Länderrisiko · Serbien

Serbien: Sanktionen und Länderrisiko

Für Serbien weist der easycompliance Länderrisiko-Indikator (eLI) 10 von 100 Punkten aus – Risikoklasse „niedrig“, Rang 122 von 250 Ländern. Maßgeblich sind 14 aktive Sanktionslisten-Einträge. Allein in den letzten 12 Monaten kamen 3 Listungen hinzu – Geschäftspartner mit Bezug zu Serbien müssen deshalb laufend geprüft werden.

Tobias Siemssen, LL.M. CEO, Siemssen Consulting GmbH Ich bin Jurist, Steuerberater, Systementwickler, Unternehmer und Investor. Ich habe easycompliance entwickelt und verbinde juristische Expertise praxisnah mit über 15 Jahren Compliance-Erfahrung, neuester Technologie und internationalem Blick. LinkedIn XING E-Mail Telefon KI-Transparenz So entstehen unsere Länderseiten Die Länderinformationen werden mit Hilfe von KI aggregiert – aus den Sanktions- und PEP-Daten von easycompliance sowie aus öffentlichen und privaten Quellen wie EUR-Lex, BAFA, FATF und Reguvis. Rechtsangaben in KI-Texten werden automatisch mit diesen Quellen abgeglichen; die Redaktion kann jeden Text korrigieren. Wie wir KI nutzen Zuletzt aktualisiert:

RS Serbien · auf der Weltkarte
niedrig

Rang 122 von 250 Ländern · Stand 07.11.2026

14Listeneinträge
0Länderprogramme
3neue Listungen 12 M.
7.951PEP-Datensätze

Sanktionslage mit Bezug zu Serbien

Mit Bezug zu Serbien stehen 14 aktive Einträge auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten – 3 Personen und 11 Organisationen. Kein Sanktionsprogramm richtet sich ausdrücklich gegen Serbien; die Einträge stammen aus thematischen Programmen, etwa zur Terrorismusbekämpfung, und erfassen Personen und Organisationen mit Staatsangehörigkeit oder Sitz im Land. In den letzten 12 Monaten kamen 3 Einträge hinzu. Unsere PEP-Datenbank enthält 7.951 Datensätze politisch exponierter Personen mit Bezug zu Serbien.

Warum Geschäftspartner mit Bezug zu Serbien laufend geprüft werden müssen

3neue Listungen mit Bezug zu Serbien in 12 Monaten
alle 122 Tageeine neue Listung im Schnitt
837PEP-Datensätze neu oder mit geändertem Namen in 90 Tagen

Eine Prüfung beim Vertragsabschluss genügt nicht. Die Sanktionslisten ändern sich laufend, und jede Änderung kann einen Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitenden betreffen, der gestern noch unauffällig war.

  • Listungen wirken sofort. EU-Sanktionsverordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Neue Listungen treten in der Regel am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft – ohne Übergangsfrist und auch für laufende Geschäftsbeziehungen.
  • Ab dann gilt das Bereitstellungsverbot. Gelisteten Personen und Organisationen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden – keine Zahlung, keine Lieferung, auch nicht aus einem bestehenden Vertrag.
  • Verstöße sind strafbar. Wer gegen das Bereitstellungsverbot verstößt, macht sich nach § 18 AWG strafbar; in besonders schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.
  • Auch Einstufungen ändern sich. Die FATF aktualisiert ihre Listen dreimal im Jahr (Februar, Juni, Oktober), die EU passt ihre Hochrisikoliste per Delegierter Verordnung an.

PEP-Prüfung: Ämter wechseln laufend

Für Verpflichtete nach § 2 GwG gehört die Abklärung, ob Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigte politisch exponierte Personen sind, zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG) – ebenso die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG). Der PEP-Status entsteht und endet durch Wahlen, Ernennungen und Rücktritte: In den letzten 90 Tagen kamen 837 PEP-Datensätze mit Bezug zu Serbien neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben.

So geht es automatisch: easycompliance prüft Ihren gesamten Datenbestand täglich gegen die aktuellen Sanktions- und PEP-Listen und meldet Treffer per E-Mail. Sanktionslistenprüfung · PEP-Prüfung · Kostenlos testen

Sanktionsprogramme mit Bezug zu Serbien

Mit Bezug zu Serbien stehen 14 aktive Einträge auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten – 3 Personen und 11 Organisationen (EU 1, USA 6, HADDEX 7). Kein Programm richtet sich ausdrücklich gegen Serbien; die Einträge stammen aus thematischen Programmen, etwa zur Terrorismusbekämpfung. Die vollständige Tabelle steht unter Listungen & Daten.

