Serbien: Sanktionen und Länderrisiko
Für Serbien weist der easycompliance Länderrisiko-Indikator (eLI) 10 von 100 Punkten aus – Risikoklasse „niedrig“, Rang 122 von 250 Ländern. Maßgeblich sind 14 aktive Sanktionslisten-Einträge. Allein in den letzten 12 Monaten kamen 3 Listungen hinzu – Geschäftspartner mit Bezug zu Serbien müssen deshalb laufend geprüft werden.
Rang 122 von 250 Ländern · Stand 07.11.2026
Sanktionslage mit Bezug zu Serbien
Mit Bezug zu Serbien stehen 14 aktive Einträge auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten – 3 Personen und 11 Organisationen. Kein Sanktionsprogramm richtet sich ausdrücklich gegen Serbien; die Einträge stammen aus thematischen Programmen, etwa zur Terrorismusbekämpfung, und erfassen Personen und Organisationen mit Staatsangehörigkeit oder Sitz im Land. In den letzten 12 Monaten kamen 3 Einträge hinzu. Unsere PEP-Datenbank enthält 7.951 Datensätze politisch exponierter Personen mit Bezug zu Serbien.
Warum Geschäftspartner mit Bezug zu Serbien laufend geprüft werden müssen
Eine Prüfung beim Vertragsabschluss genügt nicht. Die Sanktionslisten ändern sich laufend, und jede Änderung kann einen Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitenden betreffen, der gestern noch unauffällig war.
- Listungen wirken sofort. EU-Sanktionsverordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Neue Listungen treten in der Regel am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft – ohne Übergangsfrist und auch für laufende Geschäftsbeziehungen.
- Ab dann gilt das Bereitstellungsverbot. Gelisteten Personen und Organisationen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden – keine Zahlung, keine Lieferung, auch nicht aus einem bestehenden Vertrag.
- Verstöße sind strafbar. Wer gegen das Bereitstellungsverbot verstößt, macht sich nach § 18 AWG strafbar; in besonders schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.
- Auch Einstufungen ändern sich. Die FATF aktualisiert ihre Listen dreimal im Jahr (Februar, Juni, Oktober), die EU passt ihre Hochrisikoliste per Delegierter Verordnung an.
PEP-Prüfung: Ämter wechseln laufend
Für Verpflichtete nach § 2 GwG gehört die Abklärung, ob Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigte politisch exponierte Personen sind, zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG) – ebenso die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG). Der PEP-Status entsteht und endet durch Wahlen, Ernennungen und Rücktritte: In den letzten 90 Tagen kamen 837 PEP-Datensätze mit Bezug zu Serbien neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben.
So geht es automatisch: easycompliance prüft Ihren gesamten Datenbestand täglich gegen die aktuellen Sanktions- und PEP-Listen und meldet Treffer per E-Mail. Sanktionslistenprüfung · PEP-Prüfung · Kostenlos testen
Sanktionsprogramme mit Bezug zu Serbien
Mit Bezug zu Serbien stehen 14 aktive Einträge auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten – 3 Personen und 11 Organisationen (EU 1, USA 6, HADDEX 7). Kein Programm richtet sich ausdrücklich gegen Serbien; die Einträge stammen aus thematischen Programmen, etwa zur Terrorismusbekämpfung. Die vollständige Tabelle steht unter Listungen & Daten.
Listungen und Daten im Detail
Die Tabellen sind durchsuchbar und sortierbar. Namen sind wie auf unserer Übersicht aller Sanktionslisten maskiert; den vollständigen Abgleich übernimmt die Sanktionslistenprüfung bzw. die PEP-Prüfung.
