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Aktuelles


Neueste Informationen und Entwicklungen rund um die Sanktionslistenprüfung

Sanktionslistenprüfung jetzt noch günstiger - neue Tarife bei easycompliance

24.08.2016

Wir berücksichtigen in unseren Entwicklungsprozessen und unserer Strategie stets die Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden! In der Vergangenheit haben wir als offizieller Partner des Bundesanzeiger Verlages ausschließlich die Sanktionslisten des Bundesanzeiger Verlages genutzt. Dieses bringt große Vorteile mit sich: ALLE weltweit relevanten Sanktionslisten werden täglich gepflegt, geprüft und zusammengefasst. Um easycompliance nutzen zu können, war stets ein Abonnement des Bundesanzeiger Verlages Voraussetzung. Dieses ändert sich nun:

Wir haben einen neuen Tarif namens easy EU eingeführt. Während easy basic und easy plus nach wie vor die Sanktionslisten des Bundesanzeiger Verlages nutzen, greift easy EU auf die tagesaktuellen Sanktionslisten der Europäischen Union zurück. Somit entfällt das Abonnement für die Sanktionslisten des Bundesanzeiger Verlages, was sich in den Kosten widerspiegelt. Die Funktionalitäten und die Benutzung von easycompliance bleiben dabei wie gewohnt.

Der neue Tarif eignet sich vor allem für kleinere Unternehmen, die nur die EU-Sanktionslisten beachten müssen und für die bspw. US-Sanktionen keine Rolle spielen. Preislich kann der neue Tarif vollkommen auf die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden.

Sanktionslistenprüfung ab 10,00 Euro monatlich: Hier geht es zum neuen Tarif easy EU


Wie setzen deutsche Unternehmen die Sanktionslistenprüfung um?

20.07.2016

Laut der im Jahr 2002 erlassenen Anti-Terror-Verordnung dürfen Terrorverdächtige von Unternehmen nicht bezahlt werden. Während einige Firmen ihre Mitarbeiter durchleuchten, unterlassen andere zur Gänze jegliche Überprüfungen. Die Gründe sind unterschiedlich: Teilweise unterlassen die Unternehmen die Überprüfungen aus Unwissen, teilweise auch, weil sie Angst vor den Kosten und Bedenken vor dem Datenschutz haben.

Die Anti-Terror-Verordnung gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
Die EU-Finanzminister haben sich dazu bereit erklärt, den Kampf gegen Terrorismusfinanzierung weiter zu verschärfen. Die Grundlage bildet die sogenannte Anti-Terror-Verordnung aus dem Jahr 2002. Diese besagt, dass Firmen Personen kontrollieren müssen, ob sie mitunter auf einer Anti-Terror-Liste zu finden sind oder nicht. Ist ein Eintrag vorhanden, darf die Firma weder Geschäfte mit ihnen machen, noch Gehaltsauszahlungen vornehmen. Entscheidend ist dabei das Bereitstellungsverbot; ein Punkt, der den wesentlichen Teil der Anti-Terror-Verordnung ausmacht. Das Verbot gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

BDA und Wirtschaftsministerium empfehlen Abgleich mit den Daten der Sanktionslisten
Doch eine Umfrage der "Welt" zeigt, dass die Verordnung unterschiedlich umgesetzt wird. Viele Unternehmen haben Betriebsvereinbarungen geschlossen, andere hingegen haben gar nichts unternommen. Das wohl größte Problem ist wohl die Tatsache, dass die Verordnung keine gezielte Umsetzung vorschreibt. Zudem müssen sich die Firmen auch auf eine Gratwanderung zwischen EU-Regelung und nationalem Datenschutz begeben. Der Arbeitgeberverband BDA und das Wirtschaftsministerium empfehlen den regelmäßigen Abgleich der Mitarbeiterdaten mit den Einträgen auf sogenannten Sanktionslisten. Für den Abgleich ist aber eine spezielle Software erforderlich, die das Unternehmen finanziell belastet.

