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Die Sanktionslistenprüfung in Zeiten der Corona-Krise

Homeoffice, unterbrochene Lieferketten, neue Geschäftspartner: Warum die Pflicht zur Sanktionslistenprüfung auch in der Pandemie uneingeschränkt weitergilt.

Tobias Siemssen, LLM. CEO, Siemssen Consulting GmbH Ich bin Jurist, Steuerberater, Systementwickler, Unternehmer und Investor. Ich habe easycompliance entwickelt und verbinde juristische Expertise praxisnah mit über 15 Jahren Compliance-Erfahrung, neuester Technologie und internationalem Blick. LinkedIn E-Mail Telefon Zuletzt aktualisiert:

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In den letzten Wochen erreichen uns vermehrt Anfragen, ob die Corona-Krise Auswirkungen auf die Sanktionslistenprüfung oder PEP-Prüfung hat. Ohne Frage bedeuten die aktuellen Entwicklungen schwere Einschnitte in das nationale und internationale Wirtschaftssystem. Grenzen werden geschlossen, Einreiseverbote verhängt und der lokale Handel kommt nahezu vollständig zum Erliegen. Die Sanktionslistenprüfung, die PEP-Prüfung sowie sonstige Compliance-Maßnahmen, die Unternehmen treffen müssen, sind von bisher allen Regelung, die national und international erlassen wurden, jedoch keineswegs berührt.

Im Gegenteil: Insbesondere jetzt sollte auf das Compliance-System acht gegeben werden. Denn vielen Unternehmen, die bisher nur lokal vertreten waren und somit die Compliance-Prüfungen eher außen vor gelassen haben, bieten sich nun Chancen im Online-Handel. Dass dieser Bereich wächst, zeigen die letzten Jahre deutlich. Und gerade jetzt, wo der lokale Konsum weitestgehend eingeschränkt wird, erhöhen die Konsumenten ihre Nachfrage nach Onlineangeboten. Dieses führt aber auch dazu, dass sich der Kundenkreis vergrößert und auch internationalisiert. Wer bisher also keine Sanktionslistenprüfung eingesetzt hat, sollte dieses nun dringend tun. Sprechen Sie uns an! Wir können auch die Sanktionslistenprüfung in nahezu allen gängigen Shopsystemen dank unserer API vollständig automatisieren, sodass Sie so gut wie keine Mehrarbeit auf Grund der Prüfung befürchten müssen.

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