Die Ölkrise ist im Alltag deutscher Unternehmen angekommen. Am 17. September 2026 kostete Diesel im bundesweiten Tagesdurchschnitt 2,471 Euro pro Liter. Das ist ein neuer Höchststand. Der Grund ist der Iran-Konflikt, der den Ölmarkt seit Ende Februar 2026 bestimmt. Die Straße von Hormus wurde wiederholt blockiert. Anfang September griffen die USA nach rund einem Monat Ruhe erneut Ziele im Iran an. Brent-Rohöl stieg danach wieder auf etwa 95 US-Dollar pro Barrel. Die Internationale Energieagentur (IEA) rechnet für 2026 mit einem Rückgang der weltweiten Ölförderung um 4,3 Millionen Barrel pro Tag. Analysten von J.P. Morgan erklärten Mitte September, sie könnten für den Ölmarkt derzeit kein klares Basisszenario mehr angeben.
Für Compliance-Verantwortliche stellt sich deshalb eine sachliche Frage: Was bedeutet diese Lage für die Sanktionslistenprüfung? Die kurze Antwort lautet: Die Rechtsgrundlagen bleiben gleich. Das Risiko, unbemerkt an sanktionierte Beteiligte zu geraten, steigt jedoch deutlich.
Warum Knappheit das Sanktionsrisiko erhöht
Wenn Öl knapp und teuer ist, lohnt sich Umgehung. Wer Rohöl, Diesel oder Schmierstoffe unter dem Marktpreis anbietet, muss die Herkunft nicht offenlegen. Bei solchen Angeboten ist Vorsicht geboten. Iranisches und russisches Öl wird seit Jahren über intransparente Handelsketten vermarktet. Dazu gehören wechselnde Zwischenhändler, Briefkastenfirmen in Drittstaaten, Umladungen auf hoher See und Tanker mit häufig geänderten Namen und Flaggen.
Betroffen sind nicht nur Rohstoffhändler. Auch Speditionen, Reedereien, Schiffsausrüster, Hafendienstleister, Versicherer, Bunkerlieferanten und Industriebetriebe mit eigenem Energieeinkauf können ungewollt Teil einer solchen Kette werden. Rechtlich zählt nicht die Absicht, sondern das Ergebnis. Wer einer gelisteten Person oder Organisation wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung stellt, verstößt gegen das Bereitstellungsverbot bei EU-Sanktionen. Das gilt auch dann, wenn die Beteiligung nur mittelbar über Tochtergesellschaften oder Treuhänder besteht.
Iran und Russland: zwei Regime, ein gemeinsames Muster
Im Iran-Kontext greifen auf EU-Ebene vor allem die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 und die im Herbst 2025 wieder eingesetzten UN-Sanktionen. Die USA gehen deutlich weiter. Das Office of Foreign Assets Control (OFAC) listet seit Jahren regelmäßig Netzwerke aus dem iranischen Ölhandel. Dazu gehören Handelsfirmen, Schiffsmanager, einzelne Tanker und auch Raffinerien in China. In einer militärisch eskalierten Lage ist mit weiteren Listungen in dieser Richtung zu rechnen. Neue Aufnahmen veröffentlicht OFAC in den aktuellen Bekanntmachungen des US-Finanzministeriums (OFAC Recent Actions). Wer mit US-Bezug arbeitet, sollte diese Veröffentlichungen laufend auswerten.
Russland nutzt dieselben Methoden, nur in größerem Umfang. Die sogenannte Schattenflotte besteht aus meist älteren Tankern mit unklaren Eigentumsverhältnissen und oft unzureichendem Versicherungsschutz. Die EU erfasst diese Tanker nach Verordnung (EU) Nr. 833/2014 inzwischen namentlich. Für die gelisteten Schiffe gelten Hafen- und Dienstleistungsverbote. Hinzu kommt das EU-Sanktionsregime gegen destabilisierende und hybride Aktivitäten Russlands. Es richtet sich unter anderem gegen Beteiligte an Sabotage kritischer Infrastruktur, etwa an Unterseekabeln in der Ostsee. Großbritannien und die USA listen ebenfalls Schattenflotten-Tanker. Die Listen der drei Rechtsräume sind aber nicht deckungsgleich.
Das Muster ist in beiden Fällen gleich. Die Risiken hängen nicht mehr nur an Firmennamen, sondern auch an Schiffen, Schiffsmanagern und Eigentümerstrukturen. Eine Prüfung, die nur den direkten Vertragspartner abgleicht, erfasst diese Risiken nicht vollständig.
Was Sie in der Prüfpraxis jetzt anpassen sollten
- IMO-Nummern statt Schiffsnamen prüfen: Tanker wechseln Namen und Flaggen, die IMO-Nummer bleibt gleich. Frachtpapiere, Charterverträge und Bunkerbelege sollten diese Nummer enthalten und in die Prüfung einfließen.
- Beteiligte hinter dem Vertragspartner einbeziehen: Eigentümer, Schiffsmanager, Charterer, Versicherer und wirtschaftlich Berechtigte gehören in die Prüfung. Wie das geht, beschreibt unser Beitrag zur mittelbaren Sanktionslistenprüfung über Eigentums- und Kontrollstrukturen.
- Auffällige Preise als Warnsignal behandeln: Angebote deutlich unter Marktniveau, neue Zwischenhändler ohne erkennbare Geschichte und unklare Herkunftsnachweise sollten eine vertiefte Prüfung auslösen.
- Prüfintervalle verkürzen: In einer Krise ändern sich die Listen schneller. Ein Abgleich nur bei der Anlage eines Kunden reicht nicht aus. Laufende Geschäftsbeziehungen müssen bei jeder Listenänderung erneut abgeglichen werden.
Geopolitischer Ausblick: mehr Listungen, mehr Konflikte
Für die kommenden Monate zeichnen sich drei Entwicklungen ab. Erstens ist mit weiteren Listungen im Energie- und Schifffahrtssektor zu rechnen, sowohl mit Iran- als auch mit Russland-Bezug. Die westlichen Staaten stehen dabei vor einem Zielkonflikt: Sie wollen Umgehungen unterbinden, ohne den ohnehin knappen Markt weiter zu verknappen. Das kann zu gezielten Ausnahmen und Genehmigungen führen, die zeitlich befristet sind. Solche Sonderregeln müssen Sie besonders genau verfolgen.
Zweitens dürften sich die Sanktionslisten der EU, der USA, Großbritanniens und der Schweiz weiter auseinanderentwickeln. Für international tätige Unternehmen wird deshalb entscheidend, welche Listen für das eigene Geschäft rechtlich relevant sind. Eine Orientierung gibt unsere Übersicht welche Sanktionslisten für deutsche Unternehmen verpflichtend sind.
Drittens nimmt der Druck aus China zu. China ist einer der wichtigsten Abnehmer iranischen Öls. Mit dem Anti-Auslandssanktionsgesetz und seinen Abwehrregeln kann Peking Unternehmen bestrafen, die westliche Sanktionen gegen chinesische Firmen umsetzen. Wer in China tätig ist, kann dadurch zwischen widersprüchliche Rechtsordnungen geraten. Solche Fälle sollten frühzeitig rechtlich bewertet werden.
Die Ölkrise schafft keine neuen Prüfpflichten. Sie macht aber sichtbar, wo bestehende Prüfprozesse Lücken haben. Mit easycompliance gleichen Sie Geschäftspartner automatisiert und fortlaufend mit den relevanten Sanktionslisten der EU, der USA, Großbritanniens und der Schweiz ab. Listenänderungen gehen dadurch auch in einer dynamischen Lage nicht unter.