Welche Konzerne folgen den Empfehlungen?
Der Elektrokonzern Siemens folgt den Empfehlungen des Arbeitgeberverbands und des Wirtschaftsministeriums. Vor der Gehaltszahlung findet eine automatische Überprüfung - auf Grundlage der Daten der Sanktionslisten - statt. Der Betriebsrat wurde über das Vorgehen in Kenntnis gesetzt; auch Lieferanten würden, bevor sie Zahlungen erhalten, überprüft werden. Auch Dr. Oetker überprüft mittels Software seine Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten. Auch Airbus, der europäische Luft-, Rüstungs- und Raumfahrtkonzern, hat eine Vereinbarung mit dem zuständigen Betriebsrat getroffen und überprüft ebenfalls die angestellten Mitarbeiter. Daimler hat Überprüfungen angekündigt; das Unternehmen will - im Abstand von drei Monaten - alle 280.000 Mitarbeiter durchleuchten. Dabei darf das Unternehmen, laut einer innerbetrieblichen Vereinbarung, Namen, Geburtsdatum sowie Anschrift mit den Daten der Sanktionslisten vergleichen und die Liste sodann sechs Jahre lang speichern. Finden Übereinstimmungen statt, meldet das Unternehmen den Mitarbeiter. Gehaltszahlungen werden eingestellt, alle Leistungen zurückbehalten und Informationen den zuständigen Behörden weitergegeben. Der Betriebsrat hat dem Verfahren zugestimmt. Auch Ford und K+S, ein Bergbaukonzern, gehen auf diese Art und Weise vor und überprüfen - in regelmäßigen Abständen - ihre Mitarbeiter.

Nicht alle Unternehmen überprüfen ihre Mitarbeiter
Doch nicht alle Unternehmen gehen derart vorbildlich vor. Viele Firmen verlassen sich auf andere Institutionen. So etwa der Volkswagen-Konzern und BMW; sie greifen auf die Informationen der Bankinstitute zurück. Schlussendlich verweisen die Verantwortlichen auf den Umstand, dass keine Vorgaben bekannt sind, wie die Überprüfungen stattfinden müssten. Daher sei die Variante, auf Informationen der unterschiedlichen Kreditinstitute zurückzugreifen, eine legale und zielsichere Möglichkeit, Terrorismus zu bekämpfen. BMW argumentierte ähnlich. Auch hier sehe man keine andere Veranlassung als notwendig. ThyssenKrupp interpretierte die Verordnung ebenfalls anders. Das Unternehmen durchleuchtet seine Mitarbeiter nicht; es gäbe - so ThyssenKrupp - keine behördlichen Vorschriften. Auch hier verweist man auf die Banken, die ihre Kunden überprüfen müssen.

Ist eine Überprüfung durch Bankinstitute ausreichend?
Stefan Heißner, Wirtschaftsprüfer und Compliance-Experte bei "EY" (Ernst & Young), lobt hingegen Konzerne wie Daimler, die sich nicht blind auf ihre Banken verlassen, sondern selbst Überprüfungen anstellen und so die Vorgaben der sogenannten Anti-Terror-Verordnung erfüllen. In der Verordnung sei sehr wohl detailliert ausgeführt, dass es nicht direkt um die Bezahlung des Mitarbeiters gehe, sondern auch um Geschäftstätigkeiten, die indirekt oder direkt Terrororganisationen finanzieren. Dabei geht es nicht nur direkt um den Mitarbeiter, sondern auch um Lieferanten oder auch Kunden. Natürlich weiß Heißner auch, dass es sich um einen enormen Aufwand handle. Wer die Ziele aller Geldströme kontrolliere, wird - vor allem dann, wenn das Unternehmen europaweit tätig ist - dauerhaft beschäftigt sein. Schlussendlich müssen die Namen auch in unterschiedlichen Schreibweisen mit den vorhandenen Daten der Sanktionslisten überprüft werden; auch das Erstellen von Risikoanalysen kann dabei helfen, etwaige Terrororganisationen auffliegen zu lassen. Es gibt bereits etablierte Standards, die von externen Dienstleistungsunternehmen angeboten werden. Die Dienstleistungen sind jedoch kostenintensiv, sodass viele Unternehmen darauf verzichten. Das ist, so Heißner, jedoch der Preis der Globalisierung, der, wenn Unternehmen europa- oder weltweit tätig sind, bezahlt werden muss.

