Länderrisiko · Kap Verde

Kap Verde: Sanktionen und Länderrisiko

Für Kap Verde weist der easycompliance Länderrisiko-Indikator (eLI) 7 von 100 Punkten aus – Risikoklasse „sehr niedrig“, Rang 173 von 250 Ländern. Maßgeblich sind 3 aktive Sanktionslisten-Einträge. Neue Listungen gelten ab dem Tag ihrer Veröffentlichung – Geschäftspartner mit Bezug zu Kap Verde müssen deshalb laufend geprüft werden.

Tobias Siemssen, LL.M. CEO, Siemssen Consulting GmbH Ich bin Jurist, Steuerberater, Systementwickler, Unternehmer und Investor. Ich habe easycompliance entwickelt und verbinde juristische Expertise praxisnah mit über 15 Jahren Compliance-Erfahrung, neuester Technologie und internationalem Blick. LinkedIn XING E-Mail Telefon Zuletzt aktualisiert:

CV Kap Verde · auf der Weltkarte
sehr niedrig

Rang 173 von 250 Ländern · Stand 27.10.2026

3Listeneinträge
0Länderprogramme
0neue Listungen 12 M.
927PEP-Datensätze

Sanktionslage mit Bezug zu Kap Verde

Mit Bezug zu Kap Verde stehen 3 aktive Einträge auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten – 3 Personen. Kein Sanktionsprogramm richtet sich ausdrücklich gegen Kap Verde; die Einträge stammen aus thematischen Programmen, etwa zur Terrorismusbekämpfung, und erfassen Personen und Organisationen mit Staatsangehörigkeit oder Sitz im Land. Unsere PEP-Datenbank enthält 927 Datensätze politisch exponierter Personen mit Bezug zu Kap Verde.

Warum Geschäftspartner mit Bezug zu Kap Verde laufend geprüft werden müssen

0neue Listungen mit Bezug zu Kap Verde in 12 Monaten
täglichaktualisieren wir die EU-, US- und HADDEX-Sanktionslisten
183PEP-Datensätze neu oder mit geändertem Namen in 90 Tagen

Eine Prüfung beim Vertragsabschluss genügt nicht. Die Sanktionslisten ändern sich laufend, und jede Änderung kann einen Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitenden betreffen, der gestern noch unauffällig war.

  • Listungen wirken sofort. EU-Sanktionsverordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Neue Listungen treten in der Regel am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft – ohne Übergangsfrist und auch für laufende Geschäftsbeziehungen.
  • Ab dann gilt das Bereitstellungsverbot. Gelisteten Personen und Organisationen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden – keine Zahlung, keine Lieferung, auch nicht aus einem bestehenden Vertrag.
  • Verstöße sind strafbar. Wer gegen das Bereitstellungsverbot verstößt, macht sich nach § 18 AWG strafbar; in besonders schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.
  • Auch Einstufungen ändern sich. Die FATF aktualisiert ihre Listen dreimal im Jahr (Februar, Juni, Oktober), die EU passt ihre Hochrisikoliste per Delegierter Verordnung an.

PEP-Prüfung: Ämter wechseln laufend

Für Verpflichtete nach § 2 GwG gehört die Abklärung, ob Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigte politisch exponierte Personen sind, zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG) – ebenso die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG). Der PEP-Status entsteht und endet durch Wahlen, Ernennungen und Rücktritte: In den letzten 90 Tagen kamen 183 PEP-Datensätze mit Bezug zu Kap Verde neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben.

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Sanktionsprogramme mit Bezug zu Kap Verde

Mit Bezug zu Kap Verde stehen 3 aktive Einträge auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten – 3 Personen (EU 0, USA 1, HADDEX 2). Kein Programm richtet sich ausdrücklich gegen Kap Verde; die Einträge stammen aus thematischen Programmen, etwa zur Terrorismusbekämpfung. Die vollständige Tabelle steht unter Listungen & Daten.