Listungen und Daten im Detail

Die Tabellen sind durchsuchbar und sortierbar. Namen sind wie auf unserer Übersicht aller Sanktionslisten maskiert; den vollständigen Abgleich übernimmt die Sanktionslistenprüfung bzw. die PEP-Prüfung.

Alle Programme mit Bezug zu Serbien

CodeProgrammHerausgeberEinträgeNeu
(12 M.)
BALKANSWestern Balkans Stabilization Regulations, 31 C.F.R. part 588; Executive Order 13304Die USA haben das Programm erlassen, die Verwaltung liegt beim OFAC. Grundlage sind die Western Balkans Stabilization Regulations (31 C.F.R. part 588) und die Executive Order 13304. Es richtet sich gegen Personen, die Frieden und Stabilität im Westbalkan gefährden.USA30
CAATSA - RUSSIACountering America's Adversaries Through Sanctions Act of 2017 (CAATSA) - Section 224Abschnitt 224 des 2017 in den USA erlassenen Countering America's Adversaries Through Sanctions Act ermöglicht Sanktionen des US-Finanzministeriums (OFAC) gegen Personen, die im Auftrag der russischen Regierung die Cybersicherheit untergraben.USA11
CYBER4Executive Order 13694; Executive Order 13757; Executive Order 14144; Executive Order 14306US-Sanktionen auf Grundlage der Executive Orders 13694, 13757, 14144 und 14306, verwaltet vom US-Finanzministerium (OFAC). Sie richten sich gegen Personen und Organisationen, die für erhebliche böswillige Aktivitäten im Cyberraum verantwortlich sind.USA11
SDGTSpecially Designated Global TerroristDie USA haben dieses Programm zur Terrorismusbekämpfung erlassen. Es wird vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums und vom US-Außenministerium umgesetzt. Es richtet sich gegen Personen und Organisationen, die Terroranschläge verübt haben oder bei denen ein erhebliches Risiko dafür besteht, sowie gegen deren Unterstützer.USA11
SDNTKSpecially Designated Narcotics Traffickers (Kingpin Act)Das Programm wird vom OFAC des US-Finanzministeriums auf Grundlage des Foreign Narcotics Kingpin Designation Act (Kingpin Act) verwaltet. Es richtet sich weltweit gegen bedeutende ausländische Drogenhändler sowie gegen Personen und Organisationen, die ihnen helfen oder mit ihnen verbunden sind.USA10
SECCH-Swiss SECO (State Secretariat for Economic Affairs)Sanktionslisten des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) der Schweiz nach dem Embargogesetz (EmbG); die einzelnen Programme stehen unter den SECO-Programmen.Schweiz11

Neueste Listungen mit Bezug zu Serbien

DatumListe / ProgrammTypName
17.08.2026CHSECO - RUSSIAOrganisationC**** D***** B************ G***
25.06.2026USSDN - SDGTOrganisationG***** R***** F********** I***
19.11.2025USSDN - CAATSA - RUSSIA, CYBER4OrganisationS**** D****** I**** D**
24.03.2015USSDN - SDNTKOrganisationP************* C********* E************
26.05.2011USSDN - BALKANSPersonL*** K*******
25.07.2008USSDN - BALKANSOrganisationK******
25.07.2008USSDN - BALKANSOrganisationZ*****

Sanktionsdynamik: neue Listungen und Verordnungen

In den letzten 24 Monaten kamen 3 Einträge mit Bezug zu Serbien neu auf die Listen, davon 3 in den letzten 12 Monaten.

01Dez 2024: 0 neue ListungenJan 2025: 0 neue ListungenFeb 2025: 0 neue ListungenFeb 25Mär 2025: 0 neue ListungenApr 2025: 0 neue ListungenMai 2025: 0 neue ListungenMai 25Jun 2025: 0 neue ListungenJul 2025: 0 neue ListungenAug 2025: 0 neue ListungenAug 25Sep 2025: 0 neue ListungenOkt 2025: 0 neue ListungenNov 2025: 1 neue ListungNov 25Dez 2025: 0 neue ListungenJan 2026: 0 neue ListungenFeb 2026: 0 neue ListungenFeb 26Mär 2026: 0 neue ListungenApr 2026: 0 neue ListungenMai 2026: 0 neue ListungenMai 26Jun 2026: 1 neue ListungJul 2026: 0 neue ListungenAug 2026: 1 neue ListungAug 26Sep 2026: 0 neue ListungenOkt 2026: 0 neue ListungenNov 2026: 0 neue ListungenNov 26

Embargo: Was für Serbien gilt

Die BAFA-Übersicht der länderbezogenen Embargos (Stand 15.06.2026) führt für Serbien kein länderbezogenes Embargo. Personenbezogene Sanktionen gelten trotzdem: 14 Personen und Organisationen mit Bezug zu Serbien stehen auf den Sanktionslisten. Geschäftspartner mit Bezug zu Serbien müssen deshalb ebenso geprüft werden.