Experten sind sicher: Verfahren und Verurteilungen würden für ein Umdenken sorgen
In Europa verzichten viele Unternehmen auf die bereits vorhandenen Überwachungsstandards. Verstöße gegen das sogenannte Bereitstellungsverbot stellen jedoch eine Straftat dar; bei fahrlässiger Begehung wird eine Ordnungsstrafe verhängt. Doch die Umfrage der "Welt" hat gezeigt, dass viele Unternehmen die empfohlenen Maßnahmen ignorieren. Auch Trumpf, der Maschinenbauer, nimmt keine Überprüfungen vor. Munich Re, ein namhafter Versicherungskonzern, sei erst bei der "Überprüfung der Thematik". Bei der Allianz verzichtet man auf einen Abgleich, würde aber "andere Maßnahmen wahrnehmen“, um Terrorfinanzierungen zu vermeiden. TUI und Henkel verzichten ebenfalls auf Abgleiche mit den Daten der Sanktionslisten. Viele Unternehmen haben auch dahingehend Bedenken, dass sie gegen den Datenschutz verstoßen. Experten glauben, dass es erst Verfahren gegen namhafte Unternehmen - auf Grund der Nichteinhaltung - geben muss, damit auch all jene Konzerne, die auf Überprüfungen verzichten, den Empfehlungen des Arbeitgeberverbandes und des Wirtschaftsministeriums folgen werden und Ihrer Prüfpflicht nachkommen. Ein prominentes Beispiel für eine Geldstrafe wegen unterlassener Sanktionslistenprüfungen bietet Paypal: Das Unternehmen wurde von der amerikanischen Exportkontrollbehörde zu einer Geldstrafe von umgerechnet 5,5 Millionen Euro verurteilt.

Sanktionslistenprüfung mit easycompliance
Entgegen vieler Erfahrungen von Unternehmen mit der Sanktionslistenprüfung ist easycompliance weder teuer noch kompliziert. Unsere Lösung passt sich Ihnen an und lässt sich einfach in Ihren Geschäftsablauf integrieren - ohne horrende Einführungs-, Zusatz- und Wartungskosten. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir beraten Sie umfassend.


Frischer Wind bei der Sanktionslistenprüfung

01.05.2016

Mit unserem diesjährigen Frühjahrsupdate erfährt easycompliance eine der größten und weitreichendsten Änderungen der letzten Jahre - auch, wenn der Großteil davon für unsere Kunden nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist. Die wesentlichsten Änderungen und Neuerungen fanden nämlich beim Suchalgorithmus statt. Dieser wurde grundlegend überarbeitet und arbeitet nun noch genauer. Unser vorrangiges Ziel war es, falschen Treffern vorzubeugen. In Zukunft dürfte es somit zu weniger falsch positiven Treffern bei unseren Kunden kommen, was den Arbeitsaufwand für die Sanktionslistenprüfung deutlich verringern dürfte. Erreicht wird dieses durch eine verbesserte phonetische Erkennung sowie zusätzliche algorithmische Prüfschritte im Falle von auftretenden Übereinstimmungen bestimmter Namensbestandteile.

Um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen und um Ihnen die Bewertung im Falle eines Treffers noch einfacher zu machen, haben wir die Übersicht der Detaildarstellung des Sanktionslisteneintrages überarbeitet. Hier finden sich ab sofort alle relevanten Informationen zur sanktionierten Person oder Organisation: Status der Sanktion, alle Aliasnamen, Gültigkeit der Sanktion, Adressen, Geburtsdaten und -orte sowie Kommentare, Passnummern etc. werden nun übersichtlich dargestellt. Die neue Übersicht befindet sich sowohl bei der Trefferbewertung der automatischen Listenprüfungen als auch bei der Ergebnisdarstellung der Einzelprüfungen. Wie genau die neue Darstellung aussieht, können Sie in unserem Handbuch sehen.

