Lösung

Ihre Vorteile mit easycompliance

Sanktionslisten- und PEP-Prüfung: günstig, effektiv und vollautomatisiert. Riskieren Sie Ihren AEO-Status nicht und vermeiden Sie hohe Geldstrafen – mit minimalem Aufwand.

Tobias Siemssen, LLM. CEO, Siemssen Consulting GmbH Ich bin Jurist, Steuerberater, Systementwickler, Unternehmer und Investor. Ich habe easycompliance entwickelt und verbinde juristische Expertise praxisnah mit über 15 Jahren Compliance-Erfahrung, neuester Technologie und internationalem Blick. LinkedIn XING E-Mail Telefon Zuletzt aktualisiert:

Die meisten Systeme zur Prüfung von Sanktions- oder PEP-Listen sind teuer und unkomfortabel. Allein die Überprüfung von Namen gegen die aktuellen Terrorlisten kostet mit herkömmlichen Systemen oft mehrere tausend Euro im Jahr. Hinzu kommt, dass diese Systeme sehr kompliziert sind und in der Praxis deshalb selten zum Einsatz kommen. Gerade dieser Aspekt kann im Ernstfall sehr teuer für das Unternehmen werden.

Riskieren Sie Ihren Status als AEO nicht und vermeiden Sie hohe Geldstrafen. Setzen Sie auf easycompliance!

Was kann easycompliance?

Jetzt neu

Online-Sofortprüfung gegen Sanktions- und PEP-Listen

Nur gelegentlich Einzelfälle prüfen? Mit easysanction.com prüfen Sie online und in Echtzeit – ganz ohne Anmeldung, Vertragslaufzeit und laufende Kosten.

Jetzt prüfen

Warum easycompliance?

Vollständig automatisiert

Kein manueller Aufwand mehr!

Komplett automatisiertes Monitoring Ihrer Daten gegen die aktuellsten Sanktions-, PEP- und Watchlisten. Manueller oder automatisierter Datenimport – auch mittels API. Ihr manueller Aufwand wird auf ein absolutes Minimum reduziert!

Software aus der Cloud

Mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft!

easycompliance ist als Software as a Service (SaaS) konzipiert. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern: keine Installation, keine Wartung, keine Software- oder Sanktionslistenupdates – das alles übernehmen wir für Sie!

Über 15 Jahre Erfahrung

Weniger false positives!

Seit über 15 Jahren gilt easycompliance als eine der führenden Lösungen für Sanktionslisten-, PEP- und Watchlist-Prüfung – ausgezeichnet beim Innovationspreis-IT 2017 und 2018 sowie 2026 als „Business Champion" (DISQTrust). Dafür sorgen unsere in der Praxis erprobten, intelligenten Prüfroutinen. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung!

Unser Name ist Programm

Jeder kann easycompliance nutzen!

Trotz komplexer rechtlicher Anforderungen ist easycompliance einfach und intuitiv gehalten. Jeder kann die Software bedienen – ganz ohne Einarbeitung und ohne Schulung, völlig intuitiv!

Plattformunabhängig

und mit jedem Gerät!

Egal welches ERP-, CRM- oder Shopsystem Sie einsetzen: easycompliance funktioniert mit jeder Plattform. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mit Mac, Windows-PC, iPhone oder einem anderen (mobilen) Endgerät arbeiten!

Ausgezeichneter Preis

bei hervorragendem Leistungsumfang!

Sie verdienen keinen Euro mehr, nur weil Sie sich an die Prüfpflichten halten – das ist uns bewusst! Damit auch kleine Unternehmen der Prüfpflicht nachkommen, gibt es easycompliance zu fairen, transparenten Preisen – bereits ab 20,00 € im Monat.

easycompliance bietet Ihnen zum einen die Einzelprüfung (Ad-hoc- bzw. Sofortprüfung): die Prüfung, ob ein einzelner Name zum heutigen Datum auf einer Sanktions- oder PEP-Liste steht. Die Kernfunktionalität ist jedoch die sogenannte Listenprüfung. Von der Funktion her gleicht sie einem Monitoring: Sie importieren Ihre zu prüfenden Geschäftskontakte (z. B. Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter), und easycompliance prüft fortan täglich und vollautomatisch gegen die Sanktions- oder PEP-Listen. So kommen Sie laufend Ihrer Verpflichtung zur Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche nach und müssen sich keine Sorgen mehr machen. Aufwendige manuelle Arbeitsprozesse entfallen. Zudem können Sie Ihre Prüfergebnisse speichern und jederzeit wieder darauf zurückgreifen – das kann z. B. bei einem Zollaudit wichtig sein.

