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Ukraine-Krise: EU weitet Sanktionslisten aus
Die EU verhängt im Zuge der Ukraine-Krise Einreiseverbote und Kontosperrungen – erstmals stehen neben Personen auch Unternehmen und Institutionen auf den EU-Sanktionslisten.
Was bedeuten die Sanktionen für mein Unternehmen?
Personen und Unternehmen bzw. Institutionen, gegen die Sanktionen verhängt wurden, sprich welche sich auf den Sanktionslisten wiederfinden, dürfen weder mit Waren beliefert noch mit Geldmitteln ausgestattet werden. Dies betrifft aber nur Geschäfte, die derzeit in der Schwebe sind oder in Zukunft geschlossen werden sollten. Für Aufträge, die in der Vergangenheit geschlossen wurden, gelten die Sanktionen nicht.
Wie stelle ich sicher, dass meine Kunden nicht auf den Sanktionslisten stehen?
easycompliance arbeitet mit den aktuellsten Sanktionslisten des Bundesanzeiger-Verlages. Wir prüfen Ihre Daten (Debitoren, Kreditoren, Personal etc.) gegen die jeweils gültigen Sanktionslisten und informieren Sie automatisch per Mail, wenn sich ein Treffer ergibt. Sie müssen sich um nichts kümmern! Lesen Sie mehr zu den Vorteilen der Sanktionslistenprüfung mit easycompliance.