Was kann easycompliance?
Jetzt neu Online-Sofortprüfung gegen Sanktionslisten und PEP-Listen
Sollten Sie nur sporadisch einzelfallbezogene Prüfungen gegen Sanktionslisten und/oder PEP-Listen wünschen, so haben wir natürlich auch das Richtige für Sie! Mit unserem Service www.easysanction.com können Sie online und in Echzeit prüfen, ob ein Geschäftspartner sanktioniert oder politisch exponiert ist. Ganz ohne Anmeldung, Vertragslaufzeit und laufende Kosten!
Vollständig automatisiert
Software aus der Cloud
Über 10 Jahre Erfahrung
Unser Name ist Programm
Plattformunabhängig
Ausgezeichneter Preis
easycompliance bietet Ihnen zum einen die Funktion der Einzelprüfung (ad hoc- bzw. Sofortprüfung), sprich die Prüfung, ob ein einzelner Name zum heutigen Datum auf einer Sanktionsliste oder PEP-Liste steht. Die Kernfunktionalität ist allerdings die sog. Listenprüfung. Von der Funktion her gleicht diese Funktion einem Monitoring. Sie importieren Ihre zu prüfenden Geschäftskontakte (bspw. Ihre Kunden, die Lieferanten und die Mitarbeiter) und easycompliance prüft fortan täglich und völlig automatisiert Ihre Kontakte gegen die Sanktions- oder PEP-Listen. So kommen Sie laufend Ihrer Verpflichtung zur Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche nach und müssen sich keinerlei Sorgen mehr machen. Auch entfallen aufwendige manuelle Arbeitsprozesse. Des Weiteren können Sie Ihre Prüfergebnisse speichern und jederzeit wieder auf sie zurückgreifen - dies könnte bspw. bei einem Zollaudit wichtig sein.
Das herausstechendste Merkmal ist jedoch die einfache Bedienung und Handhabung! Sie können bspw. Ihre Kundenliste im CSV-Format mit wenigen Klicks importieren, über eine einfache Maske Einzelprüfungen durchführen und jederzeit auf gespeicherte Ergebnisse zurückgreifen. Zudem können Sie importierte Listen einfach bearbeiten, Namen hinzufügen oder entfernen und Sie werden im Falle eines Treffers sofort per Mail informiert, um Maßnahmen ergreifen zu können. Ferner ist es möglich, den Importprozess auch zu automatisieren. Entweder, indem vollautomatisch CSV-Dateien Mehr Infos eingelesen werden oder, indem Sie unsere API nutzen. Letzteres ist insbesondere für Betreiber von Onlineshops sinnvoll - es können so aber auch ERP-, CRM-, Cloud- und sonstige Systeme an die Sanktionslistenprüfung oder PEP-Prüfung angeschlossen werden Mehr Infos.
Der Unterschied zwischen der Sanktionslisten- und PEP-Prüfung
Zur Sanktionslistenprüfung ist jedes Unternehmen verpflichtet. Dieses ergibt sich unter anderem aus nationaler Gesetzgebung (bspw. Geldwäschegesetz) aber insbesondere auch aus verschiedenen EU-Verordnungen. Vorrangiges Ziel der Sanktionslistenprüfung ist es, die Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.
Die Mehr InfosPEP-Prüfung verfolgt hingegen den Ansatz, Geldwäsche und Korruption insbesondere von politisch exponierten Personen einzudämmen. Hierzu zählen u.a. Amtsträger, wie Parlamentsmitglieder oder Staats- und Regierungschefs, Leiter von Behörden etc. aber auch ehemalige Amtsträger sowie deren Angehörige. Nicht jedes Unternehmen ist aber im Gegensatz zur Sanktionslistenprüfung verpflichtet, die PEP-Prüfung durchzuführen. Insbesondere Banken, Versicherung, Zahlungsdienstleister aber auch Makler bspw. sind von der Prüfpflicht betroffen.
HADDEX-Sanktionslisten von Reguvis
Mit easycompliance sind Sie immer auf der sicheren Seite. Wir nutzen für den Abgleich im Tarif easy plus die konsolidierten Sanktionslisten von Reguvis (Bundesanzeiger Verlag), die alle weltweit relevanten Sanktionen enthalten. Diese werden immer dann aktualisiert, wenn die entsprechenden Gremien neue Sanktionen beschließen. Somit ist jederzeit sichergestellt, dass Sie zu keiner Zeit geschäftliche Handlungen mit sanktionierten Personen, Firmen oder Organisationen eingehen.
Ein weiterer Vorteil für Sie ist, dass Reguvis die Namen der sanktionierten Personen und Organisationen direkt aus den offiziellen Amtsblättern bspw. der EU übernimmt. Damit ist ein Höchstmaß an Aktualität und Vollständigkeit gewährleistet. Dieses ist besonders wichtig, denn die offiziellen EU-CFSP-Sanktionslisten (Common Foreign and Security Policy oder auch Finanzsanktionslisten) enthalten nicht alle Sanktionen, die in den Amtsblättern veröffentlicht werden (mehr dazu weiter unten). Ferner werden die Namen auf die unterschiedlichsten Schreibweisen geprüft und Abweichungen als Aliasnamen aufgenommen.
