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Pflicht zur Sanktionslistenprüfung im Jahr 2016

Jedes Unternehmen ist zur Sanktionslistenprüfung verpflichtet – die Rechtsgrundlagen aus den EU-Anti-Terror-Verordnungen und was daraus konkret folgt.

Tobias Siemssen, LLM. CEO, Siemssen Consulting GmbH Ich bin Jurist, Steuerberater, Systementwickler, Unternehmer und Investor. Ich habe easycompliance entwickelt und verbinde juristische Expertise praxisnah mit über 15 Jahren Compliance-Erfahrung, neuester Technologie und internationalem Blick. LinkedIn E-Mail Telefon Zuletzt aktualisiert:

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Die Sanktionslistenprüfung ist den meisten (auch exportierenden) Unternehmen weitestgehend unbekannt, obwohl unstreitig feststeht, dass jedes Unternehmen in der Pflicht steht, geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Terrorismus zu treffen. Dieses ergibt sich aus der EG-Antiterrorismus-Verordnung. Gelder, Vermögenswerte, Waren o.Ä. dürfen sanktionierten Personen und/oder Organisationen nicht zugänglich gemacht werden.

Auf dieses Problem treffen vor allem exportierende Unternehmen, die zahlreiche Geschäftskontakte mit ausländischen Kunden aufrecht erhalten. Doch gerade in der heutigen Zeit, in der die weltweiten Spannungen zunehmen und wöchentlich Sanktionen als politisches Mittel ausgesprochen werden, wächst die Unsicherheit der Unternehmen - und dieses zu Recht, da es für Unternehmen neben dem Tagesgeschäft kaum möglich ist, all ihre Kunden im Alleingang auf Sanktionen zu überprüfen. So wurde in den letzten Jahren vermehrt darauf gesetzt, die Sanktionslistenprüfung einfach zu ignorieren. Spätestens aber als AEO-zertifiziertes Unternehmen kommt man um diese Pflicht nicht mehr umher, sogleich es aber auch hier erhebliche Defizite gibt. Viele unsere Kunden versuchten vor dem Einsatz von easycompliance, ihrer Pflicht beispielsweise durch den manuellen Abgleich der Sanktionslisten bei der Neuanlage von Kunden nachzukommen. Diese manuelle Sanktionslistenprüfug reicht jedoch nicht aus.
In der strafrechtlichen Praxis bedeutet dieses aber, dass Unternehmen täglich mindestens ein hohes Bußgeld riskieren. Wenn auch die Strafverfolgung in diesem Bereich noch nicht vollständig ausgebaut ist, so zeigen prominente Beispiele, dass die Pflicht zur Sanktionslistenprüfung durchaus ernst zu nehmen ist: So wurde im Frühjahr 2015 eine Strafe in Höhe von 5,5 Millionen Euro gegen PayPal ausgesprochen, da sanktionierte Personen über PayPal Geschäfte abwickeln konnten.

Da sich derzeit wie erwähnt die weltweiten Spannungsgebiete ausdehnen und wöchentlich Sanktionen ausgesprochen werden (Nordkorea, Russland, Iran etc.) ist eine automatische Sanktionslistenprüfung für Unternehmen unabkömmlich. easycompliance bietet Ihnen hier Sicherheit, prüft täglich Ihre Geschäftskontakte und nutzt stets die aktuellsten Sanktionslisten des Bundesanzeiger-Verlages.

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