Das herausstechendste Merkmal ist jedoch die einfache Bedienung und Handhabung: Sie importieren Ihre Kundenliste im CSV-Format mit wenigen Klicks, führen über eine einfache Maske Einzelprüfungen durch und greifen jederzeit auf gespeicherte Ergebnisse zurück. Importierte Listen lassen sich bearbeiten, Namen hinzufügen oder entfernen, und im Falle eines Treffers werden Sie sofort per Mail informiert, um Maßnahmen ergreifen zu können. Ferner lässt sich der Importprozess automatisieren – entweder durch das vollautomatische Einlesen von CSV-Dateien (mehr Infos) oder über unsere API. Letzteres ist insbesondere für Betreiber von Onlineshops sinnvoll – so lassen sich aber auch ERP-, CRM-, Cloud- und sonstige Systeme an die Sanktionslisten- oder PEP-Prüfung anschließen (mehr Infos).

Der Unterschied zwischen Sanktionslisten- und PEP-Prüfung

Zur Sanktionslistenprüfung ist jedes Unternehmen verpflichtet. Das ergibt sich unter anderem aus nationaler Gesetzgebung (z. B. dem Geldwäschegesetz), insbesondere aber aus verschiedenen EU-Verordnungen. Vorrangiges Ziel der Sanktionslistenprüfung ist es, die Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.

Die PEP-Prüfung verfolgt hingegen den Ansatz, Geldwäsche und Korruption insbesondere von politisch exponierten Personen einzudämmen. Dazu zählen u. a. Amtsträger wie Parlamentsmitglieder, Staats- und Regierungschefs oder Behördenleiter, aber auch ehemalige Amtsträger sowie deren Angehörige. Im Gegensatz zur Sanktionslistenprüfung ist nicht jedes Unternehmen verpflichtet, die PEP-Prüfung durchzuführen – betroffen sind insbesondere Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleister und z. B. auch Makler.

HADDEX-Sanktionslisten von Reguvis

Mit easycompliance sind Sie immer auf der sicheren Seite. Für den Abgleich im Tarif easy plus nutzen wir die konsolidierten Sanktionslisten von Reguvis (Bundesanzeiger Verlag), die alle weltweit relevanten Sanktionen enthalten. Sie werden immer dann aktualisiert, wenn die zuständigen Gremien neue Sanktionen beschließen. So ist jederzeit sichergestellt, dass Sie keine geschäftlichen Handlungen mit sanktionierten Personen, Firmen oder Organisationen eingehen.

Ein weiterer Vorteil: Reguvis übernimmt die Namen der sanktionierten Personen und Organisationen direkt aus den offiziellen Amtsblättern, z. B. der EU. Damit ist ein Höchstmaß an Aktualität und Vollständigkeit gewährleistet. Das ist besonders wichtig, denn die offiziellen EU-CFSP-Sanktionslisten (Common Foreign and Security Policy, auch Finanzsanktionslisten) enthalten nicht alle Sanktionen, die in den Amtsblättern veröffentlicht werden (mehr dazu weiter unten). Ferner werden die Namen auf die unterschiedlichsten Schreibweisen geprüft und Abweichungen als Aliasnamen aufgenommen.

Welche Sanktionslisten enthalten die HADDEX-Listen von Reguvis?

Die Sanktionslistenprüfung mit easycompliance in den Tarifen easy basic und easy plus erfolgt mit den folgenden Sanktionslisten:

  • ALLE Verordnungen der EU zur Terrorismusbekämpfung
  • ALLE Finanzsanktionen der EU
  • ALLE US-Veröffentlichungen – auch die einzelnen Programme der Specially Designated Nationals (SDN) und Nonproliferation Sanctions
  • Japanische METI-Listen
  • Australische Sanktionslisten (DFAT)
  • Kanadische Sanktionslisten (OSFI)
  • Britische Sanktionslisten (HMT)
  • Schweizer Sanktionslisten

Hier finden Sie einen Überblick über alle Sanktionslisten, die easycompliance im Tarif easy plus prüft. Zusätzlich können Sie ein PDF-Dokument von Reguvis aufrufen, das alle Listen im Detail aufzeigt: Übersicht der HADDEX-Sanktionslisten.

