Elfenbeinküste: Sanktionen und Länderrisiko
Für die Elfenbeinküste weist der easycompliance Länderrisiko-Indikator (eLI) 34 von 100 Punkten aus – Risikoklasse „mittel“, Rang 27 von 250 Ländern. Maßgeblich sind 16 aktive Sanktionslisten-Einträge, die Graue Liste der FATF und die EU-Liste der Hochrisiko-Drittländer. Neue Listungen gelten ab dem Tag ihrer Veröffentlichung – Geschäftspartner mit Bezug zur Elfenbeinküste müssen deshalb laufend geprüft werden.
Rang 27 von 250 Ländern · Stand 27.10.2026
Sanktionslage mit Bezug zur Elfenbeinküste
Für die Elfenbeinküste besteht nach der BAFA-Übersicht der länderbezogenen Embargos (Stand 15.06.2026) derzeit kein Embargo, und laut den Daten von easycompliance gilt aktuell kein länderbezogenes Sanktionsprogramm. Die FATF führt das Land auf ihrer Liste der Länder unter verstärkter Beobachtung (Graue Liste). Das bedeutet, dass die FATF dort strategische Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung festgestellt hat, an deren Behebung das Land mit der FATF arbeitet. Zusätzlich hat die EU die Elfenbeinküste als Drittland mit hohem Risiko eingestuft. Verpflichtete nach dem Geldwäscherecht müssen deshalb bei Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Bezug zu diesem Land verstärkte Sorgfaltspflichten erfüllen, zum Beispiel zusätzliche Angaben zu Kunden, wirtschaftlich Berechtigten sowie zur Herkunft von Mitteln und Vermögen einholen und die Geschäftsbeziehung engmaschiger überwachen. Unabhängig davon bleibt der Abgleich von Geschäftspartnern mit den personenbezogenen Sanktionslisten der EU, der Vereinten Nationen und der USA erforderlich.
Mit Bezug zur Elfenbeinküste stehen 16 aktive Einträge auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten – 8 Personen und 8 Organisationen. Kein Sanktionsprogramm richtet sich ausdrücklich gegen die Elfenbeinküste; die Einträge stammen aus thematischen Programmen, etwa zur Terrorismusbekämpfung, und erfassen Personen und Organisationen mit Staatsangehörigkeit oder Sitz im Land. Unsere PEP-Datenbank enthält 3.235 Datensätze politisch exponierter Personen mit Bezug zur Elfenbeinküste.
Lagebild mit Hilfe von KI erstellt aus den Listendaten und amtlichen Quellen, Stand 27.10.2026. Quellen: www.fatf-gafi.org.
Warum Geschäftspartner mit Bezug zur Elfenbeinküste laufend geprüft werden müssen
Eine Prüfung beim Vertragsabschluss genügt nicht. Die Sanktionslisten ändern sich laufend, und jede Änderung kann einen Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitenden betreffen, der gestern noch unauffällig war.
- Listungen wirken sofort. EU-Sanktionsverordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Neue Listungen treten in der Regel am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft – ohne Übergangsfrist und auch für laufende Geschäftsbeziehungen.
- Ab dann gilt das Bereitstellungsverbot. Gelisteten Personen und Organisationen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden – keine Zahlung, keine Lieferung, auch nicht aus einem bestehenden Vertrag.
- Verstöße sind strafbar. Wer gegen das Bereitstellungsverbot verstößt, macht sich nach § 18 AWG strafbar; in besonders schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.
- Auch Einstufungen ändern sich. Die FATF aktualisiert ihre Listen dreimal im Jahr (Februar, Juni, Oktober), die EU passt ihre Hochrisikoliste per Delegierter Verordnung an.
PEP-Prüfung: Ämter wechseln laufend
Für Verpflichtete nach § 2 GwG gehört die Abklärung, ob Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigte politisch exponierte Personen sind, zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG) – ebenso die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG). Weil die EU die Elfenbeinküste als Drittland mit hohem Geldwäscherisiko führt, gelten zusätzlich verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG. Der PEP-Status entsteht und endet durch Wahlen, Ernennungen und Rücktritte: In den letzten 90 Tagen kamen 368 PEP-Datensätze mit Bezug zur Elfenbeinküste neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben.
