Gabun: Sanktionen und Länderrisiko
Für Gabun weist der easycompliance Länderrisiko-Indikator (eLI) 7 von 100 Punkten aus – Risikoklasse „sehr niedrig“, Rang 173 von 250 Ländern. Neue Listungen gelten ab dem Tag ihrer Veröffentlichung – Geschäftspartner mit Bezug zu Gabun müssen deshalb laufend geprüft werden.
Rang 173 von 250 Ländern · Stand 27.10.2026
Sanktionslage mit Bezug zu Gabun
Auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten steht derzeit kein aktiver Eintrag mit Bezug zu Gabun. Kein Sanktionsprogramm richtet sich ausdrücklich gegen Gabun; die Einträge stammen aus thematischen Programmen, etwa zur Terrorismusbekämpfung, und erfassen Personen und Organisationen mit Staatsangehörigkeit oder Sitz im Land. Unsere PEP-Datenbank enthält 5.013 Datensätze politisch exponierter Personen mit Bezug zu Gabun.
Warum Geschäftspartner mit Bezug zu Gabun laufend geprüft werden müssen
Eine Prüfung beim Vertragsabschluss genügt nicht. Die Sanktionslisten ändern sich laufend, und jede Änderung kann einen Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitenden betreffen, der gestern noch unauffällig war.
- Listungen wirken sofort. EU-Sanktionsverordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Neue Listungen treten in der Regel am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft – ohne Übergangsfrist und auch für laufende Geschäftsbeziehungen.
- Ab dann gilt das Bereitstellungsverbot. Gelisteten Personen und Organisationen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden – keine Zahlung, keine Lieferung, auch nicht aus einem bestehenden Vertrag.
- Verstöße sind strafbar. Wer gegen das Bereitstellungsverbot verstößt, macht sich nach § 18 AWG strafbar; in besonders schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.
- Auch Einstufungen ändern sich. Die FATF aktualisiert ihre Listen dreimal im Jahr (Februar, Juni, Oktober), die EU passt ihre Hochrisikoliste per Delegierter Verordnung an.
PEP-Prüfung: Ämter wechseln laufend
Für Verpflichtete nach § 2 GwG gehört die Abklärung, ob Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigte politisch exponierte Personen sind, zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG) – ebenso die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG). Der PEP-Status entsteht und endet durch Wahlen, Ernennungen und Rücktritte: In den letzten 90 Tagen kamen 528 PEP-Datensätze mit Bezug zu Gabun neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben.
So geht es automatisch: easycompliance prüft Ihren gesamten Datenbestand täglich gegen die aktuellen Sanktions- und PEP-Listen und meldet Treffer per E-Mail. Sanktionslistenprüfung · PEP-Prüfung · Kostenlos testen
Sanktionsprogramme mit Bezug zu Gabun
Auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten steht derzeit kein aktiver Eintrag mit Bezug zu Gabun. Kein Programm richtet sich ausdrücklich gegen Gabun.
Sanktionsdynamik: neue Listungen und Verordnungen
In den letzten 24 Monaten kam kein neuer Eintrag mit Bezug zu Gabun auf die Listen.
Embargo: Was für Gabun gilt
Die BAFA-Übersicht der länderbezogenen Embargos (Stand 15.06.2026) führt für Gabun kein länderbezogenes Embargo. Die Prüfung der Geschäftspartner gegen die Sanktionslisten bleibt trotzdem nötig, denn jede neue Listung gilt ab dem Tag ihrer Veröffentlichung.
Quelle: BAFA, Übersicht über die länderbezogenen Embargos, Stand 15.06.2026. Alle Länder mit Embargo: Übersicht der Embargoländer.
FATF, EU-Hochrisikoliste und Korruptionsindex
FATF-Einstufung: nicht gelistet
Die FATF führt Gabun derzeit weder auf der Schwarzen noch auf der Grauen Liste. Die Financial Action Task Force (FATF) aktualisiert ihre Listen nach den Plenarsitzungen im Februar, Juni und Oktober. Zuletzt gegen die Listen auf fatf-gafi.org geprüft: 27.10.2026.
EU-Hochrisiko-Drittland: nein
Die EU-Liste der Drittländer mit hohem Geldwäscherisiko (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675) führt Gabun nicht.
Korruptionswahrnehmung (CPI 2025): 29 von 100
Im Corruption Perceptions Index 2025 von Transparency International erreicht Gabun 29 von 100 Punkten (0 = sehr korrupt wahrgenommen, 100 = sehr integer). Der CPI ist eine Zusatzinfo und nicht im eLI-Score enthalten, weil er Wahrnehmung misst und keine Prüfpflicht auslöst.
PEP-Daten mit Bezug zu Gabun
Unsere PEP-Datenbank enthält 5.013 Datensätze politisch exponierter Personen mit Bezug zu Gabun, einschließlich Familienangehöriger und nahestehender Personen. In den letzten 90 Tagen kamen 528 Datensätze neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben.
Was Unternehmen bei Bezug zu Gabun tun sollten
- Geschäftspartner prüfen. Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende mit Bezug zu Gabun täglich gegen die EU-Sanktionslisten prüfen – Pflicht nach VO (EG) Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
Sanktionslistenprüfung · Tarife vergleichen
Welche Prüfung brauchen Sie wirklich?
Wir prüfen mit Ihnen, welche Sanktions-, PEP- und Watchlisten für Ihre Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu Gabun gelten – und automatisieren die Prüfung, ohne Installation.
Beratung: 0471 981 999 81 · Kontakt aufnehmen · kostenlos testen
So setzt sich der eLI-Score zusammen
Der Score von 7 Punkten ist das gewichtete Mittel aus fünf Komponenten. Die vollständige Methodik steht auf der Übersichtsseite des eLI.
Häufige Fragen zu Sanktionen mit Bezug zu Gabun
Länder mit ähnlichem Risikoprofil
Burundi 7 Bermuda 7 Kap Verde 7 Fidschi 7 Gibraltar 7
Quellen
- Konsolidierte EU-Sanktionsliste (CFSP) – EU-Listeneinträge
- OFAC Sanctions Programs and Country Information – US-Programme
- HADDEX-Sanktionslisten von Reguvis – Gesamtliste und Verordnungs-Historie
- FATF Schwarze und Graue Liste – FATF-Einstufung
- Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 – EU-Hochrisiko-Drittländer
- BAFA – Übersicht über die länderbezogenen Embargos – Embargo-Matrix (Stand 15.06.2026)
- Transparency International, CPI 2025 (CC BY 4.0) – Zusatzinfo, nicht im eLI-Score enthalten
Hinweis: Der eLI ist ein statistischer Orientierungswert auf Länderebene. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Einzelfallprüfung von Geschäftspartnern. Alle Angaben ohne Gewähr.