Wie uns ein Kunde bestätigte, hat das für ihn zuständige Hauptzollamt die Zertifizierung zum AEO abgelehnt, da es grundlegende Mängel bei der im Unternehmen angewandten Praxis bzgl. der Sanktionslistenprüfung sah.

Und zwar ging der Kunde zunächst so vor, dass er neue Kunden und Lieferanten stets manuell mit den Sanktionslisten der EU (welche kostenfrei im Internet auf den Seite der EU zu finden sind) abglich.
Ausschlaggebend für den Zoll war hier vor allem, dass keine laufende Prüfung gegen die Sanktionslisten gewährleistet wurde. Zukünftige Änderungen auf den Sanktionslisten wurden durch das Unternehmen also nicht mehr berücksichtigt. Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass ein aktueller Geschäftspartner zukünftig auf einer der Sanktionslisten verzeichnet ist und mangels erneuter Überprüfung weiterhin Geschäftsbeziehungen gepflegt werden.
Ein weiterer Aspekt war, dass das Unternehmen auch Kunden in den USA hatte, die US-Sanktionslisten jedoch nicht berücksichtigte.
Ferner hat das Unternehmen mehr als 5.000 Kunden - ein manueller, kontinuierlicher Abgleich, der auch zukünftige Änderungen der Sanktionslisten berücksichtigt, ist hier absolut nicht möglich.

Fazit: Es reicht nicht aus, seine Geschäftspartner manuell zu überprüfen. Geeignet ist die Sanktionslistenprüfung nur dann, wenn sie automatisch alle Stammdaten (Lieferanten, Kunden und Personal (auch externe Mitarbeiter)) überprüft und dabei auch die zukünftigen Änderungen der Sanktionslisten berücksichtigt (Delta-Prüfung).

easycompliance bietet genau diese Funktionalitäten und läuft vollkommen automatisiert. Ferner bieten wir eine fehlertolerante Sanktionslistenprüfung und greifen stets auf die aktuellsten und vom Bundesanzeiger Verlag veröffentlichten Sanktionslisten zu - ohne, dass Sie für die Aktualisierung Hand anlegen müssen.

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