Listungen und Daten im Detail

Die Tabellen sind durchsuchbar und sortierbar. Namen sind wie auf unserer Übersicht aller Sanktionslisten maskiert; den vollständigen Abgleich übernimmt die Sanktionslistenprüfung bzw. die PEP-Prüfung.

Alle Programme mit Bezug zu Kap Verde

CodeProgrammHerausgeberEinträgeNeu
(12 M.)
HMTUK-United Kingdom HMT (Her Majesty's Treasury)Vereinigtes Königreich10
SDNTKSpecially Designated Narcotics Traffickers (Kingpin Act)USA10

Neueste Listungen mit Bezug zu Kap Verde

DatumListe / ProgrammTypName
23.02.2024USSDN - SDNTKPersonF******** d* F***** F******** B*****
12.08.2021UKHMTPersonA*** N*** S*** M****

Sanktionsdynamik: neue Listungen und Verordnungen

In den letzten 24 Monaten kam kein neuer Eintrag mit Bezug zu Kap Verde auf die Listen.

Embargo: Was für Kap Verde gilt

Die BAFA-Übersicht der länderbezogenen Embargos (Stand 15.06.2026) führt für Kap Verde kein länderbezogenes Embargo. Personenbezogene Sanktionen gelten trotzdem: 3 Personen und Organisationen mit Bezug zu Kap Verde stehen auf den Sanktionslisten. Geschäftspartner mit Bezug zu Kap Verde müssen deshalb ebenso geprüft werden.

Quelle: BAFA, Übersicht über die länderbezogenen Embargos, Stand 15.06.2026. Alle Länder mit Embargo: Übersicht der Embargoländer.

FATF, EU-Hochrisikoliste und Korruptionsindex

FATF-Einstufung: nicht gelistet

Die FATF führt Kap Verde derzeit weder auf der Schwarzen noch auf der Grauen Liste. Die Financial Action Task Force (FATF) aktualisiert ihre Listen nach den Plenarsitzungen im Februar, Juni und Oktober. Zuletzt gegen die Listen auf fatf-gafi.org geprüft: 27.10.2026.

EU-Hochrisiko-Drittland: nein

Die EU-Liste der Drittländer mit hohem Geldwäscherisiko (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675) führt Kap Verde nicht.

Korruptionswahrnehmung (CPI 2025): 62 von 100

Im Corruption Perceptions Index 2025 von Transparency International erreicht Kap Verde 62 von 100 Punkten (0 = sehr korrupt wahrgenommen, 100 = sehr integer). Der CPI ist eine Zusatzinfo und nicht im eLI-Score enthalten, weil er Wahrnehmung misst und keine Prüfpflicht auslöst.

PEP-Daten mit Bezug zu Kap Verde

Unsere PEP-Datenbank enthält 927 Datensätze politisch exponierter Personen mit Bezug zu Kap Verde, einschließlich Familienangehöriger und nahestehender Personen. In den letzten 90 Tagen kamen 183 Datensätze neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben.

Was Unternehmen bei Bezug zu Kap Verde tun sollten

  • Geschäftspartner prüfen. Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende mit Bezug zu Kap Verde täglich gegen die EU-Sanktionslisten prüfen – Pflicht nach VO (EG) Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
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So setzt sich der eLI-Score zusammen

Der Score von 7 Punkten ist das gewichtete Mittel aus fünf Komponenten. Die vollständige Methodik steht auf der Übersichtsseite des eLI.

Sanktionsintensität · 40 %
3 /100 · 1,1 P.
Sanktionsprogramme & Embargo · 15 %
0 /100 · 0,0 P.
Sanktionsdynamik (12 Monate) · 10 %
0 /100 · 0,0 P.
Amtliche Einstufungen (FATF / EU) · 25 %
0 /100 · 0,0 P.
PEP-Dichte · 10 %
55 /100 · 5,5 P.