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Sanktionsprogramme mit Bezug zur Elfenbeinküste
Mit Bezug zur Elfenbeinküste stehen 16 aktive Einträge auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten – 8 Personen und 8 Organisationen (EU 1, USA 7, HADDEX 8). Kein Programm richtet sich ausdrücklich gegen die Elfenbeinküste; die Einträge stammen aus thematischen Programmen, etwa zur Terrorismusbekämpfung. Die vollständige Tabelle steht unter Listungen & Daten.
Listungen und Daten im Detail
Die Tabellen sind durchsuchbar und sortierbar. Namen sind wie auf unserer Übersicht aller Sanktionslisten maskiert; den vollständigen Abgleich übernimmt die Sanktionslistenprüfung bzw. die PEP-Prüfung.
Alle Programme mit Bezug zur Elfenbeinküste
| Code | Programm | Herausgeber | Einträge | Neu (12 M.) |
|---|---|---|---|---|
SDGT | Specially Designated Global Terrorist | USA | 5 | 0 |
GLOMAG | Global Magnitsky Sanctions EO 13818 | USA | 2 | 0 |
RU5 | EU-Russische Föderation (destabilisierende Aktivitäten Russlands) | EU | 1 | 0 |
Neueste Listungen mit Bezug zur Elfenbeinküste
| Datum | Liste / Programm | Typ | Name |
|---|---|---|---|
| 16.12.2024 | EG-VO Nr.3188/2024-A01 | Person | H****** D****** |
| 18.04.2023 | USSDN - SDGT | Organisation | D*** |
| 18.04.2023 | USSDN - SDGT | Person | H*** N**** A**** |
| 09.12.2022 | USSDN - GLOMAG | Organisation | K******* S******** M******** |
| 09.12.2022 | USSDN - GLOMAG | Person | K**** K**** |
| 29.08.2019 | USSDN - SDGT | Organisation | J***** T**** B*** S***** |
| 24.04.2019 | USSDN - SDGT | Organisation | E***** E******** P********** A** C*********** |
| 11.06.2013 | USSDN - SDGT | Person | A** A**** C****** |
Sanktionsdynamik: neue Listungen und Verordnungen
In den letzten 24 Monaten kam 1 Eintrag mit Bezug zur Elfenbeinküste neu auf die Listen, davon 0 in den letzten 12 Monaten.
Embargo: Was für die Elfenbeinküste gilt
Die BAFA-Übersicht der länderbezogenen Embargos (Stand 15.06.2026) führt für die Elfenbeinküste kein länderbezogenes Embargo. Personenbezogene Sanktionen gelten trotzdem: 16 Personen und Organisationen mit Bezug zur Elfenbeinküste stehen auf den Sanktionslisten. Geschäftspartner mit Bezug zur Elfenbeinküste müssen deshalb ebenso geprüft werden.
Quelle: BAFA, Übersicht über die länderbezogenen Embargos, Stand 15.06.2026. Alle Länder mit Embargo: Übersicht der Embargoländer.
Mittelbares Bereitstellungsverbot: die 50-%-Regel
Das Bereitstellungsverbot der EU-Sanktionsverordnungen schützt nicht nur vor Geschäften mit gelisteten Personen und Organisationen selbst. Gelder und wirtschaftliche Ressourcen dürfen ihnen auch nicht mittelbar zufließen – etwa über ein Unternehmen, das ihnen gehört oder das sie kontrollieren. Die EU stellt dabei auf ein Eigentum von mehr als 50 % ab, mehrere gelistete Anteilseigner werden zusammengerechnet; bei Kontrolle entscheidet der Einzelfall. In den USA gilt nach der OFAC 50 Percent Rule jedes Unternehmen als blockiert, das zu 50 % oder mehr von gelisteten Personen gehalten wird.
Mit Bezug zur Elfenbeinküste stehen derzeit 8 Organisationen auf den Sanktionslisten. Ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sind häufig selbst nicht gelistet – eine reine Namensprüfung gegen die Sanktionslisten erkennt sie deshalb nicht. Bei Geschäftspartnern mit verschachtelten Beteiligungen lohnt sich trotzdem der Blick auf die Eigentümerstruktur.