Quelle: BAFA, Übersicht über die länderbezogenen Embargos, Stand 15.06.2026. Alle Länder mit Embargo: Übersicht der Embargoländer.

Mittelbares Bereitstellungsverbot: die 50-%-Regel

11gelistete Organisationen mit Bezug zu Serbien
> 50 %Eigentum – Schwelle der EU
≥ 50 %OFAC 50 Percent Rule (USA)

Das Bereitstellungsverbot der EU-Sanktionsverordnungen schützt nicht nur vor Geschäften mit gelisteten Personen und Organisationen selbst. Gelder und wirtschaftliche Ressourcen dürfen ihnen auch nicht mittelbar zufließen – etwa über ein Unternehmen, das ihnen gehört oder das sie kontrollieren. Die EU stellt dabei auf ein Eigentum von mehr als 50 % ab, mehrere gelistete Anteilseigner werden zusammengerechnet; bei Kontrolle entscheidet der Einzelfall. In den USA gilt nach der OFAC 50 Percent Rule jedes Unternehmen als blockiert, das zu 50 % oder mehr von gelisteten Personen gehalten wird.

Mit Bezug zu Serbien stehen derzeit 11 Organisationen auf den Sanktionslisten. Ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sind häufig selbst nicht gelistet – eine reine Namensprüfung gegen die Sanktionslisten erkennt sie deshalb nicht. Bei Geschäftspartnern mit verschachtelten Beteiligungen lohnt sich trotzdem der Blick auf die Eigentümerstruktur.

Eigentums- und Kontrollbeziehungen zu sanktionierten Personen bildet die Watchlist Sanctions Control & Ownership (SCO) von Dow Jones ab, die easycompliance im Tarif easy Watchlist automatisiert prüft. Ob Sie SCO wirklich brauchen, hängt von Ihrem Geschäft ab – die Einordnung der Rechtslage und der Risiko-Check helfen bei der Entscheidung.

SCO-Watchlist anfragen Mehr zur 50-%-Regel

FATF, EU-Hochrisikoliste und Korruptionsindex

FATF-Einstufung: nicht gelistet

Die FATF führt Serbien derzeit weder auf der Schwarzen noch auf der Grauen Liste. Die Financial Action Task Force (FATF) aktualisiert ihre Listen nach den Plenarsitzungen im Februar, Juni und Oktober. Zuletzt gegen die Listen auf fatf-gafi.org geprüft: 02.11.2026.

EU-Hochrisiko-Drittland: nein

Die EU-Liste der Drittländer mit hohem Geldwäscherisiko (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675) führt Serbien nicht.

Korruptionswahrnehmung (CPI 2025): 33 von 100

Im Corruption Perceptions Index 2025 von Transparency International erreicht Serbien 33 von 100 Punkten (0 = sehr korrupt wahrgenommen, 100 = sehr integer). Der CPI ist eine Zusatzinfo und nicht im eLI-Score enthalten, weil er Wahrnehmung misst und keine Prüfpflicht auslöst.

PEP-Daten mit Bezug zu Serbien

Unsere PEP-Datenbank enthält 7.951 Datensätze politisch exponierter Personen mit Bezug zu Serbien, einschließlich Familienangehöriger und nahestehender Personen. In den letzten 90 Tagen kamen 837 Datensätze neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben.

Was Unternehmen bei Bezug zu Serbien tun sollten

  • Geschäftspartner prüfen. Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende mit Bezug zu Serbien täglich gegen die EU-Sanktionslisten prüfen – Pflicht nach VO (EG) Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
    Sanktionslistenprüfung · Tarife vergleichen
  • 50-%-Regel beachten. Auch nicht gelistete Unternehmen im Eigentum oder unter Kontrolle gelisteter Personen fallen unter das Bereitstellungsverbot. Eigentümerstrukturen deckt die Watchlist SCO ab.
    Mittelbare Sanktionslistenprüfung · SCO-Angebot anfordern
Ihr Geschäft mit Serbien

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So setzt sich der eLI-Score zusammen

Der Score von 10 Punkten ist das gewichtete Mittel aus fünf Komponenten. Die vollständige Methodik steht auf der Übersichtsseite des eLI.

