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Watchlist-Screening: OFAC-Listungen und Delistings richtig nachziehen

OFAC hat Anfang Oktober 2026 Iran-Netzwerke mit Firmen auch aus Deutschland gelistet und zugleich Einträge gestrichen. Was das für SCO-, TRAE-, MAE- und UBO-Treffer heißt.

Tobias Siemssen, LL.M. CEO, Siemssen Consulting GmbH Ich bin Jurist, Steuerberater, Systementwickler, Unternehmer und Investor. Ich habe easycompliance entwickelt und verbinde juristische Expertise praxisnah mit über 15 Jahren Compliance-Erfahrung, neuester Technologie und internationalem Blick. LinkedIn XING E-Mail Telefon KI-Transparenz So entstehen unsere Beiträge Recherche, Aktualitätsprüfung und Analyse erfolgen bei unseren Beiträgen KI-gestützt. Die fachliche und inhaltliche Prüfung übernimmt stets der Autor. Beitragsbilder werden mit KI erstellt. Wie wir KI nutzen Zuletzt aktualisiert:

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Watchlist-Screening: OFAC-Listungen und Delistings richtig nachziehen

Anfang Oktober 2026 hat die US-Sanktionsbehörde OFAC Listen in beide Richtungen geändert. Neue Personen und Firmen kamen hinzu, andere wurden gestrichen. Für Unternehmen mit Watchlist-Screening ist das mehr als eine Nachricht aus Washington. Abgeleitete Watchlist-Daten wie Beteiligungs- und Kontrollinformationen hängen an den offiziellen Listen. Ändert sich die Quelle, kann sich auch die Bewertung bestehender Treffer ändern. In diesem Beitrag geht es deshalb nicht um die Grundlagen von SCO, TRAE, MAE und UBO. Es geht darum, wie Sie Ihre Treffer pflegen, wenn sich die Listen schnell ändern.

Was OFAC Anfang Oktober 2026 geändert hat

Am 1. Oktober 2026 hat OFAC eine sektorale Sanktionsentscheidung für die Automobil- und Bahnbranche Irans erlassen. Am selben Tag wurden 30 Personen und Unternehmen gelistet, die mit der Automobil-, Bahn-, Fertigungs-, Finanz- oder Metallbranche Irans verbunden sein sollen. Darunter sind Firmen mit Sitz in Hongkong, China, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Indonesien, der Türkei und auch Deutschland. Grundlage waren die Executive Orders 13902 und 13871. Zwölf der 30 Gelisteten stammen aus Hongkong oder China.

Etwa zeitgleich hat OFAC 56 Personen und Unternehmen mit Bezug zum Sinaloa-Kartell und zu Tren de Aragua gelistet. Betroffen sind nicht nur Anführer, sondern auch Geldwäscher, Unternehmen und Finanzhelfer. Das zeigt den Ansatz der USA: Sie sanktionieren zunehmend ganze Netzwerke. Hinzu kommen Unternehmen, die nur am Rand eines Netzwerks stehen.

Am 5. Oktober 2026 folgte die Gegenrichtung. Das US-Finanzministerium hat im Rahmen seiner Initiative zur Modernisierung der Sanktionen eine dritte Runde von Streichungen veröffentlicht. Gestrichen wurden unter anderem verstorbene Personen, aufgelöste Unternehmen und Einträge, deren Angaben für ein belastbares Screening nicht ausreichen. Details enthält die Pressemitteilung des US-Finanzministeriums zur dritten Runde der OFAC-Streichungen.

Warum Listenänderungen Ihre Watchlist-Treffer verändern

Offizielle Sanktionslisten nennen nur die gelisteten Personen und Unternehmen selbst. Watchlists wie die Dow-Jones-Inhalte SCO (Sanctions Control & Ownership), MAE und TRAE gehen weiter. Sie zeigen zum Beispiel Unternehmen, die von gelisteten Personen gehalten oder kontrolliert werden. Diese Informationen sind abgeleitet. Ihre Aussagekraft hängt also davon ab, dass die zugrunde liegende Listung noch gilt.

Daraus folgen zwei typische Fehler in der Praxis:

  • Neue Listungen erreichen die Tochterebene erst später: Ein Lieferant ist heute noch unauffällig. Morgen wird seine Muttergesellschaft gelistet und er erscheint als SCO-Eintrag. Wenn Sie Ihre Stammdaten nur beim Onboarding prüfen, bemerken Sie das nicht.
  • Alte Treffer werden nicht neu bewertet: Nach einer Streichung kann die Grundlage für eine Geschäftssperre wegfallen. Bleibt der Vermerk im System stehen, blockieren Sie womöglich ohne Grund einen Geschäftspartner. Das kostet Umsatz und schadet der Glaubwürdigkeit Ihres Prüfprozesses.

Beides zeigt: Watchlist-Screening wirkt nur, wenn es dauerhaft läuft. Eine einmalige Prüfung beim Onboarding reicht nicht.

Rechtliche Einordnung für deutsche Unternehmen

Verbindlich sind für Unternehmen in Deutschland vor allem die EU-Sanktionen. Hinzu kommt das Bereitstellungsverbot nach EU-Sanktionsrecht. US-Listen gelten hier nicht unmittelbar. Sie können aber wichtig werden, etwa bei Geschäften in US-Dollar, mit US-Bezug oder mit Banken, die selbst US-Sanktionen beachten. Bei Iran-Bezug sollten Sie außerdem prüfen, ob die EU-Blocking-Verordnung im Einzelfall eine Rolle spielt.

Watchlists sind private Datenbanken, keine amtlichen Listen. Ein SCO-, MAE- oder TRAE-Treffer ist deshalb noch kein Verstoß gegen geltendes Recht. Er ist ein Hinweis, den Sie prüfen müssen. Wie weit eine solche mittelbare Prüfung gehen sollte, hängt von Ihrem Risikoprofil ab. Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag zur mittelbaren Sanktionslistenprüfung mit 50-Prozent-Regel und UBO.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

  1. Bestand neu prüfen: Prüfen Sie Ihre Kunden- und Lieferantendaten erneut gegen die aktuellen Listen und Watchlists. Das gilt besonders für Geschäftspartner in Hongkong, China, den VAE, der Türkei und Indonesien.
  2. Offene und gesperrte Treffer nachprüfen: Prüfen Sie, ob die Listung hinter einem Watchlist-Vermerk noch besteht. Ist sie gestrichen worden, bewerten Sie den Vermerk neu und dokumentieren Sie das Ergebnis.
  3. UBO-Angaben aktuell halten: Prüfen Sie Eigentümer und wirtschaftlich Berechtigte nicht nur bei der Aufnahme eines Geschäftspartners. Prüfen Sie sie auch bei Änderungen in der Gesellschafterstruktur.
  4. Entscheidungen nachvollziehbar festhalten: Halten Sie fest, wer welchen Treffer wann und auf welcher Datengrundlage bewertet hat. Nur so können Sie später zeigen, wie Sie entschieden haben, wenn sich Listen fast wöchentlich ändern.

Die Änderungen Anfang Oktober 2026 zeigen: Neue Listungen und Streichungen sind für das Screening gleich wichtig. Wer nur nach neuen Treffern sucht, übersieht die Hälfte der Änderungen.

easycompliance prüft Ihre Stammdaten täglich und automatisch gegen die amtlichen Sanktionslisten. Auf Wunsch kommen die Dow-Jones-Watchlists SCO, TRAE, MAE und UBO hinzu. Jede Prüfung wird revisionssicher protokolliert.

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