage u.a. EG-VO 2580/2001, EU-VO 881/2002, EU-VO 753/2011) wurde das Außenwirtschaftsrecht auf europäischer Ebene vollkommen neu gestaltet. Bis dahin war es verboten bzw. unter einem Genehmigungsvorbehalt gestellt, Waren in solche Länder zu liefern, die unter ein Embargo gestellt worden sind. Nunmehr betrifft das Verbot auch den Kontakt, die Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen und Finanzmittel zu natürlichen Personen sowie Vereinigungen bzw. Firmen (siehe auch Bereitstellungsverbot). Um die Terrorprüfung überhaupt wirksam und rechtssicher zu gestalten, umfassen die EG-Antiterrorismusverordnung bestimmte Listen, die sogenannten Sanktionslisten oder Anti Terror Listen. Aus diesen geht hervor, zu welchen terroristischen Organisationen oder einzelnen Terroristen keine Geschäftskontakte gepflegt werden dürfen. Die Beschränkung gilt folglich nicht mehr ausschließlich für einzelne Länder. Sie hat vielmehr weltweite Bedeutung. In der Praxis gestaltet sich die Sanktionslistenprüfung allerdings häufig sehr schwierig. Aufgrund der Verordnung sind die Unternehmen nämlich zu höchst komplexen Verfahren verpflichtet, die auf eine Vielzahl von Unternehmensabläufen zugreifen. Der europäische Gesetzgeber verlangt dennoch von den Verantwortlichen, verbotene Kontakte künftig nicht nur zu erkennen, sondern darüber hinaus auch zu meiden - und dieses vor, während und auch nach einer geschäftlichen Handlung.
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Rechtliche Konsequenzen bei Missachtung der EG-Verordnung
Unternehmen handeln wenigstens fahrlässig, wenn sie die Verordnung nicht umsetzen. Im schlimmsten Fall setzen die Verantwortlichen sogar die Existenz der Firma aufs Spiel. Die gesetzliche Regelung sieht nämlich nicht nur die Verpflichtung vor, sondern droht im Fall der Missachtung auch eine beachtliche Strafe an. Der Strafrahmen reicht von 500.000 € Geldstrafe bis hin zu 15 Jahren Freiheitsstrafe für die Verantwortlichen. Ferner werden auch Verfall und Einziehung sowie eine Umsatzabschöpfung angedroht, die letztendlich den finanziellen Ruin herbeiführen können. Insbesondere die Abschöpfung des Umsatzes kann eine schwerwiegende Konsequenz mit sich bringen. Berechnet wird sie nach dem Bruttoprinzip, so dass der Staat nicht nur die Gegenstände der Tat, sondern auch alle Surrogate sowie Nutzungen einziehen darf. Dazu zählen insbesondere Ersatzleistungen oder Veräußerungserlöse. Folglich darf der Täter diejenigen Kosten, die ihm im Hinblick auf die Tat selbst entstanden sind, von dem erwirtschafteten Erlös nicht abziehen. Wer beispielsweise Waren im Wert von 2 Millionen € an eine Gruppierung verkauft, die einer Anti Terror Prüfung nicht standhält, der muss dem Staat den kompletten Umsatz überlassen. Dementsprechend handelt es sich um eine deutliche Sanktion für das betroffene Unternehmen. Sinn und Zweck der Regelung ist es, die Finanzierung von terroristischen Gruppen oder Personen zu unterbinden. Dadurch soll die kriminelle Tätigkeit von Terroristen weitestgehend verhindert werden.