Tagesaktuelle Sanktionslisten der Europäischen Union (CFSP)

Im Tarif easy EU greifen Sie auf die tagesaktuellen CFSP-Sanktionslisten der Europäischen Union zurück. easy EU eignet sich vor allem für kleinere Unternehmen, die nur die EU-Sanktionslisten berücksichtigen müssen. Über die Prüfergebnisse, die easycompliance für Sie generiert und detailreich mit allen Informationen der Sanktionsliste darstellt, erhalten Sie zudem direkten Zugriff auf die jeweilige EU-Verordnung im PDF-Format.

HADDEX- oder EU-Sanktionslisten – wo ist der Unterschied?

Die Sanktionen der Common Foreign and Security Policy der EU werden in der sogenannten CFSP-Liste abgebildet. Wichtig zu wissen: Gemeint sind damit ausschließlich Finanzsanktionen und das Einfrieren von Vermögenswerten. Bestimmte Sanktionen, die die EU erlässt, die aber weder Finanzsanktionen sind noch das Einfrieren von Vermögenswerten zum Ziel haben, finden i. d. R. keinen Weg in die CFSP-Listen. Das zeigt sich z. B. an der „Alfa Bank": Die EU hat mit EU-Verordnung 2022/328 im Rahmen des Einmarschs in die Ukraine u. a. die Alfa Bank sanktioniert. Allerdings wurden keine Vermögenswerte eingefroren, sondern lediglich der Handel mit bestimmten Finanzprodukten und der Zugang zu EU-Finanzmärkten untersagt. Deshalb ist die Alfa Bank nicht in den CFSP-Listen zu finden (denn „normale" Geschäfte dürfen theoretisch weiter getätigt werden), wurde aber durch Reguvis in die HADDEX-Listen aufgenommen.

Dieses Beispiel zeigt: Sie müssen genau prüfen, welche Sanktionslisten Sie benötigen und vor allem, ob einzelne Sanktionen durch Ihr Unternehmen überhaupt zu beachten sind. Geht es Ihnen z. B. rein um den AEO-Status, sind die CFSP-Listen i. d. R. ausreichend, da hier die geforderten Sanktionslisten (VO (EG) 2580/2001, VO (EG) 881/2002 und VO (EU) 753/2011) enthalten sind.

Welche Sanktionslisten müssen überprüft werden?

Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten und muss für jedes Unternehmen individuell abgestimmt werden. Jedes Unternehmen mit Sitz in der EU ist verpflichtet, die EU-Sanktionslisten (CFSP) zu überprüfen. Darüber hinaus gibt es diverse weitere EU-Sanktionen, die – wie oben beschrieben – nicht Teil der CFSP-Listen sind, jedoch unter Umständen Beachtung finden müssen. Ferner existieren weltweit weitere Sanktionslisten anderer Staaten, die freiwillig geprüft werden oder sogar verpflichtend sein können. In einem eigenen Artikel haben wir alles Wissenswerte zusammengefasst, sodass Sie entscheiden können, welche Sanktionslisten Sie prüfen müssen.

PEP-Listen prüfen

Die PEP-Prüfung hat grundsätzlich nichts mit der Sanktionslistenprüfung zu tun, sondern ergibt sich größtenteils aus dem Geldwäschegesetz (GwG). Daraus resultieren erhöhte Sorgfaltspflichten beim Umgang mit politisch exponierten Personen, um Korruption und Geldwäsche bei Amtsträgern zu vermeiden. Hier arbeiten wir mit info4c aus der Schweiz zusammen und verschaffen Ihnen über easycompliance Zugriff auf die Daten von mehr als 1.300.000 politisch exponierten Personen und deren Angehörigen, die Sie vollautomatisch mit Ihren Datenbeständen abgleichen können.

Jetzt Kunde werden

Compliance-Prüfung, die sich um sich selbst kümmert

Plattformunabhängige Sanktionslistenprüfung, PEP-Prüfung und Watchlistmonitoring (UBO, SCO etc.). Automatisiert, tagesaktuell und zu einem fairen Preis – 100 % Made in Germany.

Kunde werden
Produktdemo anschauen