Ende Oktober 2026 ist bekannt geworden, dass die Bundesregierung die Umsetzung des EU-Pakets gegen Geldwäsche angeht. Nach Medienberichten vom 26. Oktober 2026 will das Bundesfinanzministerium das Geldwäschegesetz (GwG) von 2017 zum 10. Juli 2027 aufheben. Ersetzt werden soll es durch ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Der Entwurf wird derzeit noch innerhalb der Regierung abgestimmt. Er ergänzt den bereits vorgestellten Aktionsplan der Bundesregierung gegen Steuer- und Finanzkriminalität.
Für Unternehmen mit Prüfpflichten bedeutet das: Es geht nicht um eine weitere GwG-Novelle unter vielen. Die Rechtsgrundlage der Geldwäscheprävention wird neu geordnet. Wer jetzt plant, vermeidet 2027 hektische Umstellungen.
Warum das GwG abgelöst wird
Der Hintergrund ist das EU-Geldwäschepaket. Seinen Kern bildet die Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLR) auf EUR-Lex. Sie gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die zentralen Sorgfaltspflichten ergeben sich dann nicht mehr aus deutschem Recht, sondern direkt aus der EU-Verordnung. Dazu zählen die Identifizierung, die Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter, das Risikomanagement und die verstärkten Sorgfaltspflichten.
Das neue nationale Gesetz wird deshalb vor allem den Rahmen regeln: Aufsicht, Befugnisse der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), Register und Sanktionen bei Verstößen. Ergänzt wird das System durch die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA in Frankfurt am Main. Für die Praxis heißt das: Interne Richtlinien, die heute auf einzelne GwG-Paragrafen verweisen, müssen bis Mitte 2027 auf die AMLR umgestellt werden.
Was der Entwurf nach bisherigem Stand vorsieht
Nach den bisher öffentlich gewordenen Informationen enthält der Entwurf unter anderem folgende Punkte:
- Zentrale Koordinierung der Aufsicht: Bei der BaFin soll eine zentrale Koordinierungsstelle für die Geldwäscheaufsicht entstehen. Das ist vor allem für den Nichtfinanzsektor wichtig. Dort ist die Aufsicht bisher auf zahlreiche Landesbehörden verteilt.
- Mehr Befugnisse für die FIU: Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen soll zusätzliche Kompetenzen erhalten. Die Qualität und Vollständigkeit von Verdachtsmeldungen dürften damit noch stärker in den Fokus rücken.
- Mehr Transparenz bei wirtschaftlich Berechtigten: Es soll klarer erkennbar werden, wer hinter Unternehmen, Organisationen und Stiftungen steht.
- Immobiliendaten: Ab Juli 2029 soll eine zentrale Zugangsstelle für Immobilieninformationen eingerichtet werden.
Zusätzlich werden das Kreditwesengesetz und das Bundeskriminalamtgesetz angepasst. Die Regierung begründet die Reform unter anderem damit, dass Geldwäsche immer professioneller und digitaler wird. Verbindliche Details wie Bußgeldrahmen und Übergangsregeln sollten Sie erst nach Veröffentlichung des offiziellen Entwurfs bewerten.
Bargeld und Güterhandel
Für Güterhändler ist eine Neuerung bereits sicher, weil sie direkt aus der AMLR folgt: Ab dem 10. Juli 2027 gilt EU-weit eine Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen beim Kauf oder Verkauf von Gütern. Die Mitgliedstaaten dürfen niedrigere Grenzen festlegen. Wer im Handel mit hochwertigen Waren noch Barzahlungen annimmt, sollte Prozesse und Kassensysteme frühzeitig darauf ausrichten.
Blick in die Schweiz: Neue Pflichten seit 1. Oktober 2026
Auch die Schweiz hat nachgeschärft. Seit dem 1. Oktober 2026 gelten das revidierte Geldwäschereigesetz und das neue Gesetz über die Transparenz von juristischen Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG). Das geht aus der Medienmitteilung des Schweizer Bundesrats zum Inkrafttreten der neuen Geldwäschereiregeln hervor. Damit wird ein Transparenzregister für wirtschaftlich Berechtigte eingeführt. Außerdem gelten nun Sorgfaltspflichten für bestimmte risikobehaftete Beratungstätigkeiten, etwa bei Immobiliengeschäften, bei der Gründung oder Strukturierung von Gesellschaften und bei der Bereitstellung von Domiziladressen.
Für deutsche Unternehmen mit Schweizer Tochtergesellschaften, Geschäftspartnern oder Beratern ist das in zweierlei Hinsicht wichtig. Erstens können Schweizer Partner künftig mehr Unterlagen zu Eigentums- und Kontrollverhältnissen anfordern. Zweitens werden belastbare Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten in Zukunft leichter zu bekommen sein, was die eigene Know-Your-Customer-Prüfung erleichtert.
Was Verpflichtete jetzt vorbereiten sollten
Bis zum Stichtag bleiben gut acht Monate. Folgende Schritte haben sich in der Praxis bewährt:
- Betroffenheit klären: Prüfen Sie, ob und in welcher Rolle Ihr Unternehmen unter die AMLR fällt, etwa als Güterhändler, Immobilienmakler oder Finanzunternehmen.
- Risikoanalyse aktualisieren: Die AMLR rückt neben Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausdrücklich auch die Risiken einer Nichtumsetzung oder Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen in den Fokus. Geldwäscheprävention und Sanktionslistenprüfung für Unternehmen sollten deshalb in einem gemeinsamen Prozess gedacht werden.
- Richtlinien umschreiben: Ersetzen Sie Verweise auf GwG-Paragrafen in Arbeitsanweisungen schrittweise durch die entsprechenden AMLR-Regelungen.
- Wirtschaftlich Berechtigte sauber dokumentieren: Gleichen Sie Registerauszüge, Eigenangaben und Screening-Ergebnisse ab und halten Sie Abweichungen nachvollziehbar fest.
- PEP-Status laufend prüfen: Verstärkte Sorgfaltspflichten bleiben ein Schwerpunkt der Aufsicht. Eine dokumentierte PEP-Prüfung von Kunden und wirtschaftlich Berechtigten gehört zum Pflichtprogramm.
- Meldewege testen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Registrierung bei goAML aktuell ist und die internen Zuständigkeiten für Verdachtsmeldungen eindeutig geregelt sind.
Mein Rat aus der Praxis: Warten Sie nicht auf den endgültigen Gesetzestext. Die materiellen Pflichten stehen mit der AMLR bereits fest. Das nationale Gesetz wird vor allem regeln, wer prüft und wie Verstöße geahndet werden.
easycompliance unterstützt Sie dabei mit automatisierten und revisionssicher dokumentierten Prüfungen gegen Sanktions-, PEP- und Watchlists. So lassen sich die Anforderungen aus GwG und künftiger AMLR in bestehende Abläufe einbinden.