Jede Abteilung des Unternehmens muss kontrollieren
Die Terrorprüfung obliegt keineswegs ausschließlich der Geschäftsführung. Die einzelnen Unternehmensabteilungen sind ihrerseits auch dazu verpflichtet, ihre geschäftlichen Tätigkeiten umfassend zu kontrollieren. Innerhalb der Buchhaltung muss dementsprechend geprüft werden, ob Zahlungen an Gruppierungen oder einzelne Personen geleistet werden, die von der Sanktionsliste erfasst sind. Besonders betroffen ist auch der Vertrieb einer Firma. Dieser muss jedes einzelne Geschäft einer umfassenden Prüfung unterziehen. Unerheblich ist, dass es sich bei der wirtschaftlichen Tätigkeit von Unternehmen in der Regel um Handelsgeschäfte handelt. Diese fallen im Rahmen der Auslegung unter die Richtlinie. Ausreichend ist dabei, dass eine Organisation bzw. eine Person in irgendeiner Weise an dem Wirtschaftsgeschäft involviert ist. Sowohl bei der Zahlungsmöglichkeit via Kreditkarte als auch beim E-Commerce muss von der Abteilung dafür Sorge getragen werden, dass Terroristen darüber keinerlei Möglichkeit erhalten, Einkäufe zu tätigen. Umgekehrt gilt dies auch für die Einkaufsabteilung innerhalb der unternehmerischen Struktur. Es dürfen keinerlei Produkte von Terroristen oder terroristischen Vereinigungen gekauft werden, um diese für das Unternehmen zu verwenden. Die Verkettung der Prüfpflicht betrifft sogar den Service eines Unternehmens. Dies kann insbesondere dann relevant werden, wenn Kunden, die auf der Antiterrorismusliste stehen, exemplarisch Gewährleistungsrechte oder Wartungsarbeiten geltend machen bzw. durchführen. Durch die Einführung der Verordnung kommt auch auf Personalabteilungen ein deutlicher Mehraufwand zu. Diese müssen sämtliche Mitarbeiter prüfen, die innerhalb des Unternehmens tätig sind. Die Pflicht beschränkt sich dabei nicht auf das Stammpersonal, sondern gilt auch für Praktikanten, Leihpersonal, Forschungspersonal oder Austausch- bzw. Werkstudenten. Vor allem in großen Unternehmen ist die Fluktuation derart hoch, dass die Prüfung viel Zeit sowie stetige Anpassung in Anspruch nimmt. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass die Namensidentität teilweise auch aufgrund von kulturellen Gegebenheiten zufällig sein kann. Ferner gilt es zu beachten, dass neben den EU-Sanktionslisten auch weitere Sanktionslisten für das Unternehmen von Bedeutung sein können.
Diese Maßnahmen müssen ergriffen werden
Von der Unternehmensführung kann letztendlich nicht verlangt werden, dass sie jeden Einzelfall mit hundertprozentiger Sicherheit bewerten kann. Dennoch müssen sämtliche Maßnahmen eingeleitet werden, die zumutbar sind und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gewährleisten, dass keine fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstöße begangen werden. Die generelle Pflicht liegt bei den Verantwortlichen eines jeden Unternehmens, die die Aufsicht über die einzelnen Abteilungen führen. Welcher Maßstab letztendlich an die Aufsichtspflicht anzusetzen ist, hängt entscheidend von den konkreten Umständen eines Einzelfalls ab. Vor allem die Struktur der Organisation sowie die Unternehmensgröße sind Kriterien, die bei der Beurteilung berücksichtigt werden müssen. Damit wird allerdings auch deutlich, dass jedes Unternehmen verpflichtet ist, die geeigneten und erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Indes zeigt die Realität, dass einige Firmen noch gar nichts im Hinblick auf die EG-Antiterrorismusverordnung unternommen haben. Generell gibt es auch große Differenzen bei der Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen. Nach der Bundesregierung ist somit jeder Wirtschaftsbetrieb rechtlich dazu verpflichtet, jeden einzelnen Geschäftskontakt zu prüfen. Wird im ersten Schritt festgestellt, dass eine Namensidentität zu einem Terroristen bzw. zu einer terroristischen Organisation besteht, muss sodann geprüft werden, ob es sich um eine zufällige Übereinstimmung der Lebensdaten handelt. Erst wenn durch die Terrorprüfung sicher ausgeschlossen werden kann, dass keine Geschäftsbeziehung zu Terroristen aufrechterhalten wird, dürfen wirtschaftliche Geschäfte miteinander geschlossen werden.
