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Aktuelles


Neueste Informationen und Entwicklungen rund um die Sanktionslistenprüfung

Email-Benachrichtigungen individualisierbar

23.11.2015

Es ist nun möglich, die Einstellungen für die Email-Benachrichtigungen zu individualisieren. Standardmäßig erhalten Sie nach jedem Treffer, der bei der automatischen Sanktionslistenprüfung gefunden wird, einen Hinweis per Email, um die weiteren Schritte einzuleiten. Dieser Hinweis bei jedem Treffer kann nun in den Einstellungen deaktiviert werden.
Wird so verfahren, sollten Sie jedoch unbedingt die Option der täglichen Benachrichtigung im Falle von Treffern aktivieren. So erhalten Sie, je nach gewählter Einstellung, jeden Morgen eine Statusmail, ob Treffer bei den letzten Sanktionslistenprüfungen gefunden worden sind, oder nicht.


Neue Funktion beim Import

23.11.2015

Wir haben die Importfunktion für die automatische Sanktionslistenprüfung von Kunden-, Lieferanten- und Mitarbeiterlisten erweitert. Ihnen steht nun ein zusätzliches Feld namens Referenz zur Verfügung. In dieses können Kundennummer, Lieferantennummer, Mitarbeiternummern oder sonstige Referenzhinweise importiert werden, die es Ihnen ermöglichen, eine schnellere interne Zuordnung im Falle eines Treffers zu Ihrem Datensatz zu gewährleisten.

Des Weiteren kann der Import nun auch in Echtzeit verfolgt werden. Die Importvorgänge werden alle fünf Minuten von unserem System initialisiert und Sie erhalten eine Rückmeldung zum aktuellen Importstatus. Im gleichen Zuge haben wir auch die Performance des Imports verbessert. Auch Dateien mit weit über 100.000 Zeilen benötigen nur noch wenige Sekunden, bis der Import vollständig abgeschlossen ist.

Direkt nach dem Import startet die automatische Sanktionslistenprüfung im Hintergrund.


Die Sanktionslistenprüfung ab sofort 7 Tage kostenlos testen

14.10.2015

Als einer der weniger Anbieter bieten wir Interessenten an, unsere Sanktionslistenprüfung eine ganze Woche lang völlig kostenlos und unverbindlich zu testen. Sie erhalten während des Testzeitraums Zugriff auf alle Funktionalitäten von easycompliance und können das System auf Herz und Nieren prüfen, bevor Sie sich entscheiden.

Nach Ablauf der sieben Tage endet der Testzeitraum automatisch. Um die Sanktionslistenprüfung mit easycompliance zu testen, klicken Sie hier.


easycompliance in neuem Gewand: Neue Funktionen, Multiplattformfähig und vieles mehr

13.10.2015

Seit jeher ist es der Anspruch von easycompliance, sich im Sinne der Kunden weiterzuentwickeln und stets die Bedürfnisse und Wünsche in neuen Funktionen zu berücksichtigen. So steht die neue Version von easycompliance ganz im Zeichen der plattformübergreifenden Funktionsfähigkeit.
easycompliance konnte immer schon mit allen ERP- und CRM-Systemen zusammenarbeiten. Neu ist nun, dass easycompliance auch mit jedem mobilen Endgerät funktioniert! So können ab sofort Sanktionslistenprüfungen auch von internetfähigen Smartphones und Tablets vorgenommen werden, was besonders für Außendiensttätigkeiten, bei Messebesuchen und Neukundenakquise vor Ort von entscheidender Bedeutung ist.

Ferner wurden mit dem Update neue Funktionen im Kundenbereich implementiert, die die Benutzung noch weiter vereinfachen.

Sollten sich Probleme mit dem neuen Interface ergeben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.


Manuelle Prüfung gegen Sanktionslisten reicht nicht aus!

20.08.2015

Wie uns ein Kunde bestätigte, hat das für ihn zuständige Hauptzollamt die Zertifizierung zum AEO abgelehnt, da es grundlegende Mängel bei der im Unternehmen angewandten Praxis bzgl. der Sanktionslistenprüfung sah.

Und zwar ging der Kunde zunächst so vor, dass er neue Kunden und Lieferanten stets manuell mit den Sanktionslisten der EU (welche kostenfrei im Internet auf den Seite der EU zu finden sind) abglich.
Ausschlaggebend für den Zoll war hier vor allem, dass keine laufende Prüfung gegen die Sanktionslisten gewährleistet wurde. Zukünftige Änderungen auf den Sanktionslisten wurden durch das Unternehmen also nicht mehr berücksichtigt. Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass ein aktueller Geschäftspartner zukünftig auf einer der Sanktionslisten verzeichnet ist und mangels erneuter Überprüfung weiterhin Geschäftsbeziehungen gepflegt werden.
Ein weiterer Aspekt war, dass das Unternehmen auch Kunden in den USA hatte, die US-Sanktionslisten jedoch nicht berücksichtigte.
Ferner hat das Unternehmen mehr als 5.000 Kunden - ein manueller, kontinuierlicher Abgleich, der auch zukünftige Änderungen der Sanktionslisten berücksichtigt, ist hier absolut nicht möglich.

Fazit: Es reicht nicht aus, seine Geschäftspartner manuell zu überprüfen. Geeignet ist die Sanktionslistenprüfung nur dann, wenn sie automatisch alle Stammdaten (Lieferanten, Kunden und Personal (auch externe Mitarbeiter)) überprüft und dabei auch die zukünftigen Änderungen der Sanktionslisten berücksichtigt (Delta-Prüfung).

easycompliance bietet genau diese Funktionalitäten und läuft vollkommen automatisiert. Ferner bieten wir eine fehlertolerante Sanktionslistenprüfung und greifen stets auf die aktuellsten und vom Bundesanzeiger Verlag veröffentlichten Sanktionslisten zu - ohne, dass Sie für die Aktualisierung Hand anlegen müssen.

Kontaktieren Sie uns für ein Angebot - unsere Sanktionslistenprüfung ist garantiert günstiger, als Sie ahnen.


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