Alle Programme mit Bezug zu Serbien
| Code | Programm | Herausgeber | Einträge | Neu (12 M.) |
|---|---|---|---|---|
BALKANS | Western Balkans Stabilization Regulations, 31 C.F.R. part 588; Executive Order 13304Die USA haben das Programm erlassen, die Verwaltung liegt beim OFAC. Grundlage sind die Western Balkans Stabilization Regulations (31 C.F.R. part 588) und die Executive Order 13304. Es richtet sich gegen Personen, die Frieden und Stabilität im Westbalkan gefährden. | USA | 3 | 0 |
CAATSA - RUSSIA | Countering America's Adversaries Through Sanctions Act of 2017 (CAATSA) - Section 224Abschnitt 224 des 2017 in den USA erlassenen Countering America's Adversaries Through Sanctions Act ermöglicht Sanktionen des US-Finanzministeriums (OFAC) gegen Personen, die im Auftrag der russischen Regierung die Cybersicherheit untergraben. | USA | 1 | 1 |
CYBER4 | Executive Order 13694; Executive Order 13757; Executive Order 14144; Executive Order 14306US-Sanktionen auf Grundlage der Executive Orders 13694, 13757, 14144 und 14306, verwaltet vom US-Finanzministerium (OFAC). Sie richten sich gegen Personen und Organisationen, die für erhebliche böswillige Aktivitäten im Cyberraum verantwortlich sind. | USA | 1 | 1 |
SDGT | Specially Designated Global TerroristDie USA haben dieses Programm zur Terrorismusbekämpfung erlassen. Es wird vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums und vom US-Außenministerium umgesetzt. Es richtet sich gegen Personen und Organisationen, die Terroranschläge verübt haben oder bei denen ein erhebliches Risiko dafür besteht, sowie gegen deren Unterstützer. | USA | 1 | 1 |
SDNTK | Specially Designated Narcotics Traffickers (Kingpin Act)Das Programm wird vom OFAC des US-Finanzministeriums auf Grundlage des Foreign Narcotics Kingpin Designation Act (Kingpin Act) verwaltet. Es richtet sich weltweit gegen bedeutende ausländische Drogenhändler sowie gegen Personen und Organisationen, die ihnen helfen oder mit ihnen verbunden sind. | USA | 1 | 0 |
SEC | CH-Swiss SECO (State Secretariat for Economic Affairs)Sanktionslisten des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) der Schweiz nach dem Embargogesetz (EmbG); die einzelnen Programme stehen unter den SECO-Programmen. | Schweiz | 1 | 1 |
Neueste Listungen mit Bezug zu Serbien
| Datum | Liste / Programm | Typ | Name |
|---|---|---|---|
| 17.08.2026 | CHSECO - RUSSIA | Organisation | C**** D***** B************ G*** |
| 25.06.2026 | USSDN - SDGT | Organisation | G***** R***** F********** I*** |
| 19.11.2025 | USSDN - CAATSA - RUSSIA, CYBER4 | Organisation | S**** D****** I**** D** |
| 24.03.2015 | USSDN - SDNTK | Organisation | P************* C********* E************ |
| 26.05.2011 | USSDN - BALKANS | Person | L*** K******* |
| 25.07.2008 | USSDN - BALKANS | Organisation | K****** |
| 25.07.2008 | USSDN - BALKANS | Organisation | Z***** |
Sanktionsdynamik: neue Listungen und Verordnungen
In den letzten 24 Monaten kamen 3 Einträge mit Bezug zu Serbien neu auf die Listen, davon 3 in den letzten 12 Monaten.
Embargo: Was für Serbien gilt
Die BAFA-Übersicht der länderbezogenen Embargos (Stand 15.06.2026) führt für Serbien kein länderbezogenes Embargo. Personenbezogene Sanktionen gelten trotzdem: 14 Personen und Organisationen mit Bezug zu Serbien stehen auf den Sanktionslisten. Geschäftspartner mit Bezug zu Serbien müssen deshalb ebenso geprüft werden.
Quelle: BAFA, Übersicht über die länderbezogenen Embargos, Stand 15.06.2026. Alle Länder mit Embargo: Übersicht der Embargoländer.
Mittelbares Bereitstellungsverbot: die 50-%-Regel
Das Bereitstellungsverbot der EU-Sanktionsverordnungen schützt nicht nur vor Geschäften mit gelisteten Personen und Organisationen selbst. Gelder und wirtschaftliche Ressourcen dürfen ihnen auch nicht mittelbar zufließen – etwa über ein Unternehmen, das ihnen gehört oder das sie kontrollieren. Die EU stellt dabei auf ein Eigentum von mehr als 50 % ab, mehrere gelistete Anteilseigner werden zusammengerechnet; bei Kontrolle entscheidet der Einzelfall. In den USA gilt nach der OFAC 50 Percent Rule jedes Unternehmen als blockiert, das zu 50 % oder mehr von gelisteten Personen gehalten wird.