Eigentums- und Kontrollbeziehungen zu sanktionierten Personen bildet die Watchlist Sanctions Control & Ownership (SCO) von Dow Jones ab, die easycompliance im Tarif easy Watchlist automatisiert prüft. Ob Sie SCO wirklich brauchen, hängt von Ihrem Geschäft ab – die Einordnung der Rechtslage und der Risiko-Check helfen bei der Entscheidung.
SCO-Watchlist anfragen Mehr zur 50-%-Regel
FATF, EU-Hochrisikoliste und Korruptionsindex
FATF-Einstufung: Graue Liste
Die FATF führt die Elfenbeinküste auf ihrer Grauen Liste („Jurisdictions under Increased Monitoring“): Strategische Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden unter verstärkter Beobachtung abgearbeitet. Die Financial Action Task Force (FATF) aktualisiert ihre Listen nach den Plenarsitzungen im Februar, Juni und Oktober. Zuletzt gegen die Listen auf fatf-gafi.org geprüft: 27.10.2026.
EU-Hochrisiko-Drittland: ja
Die EU führt die Elfenbeinküste auf der Liste der Drittländer mit hohem Geldwäscherisiko (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675). Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz müssen bei Bezug zur Elfenbeinküste verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG erfüllen.
Korruptionswahrnehmung (CPI 2025): 43 von 100
Im Corruption Perceptions Index 2025 von Transparency International erreicht die Elfenbeinküste 43 von 100 Punkten (0 = sehr korrupt wahrgenommen, 100 = sehr integer). Der CPI ist eine Zusatzinfo und nicht im eLI-Score enthalten, weil er Wahrnehmung misst und keine Prüfpflicht auslöst.
PEP-Daten mit Bezug zur Elfenbeinküste
Unsere PEP-Datenbank enthält 3.235 Datensätze politisch exponierter Personen mit Bezug zur Elfenbeinküste, einschließlich Familienangehöriger und nahestehender Personen. In den letzten 90 Tagen kamen 368 Datensätze neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben.
Was Unternehmen bei Bezug zur Elfenbeinküste tun sollten
- Geschäftspartner prüfen. Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende mit Bezug zur Elfenbeinküste täglich gegen die EU-Sanktionslisten prüfen – Pflicht nach VO (EG) Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
Sanktionslistenprüfung · Tarife vergleichen - 50-%-Regel beachten. Auch nicht gelistete Unternehmen im Eigentum oder unter Kontrolle gelisteter Personen fallen unter das Bereitstellungsverbot. Eigentümerstrukturen deckt die Watchlist SCO ab.
Mittelbare Sanktionslistenprüfung · SCO-Angebot anfordern - Verstärkte Sorgfaltspflichten. Für GwG-Verpflichtete gelten bei Bezug zur Elfenbeinküste verstärkte Sorgfaltspflichten (§ 15 GwG). Dazu gehört die Prüfung auf politisch exponierte Personen.
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So setzt sich der eLI-Score zusammen
Der Score von 34 Punkten ist das gewichtete Mittel aus fünf Komponenten. Die vollständige Methodik steht auf der Übersichtsseite des eLI.
Häufige Fragen zu Sanktionen mit Bezug zur Elfenbeinküste
Länder mit ähnlichem Risikoprofil
Bolivien 34 Laos 34 Angola 35 Kamerun 33 Monaco 33
Quellen
- Konsolidierte EU-Sanktionsliste (CFSP) – EU-Listeneinträge
- OFAC Sanctions Programs and Country Information – US-Programme
- HADDEX-Sanktionslisten von Reguvis – Gesamtliste und Verordnungs-Historie
- FATF Schwarze und Graue Liste – FATF-Einstufung
- Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 – EU-Hochrisiko-Drittländer
- BAFA – Übersicht über die länderbezogenen Embargos – Embargo-Matrix (Stand 15.06.2026)
- Transparency International, CPI 2025 (CC BY 4.0) – Zusatzinfo, nicht im eLI-Score enthalten
Hinweis: Der eLI ist ein statistischer Orientierungswert auf Länderebene. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Einzelfallprüfung von Geschäftspartnern. Alle Angaben ohne Gewähr.