Sanktionsintensität · 40 %
6 /100 · 2,4 P.
Sanktionsprogramme & Embargo · 15 %
0 /100 · 0,0 P.
Sanktionsdynamik (12 Monate) · 10 %
0 /100 · 0,0 P.
Amtliche Einstufungen (FATF / EU) · 25 %
0 /100 · 0,0 P.
PEP-Dichte · 10 %
72 /100 · 7,2 P.

Häufige Fragen zu Sanktionen mit Bezug zu Serbien

Gegen Serbien richtet sich kein eigenes Sanktionsprogramm. Mit Bezug zu Serbien stehen 14 aktive Einträge auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten – 3 Personen und 11 Organisationen (Stand 07.11.2026): Personen und Organisationen mit Staatsangehörigkeit oder Sitz im Land, gelistet unter thematischen Programmen etwa zur Terrorismusbekämpfung oder Nichtverbreitung. Die Prüfpflicht aus den EU-Verordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002 gilt deshalb auch bei Geschäften mit Serbien.

Weil sich die Listen laufend ändern: In den letzten 12 Monaten kamen 3 Einträge mit Bezug zu Serbien neu hinzu. Neue Listungen gelten in der Regel ab dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU – ohne Übergangsfrist und auch für bestehende Geschäftsbeziehungen. Wer einem inzwischen gelisteten Partner weiter Gelder oder Waren bereitstellt, verstößt gegen das Bereitstellungsverbot und macht sich nach § 18 AWG strafbar. Deshalb sollten Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende täglich gegen die aktuellen Listen geprüft werden.

Die FATF führt Serbien derzeit weder auf der Schwarzen noch auf der Grauen Liste. Die FATF aktualisiert ihre Listen nach den Plenarsitzungen im Februar, Juni und Oktober; der eLI gleicht die Einstufung wöchentlich ab (zuletzt geprüft am 02.11.2026).

Nein. Die EU-Liste der Drittländer mit hohem Geldwäscherisiko (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675) führt Serbien nicht. Es gelten die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 10 GwG; die eigene Risikoanalyse nach § 5 GwG kann im Einzelfall dennoch ein erhöhtes Risiko ergeben.

Für Verpflichtete nach § 2 GwG ja: Sie müssen klären, ob Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigte PEP sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG), und die Geschäftsbeziehung kontinuierlich überwachen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG). Der PEP-Status ändert sich laufend durch Wahlen und Ernennungen: In den letzten 90 Tagen kamen 837 PEP-Datensätze mit Bezug zu Serbien neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben. Für Unternehmen, die nicht unter das Geldwäschegesetz fallen, besteht keine gesetzliche PEP-Prüfpflicht.

Nein. Die BAFA-Übersicht der länderbezogenen Embargos (Stand 15.06.2026) führt für Serbien kein Embargo. Personenbezogene Sanktionen gelten trotzdem: 14 Personen und Organisationen mit Bezug zu Serbien stehen auf den Sanktionslisten, vor allem unter thematischen Programmen etwa zur Terrorismusbekämpfung. Geschäftspartner mit Bezug zu Serbien müssen deshalb ebenso gegen die Listen geprüft werden. Ob ein konkretes Geschäft betroffen ist, hängt von Gut, Empfänger und Verwendungszweck ab; die Sanktionslistenprüfung der Geschäftspartner ersetzt diese güterbezogene Prüfung nicht.

Ja, unter Umständen. Nach den EU-Sanktionsverordnungen dürfen gelisteten Personen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen auch nicht mittelbar bereitgestellt werden. Ein nicht gelistetes Unternehmen ist betroffen, wenn gelistete Personen mehr als 50 % der Anteile halten oder es im Einzelfall kontrollieren; nach der OFAC 50 Percent Rule genügen in den USA 50 % oder mehr. Mit Bezug zu Serbien stehen derzeit 11 Organisationen auf den Sanktionslisten, deren Beteiligungen eine reine Namensprüfung nicht erkennt.

Länder mit ähnlichem Risikoprofil

Albanien 10 Bahrain 10 Benin 10 Chile 10 Äthiopien 10

Quellen

Hinweis: Der eLI ist ein statistischer Orientierungswert auf Länderebene. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Einzelfallprüfung von Geschäftspartnern. Alle Angaben ohne Gewähr.

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