Welche Sanktionslisten enthalten die HADDEX-Sanktionslisten von Reguvis?
Die Sanktionslistenprüfung mit easycompliance in den Tarifen easy basic und easy plus erfolgt mit den folgenden Sanktionslisten:
- ALLE Verordnungen der EU zur Terrorismusbekämpfung
- ALLE Finanzsanktionen der EU
- ALLE US-Veröffentlichungen - auch die einzelnen Programme der Specially Designated Nationals (SDN) und Nonprofileration Sanctions
- Japanische METI-Listen
- Australische Sanktionslisten (DFAT)
- Kanadische Sanktionslisten (OSFI)
- Britische Sanktionslisten (HMT)
- Schweizer Sanktionslisten
Hier finden Sie einen Überblick über alle Sanktionslisten, die easycompliance im Tarif easy plus prüft.
Nachfolgend können Sie auf ein PDF-Dokument von Reguvis zugreifen, welches alle Listen nochmals im Detail aufzeigt: Übersicht der HADDEX-Sanktionslisten.
Tagesaktuelle Sanktionslisten der Europäischen Union (CFSP)
Im Tarif easy EU greifen Sie auf die tagesaktuellen CFSP-Sanktionslisten der Europäischen Union zurück. easy EU eignet sich vor allem für kleinere Unternehmen, die nur Rücksicht auf die EU-Sanktionslisten nehmen müssen.
Über die Prüfergebnisse, die easycompliance für Sie generiert und diese detailreich mit allen Informationen der Sanktionsliste darstellt, erhalten Sie zudem direkten Zugriff auf die jeweilige EU-Verordnung im PDF-Format.
HADDEX- oder EU-Sanktionslisten - wo ist der Unterschied?
Die Sanktionen der Common Foreign and Security Policy der EU werden in der sog. CFSP-Liste abgebildet. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass hiermit ausschließlich Finanzsanktionen und das Einfrieren von Vermögenswerten gemeint ist. Bestimmte Sanktionen, die die EU erlässt, die aber weder Finanzsanktionen sind und auch nicht das Einfrieren von Vermögenswerten zum Ziel haben, finden i.d.R. keinen Weg in die CFSP-Listen. Dieses ist zum Beispiel anhand der "Alfa Bank" zu sehen. Die EU hat mit EU-Verordnung 2022/328 im Rahmen des Einmarschs in die Ukraine u.a. die Alfa Bank sanktioniert. Allerdings wurden hier keine Vermögenswerte eingefroren, sondern lediglich der Handel mit bestimmten Finanzprodukten und der Zugang zu EU-Finanzmärkten untersagt. Deshalb ist die Alfa Bank nicht in den CFSP-Listen zu finden (denn "normale" Geschäfte dürfen theoretisch weiter getätigt werden), wurde allerdings durch Reguvis in die HADDEX-Listen mit aufgenommen.
Anhand dieses Beispiels lässt sich zeigen, dass Sie genau prüfen müssen, welche Sanktionslisten Sie benötigen und vor allem, ob einzelne Sanktionen durch Ihr Unternehmen überhaupt zu beachten sind. Wenn es Ihnen bspw. rein um den AEO-Status geht, sind die CFSP-Listen i.d.R. ausreichend, da hier die geforderten Sanktionslisten (VO (EG) 2580/2001, VO (EG) 881/2002 und VO (EU) 753/2011) enthalten sind.
Welche Sanktionslisten müssen überprüft werden?
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten und muss für jedes Unternehmen individuell abgestimmt werden. Jedes Unternehmen mit Sitz in der EU ist verpflichtet, die EU-Sanktionslisten (CFSP) zu überprüfen. Darüber hinaus gibt es diverse weitere EU-Sanktionen, die - wie oben beschrieben - nicht Teil der CFSP-Listen sind, jedoch unter div. Umständen Beachtung finden müssen. Ferner existieren weltweit noch weitere Sanktionslisten anderer Staaten, die freiwillig geprüft werden oder sogar verpflichtend sein können. Wir haben Ihnen in einem Artikel alles Wissenswertes zusammengefasst, sodass Sie entscheiden können, welche Sanktionslisten Sie prüfen müssen.
PEP-Listen prüfen
Die Mehr InfosPEP-Prüfung hat grds. nichts mit der Sanktionslistenprüfung zu tun, sondern ergibt sich größtenteils aus dem Geldwäschegesetz (GwG). Daraus resultieren erhöhte Sorgfaltspflichten beim Umgang mit politisch exponierten Personen, um Korruption und Geldwäsche bei Amtsträgern zu vermeiden.
Hier arbeiten wir mit info4c aus der Schweiz zusammen und können Ihnen so über easycompliance Zugriff auf die Daten von mehr als 1.150.000 politisch exponierter Personen und deren Angehörige verschaffen.