Zudem ist es nun möglich, die Gültigkeit einer Sanktion zu überwachen. Sofern ein Treffer als positiv bewertet wurde, erscheint der Datensatz in einer separaten Übersicht. Die hierzu identifizierten Sanktionslisteneinträge werden samt einer Statusanzeige zur aktuellen Gültigkeit der Sanktion angezeigt. Sollte die Sanktion eines als positiv Bewerteten Treffers in der Zukunft aufgehoben werden, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können zudem jederzeit den aktuellen Status prüfen.


Erweiterung der Referenzfunktion für die automatische Sanktionslistenprüfung

19.04.2016

Es war bereits möglich, beim Import der Datensätze bspw. Kunden-, Lieferanten- oder Mitarbeiternummern in Form einer Referenz zu übergeben. Diese Referenz wird bei sämtlichen Sanktionslistentreffern und Übersichten angezeigt, um unseren Kunden die Zuordnung innerhalb ihrer Systeme und Prozesse zu erleichtern.

Neu ist nun, dass sich die Referenzen auch auf die Archiv- und Dokumentationsfunktionen ausstrecken. Ruft man also bspw. direkt aus den importierten Datensätze die Einzelprüfung auf und ist bei diesem Datensatz eine Referenz hinterlegt, so wird diese sowohl beim Ergebnisdruck als auch bei der PDF-Archivierung angezeigt. Gleiches gilt bei der Archivierung von Treffern der automatischen Sanktionslistenprüfung. Die manuelle Eingabe der Referenz über die Kommentarfunktion fällt somit weg.


Pflicht zur Sanktionslistenprüfung im Jahr 2016

08.01.2016

Die Sanktionslistenprüfung ist den meisten (auch exportierenden) Unternehmen weitestgehend unbekannt, obwohl unstreitig feststeht, dass jedes Unternehmen in der Pflicht steht, geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Terrorismus zu treffen. Dieses ergibt sich aus der EG-Antiterrorismus-Verordnung. Gelder, Vermögenswerte, Waren o.Ä. dürfen sanktionierten Personen und/oder Organisationen nicht zugänglich gemacht werden.

Auf dieses Problem treffen vor allem exportierende Unternehmen, die zahlreiche Geschäftskontakte mit ausländischen Kunden aufrecht erhalten. Doch gerade in der heutigen Zeit, in der die weltweiten Spannungen zunehmen und wöchentlich Sanktionen als politisches Mittel ausgesprochen werden, wächst die Unsicherheit der Unternehmen - und dieses zu Recht, da es für Unternehmen neben dem Tagesgeschäft kaum möglich ist, all ihre Kunden im Alleingang auf Sanktionen zu überprüfen. So wurde in den letzten Jahren vermehrt darauf gesetzt, die Sanktionslistenprüfung einfach zu ignorieren. Spätestens aber als AEO-zertifiziertes Unternehmen kommt man um diese Pflicht nicht mehr umher, sogleich es aber auch hier erhebliche Defizite gibt. Viele unsere Kunden versuchten vor dem Einsatz von easycompliance, ihrer Pflicht beispielsweise durch den manuellen Abgleich der Sanktionslisten bei der Neuanlage von Kunden nachzukommen. Diese manuelle Sanktionslistenprüfug reicht jedoch nicht aus.
In der strafrechtlichen Praxis bedeutet dieses aber, dass Unternehmen täglich mindestens ein hohes Bußgeld riskieren. Wenn auch die Strafverfolgung in diesem Bereich noch nicht vollständig ausgebaut ist, so zeigen prominente Beispiele, dass die Pflicht zur Sanktionslistenprüfung durchaus ernst zu nehmen ist: So wurde im Frühjahr 2015 eine Strafe in Höhe von 5,5 Millionen Euro gegen PayPal ausgesprochen, da sanktionierte Personen über PayPal Geschäfte abwickeln konnten.

Da sich derzeit wie erwähnt die weltweiten Spannungsgebiete ausdehnen und wöchentlich Sanktionen ausgesprochen werden (Nordkorea, Russland, Iran etc.) ist eine automatische Sanktionslistenprüfung für Unternehmen unabkömmlich. easycompliance bietet Ihnen hier Sicherheit, prüft täglich Ihre Geschäftskontakte und nutzt stets die aktuellsten Sanktionslisten des Bundesanzeiger-Verlages.


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