Mit diesen Schwierigkeiten haben Unternehmen bei der Prüfung zu kämpfen
Im Gegensatz zu einzelnen Staaten verfügen Unternehmen nicht über einen eigenen Geheimdienst. Ferner ist die EG-Antiterrorismusverordnung auch derart komplex gestaltet, dass eine vollständige Umsetzung nahezu ausgeschlossen sein dürfte. Zuletzt trägt die Unternehmensführung auch die Verantwortung für den zeitlichen Rahmen, den diese Überprüfungen der Geschäftskontakte mit sich bringen. Schwierigkeiten bereitet die Umsetzung deswegen, weil sich die Liste der Namen von Terroristen oder terroristischen Vereinigungen regelmäßig ändert und zum Teil sehr allgemein gefasst ist. Aufgrund der unpräzisen Details sind häufig Kunden betroffen, die eigentlich gar nichts mit solchen Netzwerken zu tun haben. Lückenhafte oder unvollständige Einträge führen aber gerade dazu, dass andere Unternehmen unter das Embargo fallen. Dementsprechend schwierig ist die Überprüfung für deutsche Unternehmen. Außerdem verwenden die Verantwortlichen derart viel Zeit auf entsprechende Feststellungen, dass die tatsächlichen Aufgaben gewissermaßen in den Hintergrund rücken. Insoweit droht ein Generalsverdacht gegenüber jedem Geschäftspartner. Es besteht nämlich immer eine latente Gefahr, dass in Zukunft unerkannt oder irrtümlich geschäftliche Kontakte mit vermeintlichen Kaufleuten geschlossen werden, mit denen aufgrund einer Sanktionslistenprüfung gar keine Beziehungen gepflegt werden dürfen. Vermutlich werden auch Geschäfte nicht mehr getätigt, weil eine zufällige Namensidentität vorliegt, die jedoch nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu kontrollieren ist. Da regelmäßig Außenwirtschaftsprüfungen stattfinden, kann es dabei zu Beweisschwierigkeiten kommen. Denn der Unternehmer müsste sich dahingehend exkulpieren, dass er lediglich mit einer namensidentischen Organisation bzw. Personen Handel getrieben hat. Da es sich zumeist um Geschäftskontakte im Ausland handelt, wird dieser Beweis bei Vorliegen einer akzidentellen Namensidentität schwer fallen. Insbesondere nach einigen Jahren ist dieser Nachweis realistisch betrachtet kaum zu erbringen.
Die Anti Terror Prüfung mit easycompliance erfolgreich umsetzen
Trotz der beschriebenen Schwierigkeiten ist es keine Alternative, die EG-Antiterrorismusverordnung zu ignorieren oder nur in Teilen umzusetzen. Für Unternehmen ergibt sich, dass diese kontinuierlich ihre Geschäftskontakte (Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter) gegen die aktuellsten Sanktionslisten prüfen müssen. Und genau hier hilft Ihnen easycompliance. Mit der onlinebasierten Lösung ist es möglich, alle Geschäftskontakte vollkommommen automatisch jeden Tag gegen die aktuellsten Anti Terror Listen prüfen zu lassen. Mit easycompliance laufen Sie keine Gefahr mehr, Änderungen auf den Terrorlisten, die in der Regel mehrmals in der Woche vorliegen, zu verpassen. Ihr Arbeitsaufwand bei der Terrorprüfung wird auf ein Minimum reduziert. Sie müssen nur noch dann tätig werden, wenn Treffer vorliegen und Sie von easycompliance benachrichtigt werden. Ist alles im grünen Bereich, können Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, ohne sich um die Sanktionslistenprüfung zu sorgen.
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