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Ukraine-Krise: EU weitet Sanktionslisten aus

Die EU verhängt im Zuge der Ukraine-Krise Einreiseverbote und Kontosperrungen – erstmals stehen neben Personen auch Unternehmen und Institutionen auf den EU-Sanktionslisten.

Tobias Siemssen, LLM. CEO, Siemssen Consulting GmbH Ich bin Jurist, Steuerberater, Systementwickler, Unternehmer und Investor. Ich habe easycompliance entwickelt und verbinde juristische Expertise praxisnah mit über 15 Jahren Compliance-Erfahrung, neuester Technologie und internationalem Blick. LinkedIn E-Mail Telefon Zuletzt aktualisiert:

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Im Zuge der aktuellen Ukraine-Krise hat die Europäische Union beschlossen, gegen 15 Russen und Ukrainer Einreiseverbote und Kontosperrungen zu verhängen. Zudem wurden Sanktionen gegen neun russische und weitere neun ukrainische Unternehmen ausgesprochen. Somit befinden sich erstmals auch Unternehmen und Institutionen auf den EU-Sanktionslisten. Insgesamt wurden die EU-Sanktionslisten dadurch auf 87 Betroffene erweitert.

Was bedeuten die Sanktionen für mein Unternehmen?
Personen und Unternehmen bzw. Institutionen, gegen die Sanktionen verhängt wurden, sprich welche sich auf den Sanktionslisten wiederfinden, dürfen weder mit Waren beliefert noch mit Geldmitteln ausgestattet werden. Dies betrifft aber nur Geschäfte, die derzeit in der Schwebe sind oder in Zukunft geschlossen werden sollten. Für Aufträge, die in der Vergangenheit geschlossen wurden, gelten die Sanktionen nicht.

Wie stelle ich sicher, dass meine Kunden nicht auf den Sanktionslisten stehen?
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