Häufige Fragen zu Sanktionen mit Bezug zu Kap Verde

Gegen Kap Verde richtet sich kein eigenes Sanktionsprogramm. Mit Bezug zu Kap Verde stehen 3 aktive Einträge auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten – 3 Personen (Stand 27.10.2026): Personen und Organisationen mit Staatsangehörigkeit oder Sitz im Land, gelistet unter thematischen Programmen etwa zur Terrorismusbekämpfung oder Nichtverbreitung. Die Prüfpflicht aus den EU-Verordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002 gilt deshalb auch bei Geschäften mit Kap Verde.

Weil sich die Listen laufend ändern: Auch wenn in den letzten 12 Monaten kein neuer Eintrag mit Bezug zu Kap Verde hinzukam, kann jede neue Listung einen bestehenden Geschäftspartner betreffen. Neue Listungen gelten in der Regel ab dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU – ohne Übergangsfrist und auch für bestehende Geschäftsbeziehungen. Wer einem inzwischen gelisteten Partner weiter Gelder oder Waren bereitstellt, verstößt gegen das Bereitstellungsverbot und macht sich nach § 18 AWG strafbar. Deshalb sollten Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende täglich gegen die aktuellen Listen geprüft werden.

Die FATF führt Kap Verde derzeit weder auf der Schwarzen noch auf der Grauen Liste. Die FATF aktualisiert ihre Listen nach den Plenarsitzungen im Februar, Juni und Oktober; der eLI gleicht die Einstufung wöchentlich ab (zuletzt geprüft am 27.10.2026).

Nein. Die EU-Liste der Drittländer mit hohem Geldwäscherisiko (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675) führt Kap Verde nicht. Es gelten die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 10 GwG; die eigene Risikoanalyse nach § 5 GwG kann im Einzelfall dennoch ein erhöhtes Risiko ergeben.

Für Verpflichtete nach § 2 GwG ja: Sie müssen klären, ob Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigte PEP sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG), und die Geschäftsbeziehung kontinuierlich überwachen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG). Der PEP-Status ändert sich laufend durch Wahlen und Ernennungen: In den letzten 90 Tagen kamen 183 PEP-Datensätze mit Bezug zu Kap Verde neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben. Für Unternehmen, die nicht unter das Geldwäschegesetz fallen, besteht keine gesetzliche PEP-Prüfpflicht.

Nein. Die BAFA-Übersicht der länderbezogenen Embargos (Stand 15.06.2026) führt für Kap Verde kein Embargo. Personenbezogene Sanktionen gelten trotzdem: 3 Personen und Organisationen mit Bezug zu Kap Verde stehen auf den Sanktionslisten, vor allem unter thematischen Programmen etwa zur Terrorismusbekämpfung. Geschäftspartner mit Bezug zu Kap Verde müssen deshalb ebenso gegen die Listen geprüft werden. Ob ein konkretes Geschäft betroffen ist, hängt von Gut, Empfänger und Verwendungszweck ab; die Sanktionslistenprüfung der Geschäftspartner ersetzt diese güterbezogene Prüfung nicht.

Ja, unter Umständen. Nach den EU-Sanktionsverordnungen dürfen gelisteten Personen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen auch nicht mittelbar bereitgestellt werden. Ein nicht gelistetes Unternehmen ist betroffen, wenn gelistete Personen mehr als 50 % der Anteile halten oder es im Einzelfall kontrollieren; nach der OFAC 50 Percent Rule genügen in den USA 50 % oder mehr. Mit Bezug zu Kap Verde steht derzeit keine Organisation auf den Sanktionslisten; die Regel erfasst aber auch Unternehmen im Eigentum gelisteter Personen aus anderen Ländern.

Länder mit ähnlichem Risikoprofil

Burundi 7 Bermuda 7 Fidschi 7 Gabun 7 Gibraltar 7

Quellen

Hinweis: Der eLI ist ein statistischer Orientierungswert auf Länderebene. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Einzelfallprüfung von Geschäftspartnern. Alle Angaben ohne Gewähr.

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