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Aktuelles


Neueste Informationen und Entwicklungen rund um die Sanktionslistenprüfung

Fehlertoleranter Sanktionslistenabgleich - Genauigkeit der Suche kundenindividuell einstellbar

25.02.2015

Gerade beim Abgleich von Sanktionslisten ist es überaus wichtig, nicht nur exakte Suchmuster anzuwenden, sondern auch zu berücksichtigen, dass sich unter anderem Schreibfehler in die Suchabfrage eingeschlichen haben können. Ferner können Namen bspw. der Übersetzung in die deutsche Sprache abweichen und selbst bei keiner Übersetzung können unterschiedliche Zeichensätze (Sonderzeichen etc.) dazu führen, dass trotz einer korrekten Eingabe keine Übereinstimmung gefunden wird.

Liegt ein solcher Fehler beim Abgleich der Sanktionslisten vor, können die Folgen für das Unternehmen fatal sein. Denn steht ein überprüfter Name tatsächlich auf einer Sanktionsliste und ein Unternehmen geht auf Grund falscher Prüfergebnisse eine geschäftliche Handlung mit einer sanktionierten Person oder Organisation ein, so liegt eine Straftat vor.

Mit easycompliance sind Sie aber auf der sicheren Seite! Wir verwenden mehrere Filter und phonetische Algorithmen, um mögliche Treffer zu identifizieren. Die Genauigkeit der Übereinstimmung bei der Sanktionslistenprüfung können unsere Kunden nun auch manuell in Ihrem Kundenbereich vornehmen. Die systemweite Standardeinstellung liegt bei 90% und ist unserer Erfahrung nach ein gut gewählter Wert, um mögliche Treffer zu identifizieren, aber auch nicht von falschen Treffern überhäuft zu werden.

Bei der manuellen Kalibrierung dieses Wertes sollte zunächst behutsam vorgegangen werden. Vor allem Einstellungen auf eine geringere prozentuale Übereinstimmung rufen häufig Treffer hervor, die mit den gesuchten Namen häufig nichts zu tun haben.


Ukraine-Krise: EU weitet Sanktionslisten aus

28.07.2014

Im Zuge der aktuellen Ukraine-Krise hat die Europäische Union beschlossen, gegen 15 Russen und Ukrainer Einreiseverbote und Kontosperrungen zu verhängen. Zudem wurden Sanktionen gegen neun russische und weitere neun ukrainische Unternehmen ausgesprochen. Somit befinden sich erstmals auch Unternehmen und Institutionen auf den EU-Sanktionslisten. Insgesamt wurden die EU-Sanktionslisten dadurch auf 87 Betroffene erweitert.

Was bedeuten die Sanktionen für mein Unternehmen?
Personen und Unternehmen bzw. Institutionen, gegen die Sanktionen verhängt wurden, sprich welche sich auf den Sanktionslisten wiederfinden, dürfen weder mit Waren beliefert noch mit Geldmitteln ausgestattet werden. Dies betrifft aber nur Geschäfte, die derzeit in der Schwebe sind oder in Zukunft geschlossen werden sollten. Für Aufträge, die in der Vergangenheit geschlossen wurden, gelten die Sanktionen nicht.

Wie stelle ich sicher, dass meine Kunden nicht auf den Sanktionslisten stehen?
easycompliance arbeitet mit den aktuellsten Sanktionslisten des Bundesanzeiger-Verlages. Wir prüfen Ihre Daten (Debitoren, Kreditoren, Personal etc.) gegen die jeweils gültigen Sanktionslisten und informieren Sie automatisch per Mail, wenn sich ein Treffer ergibt. Sie müssen sich um nichts kümmern! Lesen Sie mehr zu den Vorteilen der Sanktionslistenprüfung mit easycompliance.


Emailbenachrichtung nach Prüflauf ohne Treffer

09.07.2014

Ab sofort ist es allen Kunden möglich, sich auch in dem Fall per Email informieren zu lassen, wenn der tägliche Prüflauf der importierten Namen gegen die aktuellen Sanktionslisten negativ ausfällt.

Die Sanktionslistenprüfungen von easycompliance finden täglich automatisiert statt. In dem Fall, dass ein Name auf einer Sanktionsliste gefunden wurde, wird der entsprechende Kunde per Email benachrichtigt - eine Benachrichtigung im Nichterfolgsfall fehlte bisher. Dies kann jetzt im Kundenbereich eingestellt werden.
Die entsprechende Email wird täglich um 08:00 Uhr versendet und beinhaltet die Ergebnisse des Prüflaufs der letzten 24 Stunden.


Handbuch von easycompliance veröffentlicht

09.07.2014

Das Handbuch von easycompliance ist ab sofort online und enthält Informationen und Tipps zum Umgang und zur Benutzung von easycompliance sowie der Sanktionslistenprüfung im Allgmeinen.

Das Handbuch wird, wie easycompliance selbst, laufend weiterentwickelt und aktualisiert.


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