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Was bedeutet Compliance?


Die Sanktionslistenprüfung ist wesentlicher Bestandteil Ihrer Unternehmens-Compliance

Compliance im eigentliche Sinne bedeutet die Sicherstellung bezüglich der Einhaltung von Gesetzen (im eigenen Unternehmen) durch bestimmte Maßnahmen. Im Bereich der Außenwirtschaft wird mit Compliance vor allem die Prüfung von Personen und Organisationen gegen internationale Sanktionslisten verbunden, mit denen das Unternehmen in Geschäftskontakt steht. Dazu zählen nicht nur Kunden und Lieferanten, sondern auch Mitarbeiter. Die Geschäftsführung muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass keine Geschäftsbeziehungen mit u.a. solchen Personen oder Organisationen eingegangen werden, die auf anerkannten personen- bzw. organisationsbezogenen Sanktionslisten stehen.

Kommt ein Unternehmen dieser Verpflichtung nicht nach, liegt eine Straftat vor (§34 AWG).


Welche Branchen sind betroffen

Generell ist jedes Unternehmen jeder Branche betroffen, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus zu treffen. Einen besonderen Fokus auf diese Maßnahmen müssen jedoch AEO (Authorised Economic Operator = zugelassene Wirtschaftsbeteiligte) zertifizierte Unternehmen und solche Unternehmen treffen, die internationale Geschäftsbeziehungen pflegen. Insbesondere AEO zertifizierte Unternehmen, oder solche, die eine Zertifizierung anstreben, müssen Ihrem Hauptzollamt die Maßnahmen darlegen, die getroffen werden, um jegliche Geschäftsbeziehungen zu Personen und Organisationen zu vermeiden, die auf den sog. Sanktions- bzw. Terrorlisten zu finden sind.


Geeignete Maßnahmen? Kontinuierliche und automatische Sanktionslistenprüfung!

Was bedeutet es, "geeignete Maßnahmen" zu treffen? Hierunter fallen all die Vorkehrungen, die Sie als Unternehmen treffen, um keine Geschäftsbeziehungen mit sanktionierten Personen, Firmen oder Organisationen einzugehen. Der absolut zentrale Bestandteil dieser Maßnahmen ist die Sanktionslistenprüfung. Sie müssen sicherstellen, dass Ihr (bisheriger oder neuer) Geschäftspartner nicht durch die EU, die USA etc. sanktioniert wurde.
Leider reicht es nicht aus, Ihre Geschäftspartner einmalig zu überprüfen. Denn es könnte sein, dass durch eine Änderung der Sanktionslisten (und diese finden i.d.R. mehrmals wöchentlich statt), Ihr Geschäftspartner sanktioniert wurde. Sanktionslistenprüfungen sind also nur dann geeignet, wenn die Prüfung auch diese Änderungen in der Zukunft berücksichtigen (sog. Delta-Prüfung). Zudem muss die Prüfung automatisiert stattfinden. Es reicht also nicht, täglich einen Mitarbeiter abzustellen, um die Kunden-, Lieferanten- und Personalstammdaten manuell mit den Sanktionslisten abzugleichen.


Mit easycompliance einfach zum Ziel

Mit easycompliance können Sie auf einfachste Art und Weise Ihre Kunden-, Personal- und Lieferantenstammdaten gegen die aktuellsten Sanktionslisten der EU, der USA und Japan prüfen - und dieses vollkommen automatisiert. Ist einer Ihrer Geschäftspartner auf einer Liste, erhalten Sie eine entsprechende Meldung. Die positiven Prüfergebnisse werden ausführlich dokumentiert und können von Ihnen kommentiert und bewertet werden, um so bspw. bei einem Zollaudit darzulegen, dass Sie regelmäßig und lückenlos Prüfungen durchführen.


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