Mit Bezug zu Serbien stehen derzeit 11 Organisationen auf den Sanktionslisten. Ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sind häufig selbst nicht gelistet – eine reine Namensprüfung gegen die Sanktionslisten erkennt sie deshalb nicht. Bei Geschäftspartnern mit verschachtelten Beteiligungen lohnt sich trotzdem der Blick auf die Eigentümerstruktur.
Eigentums- und Kontrollbeziehungen zu sanktionierten Personen bildet die Watchlist Sanctions Control & Ownership (SCO) von Dow Jones ab, die easycompliance im Tarif easy Watchlist automatisiert prüft. Ob Sie SCO wirklich brauchen, hängt von Ihrem Geschäft ab – die Einordnung der Rechtslage und der Risiko-Check helfen bei der Entscheidung.
SCO-Watchlist anfragen Mehr zur 50-%-Regel
FATF, EU-Hochrisikoliste und Korruptionsindex
FATF-Einstufung: nicht gelistet
Die FATF führt Serbien derzeit weder auf der Schwarzen noch auf der Grauen Liste. Die Financial Action Task Force (FATF) aktualisiert ihre Listen nach den Plenarsitzungen im Februar, Juni und Oktober. Zuletzt gegen die Listen auf fatf-gafi.org geprüft: 02.11.2026.
EU-Hochrisiko-Drittland: nein
Die EU-Liste der Drittländer mit hohem Geldwäscherisiko (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675) führt Serbien nicht.
Korruptionswahrnehmung (CPI 2025): 33 von 100
Im Corruption Perceptions Index 2025 von Transparency International erreicht Serbien 33 von 100 Punkten (0 = sehr korrupt wahrgenommen, 100 = sehr integer). Der CPI ist eine Zusatzinfo und nicht im eLI-Score enthalten, weil er Wahrnehmung misst und keine Prüfpflicht auslöst.
PEP-Daten mit Bezug zu Serbien
Unsere PEP-Datenbank enthält 7.951 Datensätze politisch exponierter Personen mit Bezug zu Serbien, einschließlich Familienangehöriger und nahestehender Personen. In den letzten 90 Tagen kamen 837 Datensätze neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben.
Was Unternehmen bei Bezug zu Serbien tun sollten
- Geschäftspartner prüfen. Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende mit Bezug zu Serbien täglich gegen die EU-Sanktionslisten prüfen – Pflicht nach VO (EG) Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
Sanktionslistenprüfung · Tarife vergleichen - 50-%-Regel beachten. Auch nicht gelistete Unternehmen im Eigentum oder unter Kontrolle gelisteter Personen fallen unter das Bereitstellungsverbot. Eigentümerstrukturen deckt die Watchlist SCO ab.
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So setzt sich der eLI-Score zusammen
Der Score von 10 Punkten ist das gewichtete Mittel aus fünf Komponenten. Die vollständige Methodik steht auf der Übersichtsseite des eLI.
Häufige Fragen zu Sanktionen mit Bezug zu Serbien
Länder mit ähnlichem Risikoprofil
Albanien 10 Bahrain 10 Benin 10 Chile 10 Äthiopien 10
Quellen
- Konsolidierte EU-Sanktionsliste (CFSP) – EU-Listeneinträge
- OFAC Sanctions Programs and Country Information – US-Programme
- HADDEX-Sanktionslisten von Reguvis – Gesamtliste und Verordnungs-Historie
- FATF Schwarze und Graue Liste – FATF-Einstufung
- Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 – EU-Hochrisiko-Drittländer
- BAFA – Übersicht über die länderbezogenen Embargos – Embargo-Matrix (Stand 15.06.2026)
- Transparency International, CPI 2025 (CC BY 4.0) – Zusatzinfo, nicht im eLI-Score enthalten
Hinweis: Der eLI ist ein statistischer Orientierungswert auf Länderebene. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Einzelfallprüfung von Geschäftspartnern. Alle Angaben ohne Gewähr.