Kap Verde: Sanktionen und Länderrisiko
Für Kap Verde weist der easycompliance Länderrisiko-Indikator (eLI) 7 von 100 Punkten aus – Risikoklasse „sehr niedrig“, Rang 173 von 250 Ländern. Maßgeblich sind 3 aktive Sanktionslisten-Einträge. Neue Listungen gelten ab dem Tag ihrer Veröffentlichung – Geschäftspartner mit Bezug zu Kap Verde müssen deshalb laufend geprüft werden.
Rang 173 von 250 Ländern · Stand 27.10.2026
Sanktionslage mit Bezug zu Kap Verde
Mit Bezug zu Kap Verde stehen 3 aktive Einträge auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten – 3 Personen. Kein Sanktionsprogramm richtet sich ausdrücklich gegen Kap Verde; die Einträge stammen aus thematischen Programmen, etwa zur Terrorismusbekämpfung, und erfassen Personen und Organisationen mit Staatsangehörigkeit oder Sitz im Land. Unsere PEP-Datenbank enthält 927 Datensätze politisch exponierter Personen mit Bezug zu Kap Verde.
Warum Geschäftspartner mit Bezug zu Kap Verde laufend geprüft werden müssen
Eine Prüfung beim Vertragsabschluss genügt nicht. Die Sanktionslisten ändern sich laufend, und jede Änderung kann einen Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitenden betreffen, der gestern noch unauffällig war.
- Listungen wirken sofort. EU-Sanktionsverordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Neue Listungen treten in der Regel am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft – ohne Übergangsfrist und auch für laufende Geschäftsbeziehungen.
- Ab dann gilt das Bereitstellungsverbot. Gelisteten Personen und Organisationen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden – keine Zahlung, keine Lieferung, auch nicht aus einem bestehenden Vertrag.
- Verstöße sind strafbar. Wer gegen das Bereitstellungsverbot verstößt, macht sich nach § 18 AWG strafbar; in besonders schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.
- Auch Einstufungen ändern sich. Die FATF aktualisiert ihre Listen dreimal im Jahr (Februar, Juni, Oktober), die EU passt ihre Hochrisikoliste per Delegierter Verordnung an.
PEP-Prüfung: Ämter wechseln laufend
Für Verpflichtete nach § 2 GwG gehört die Abklärung, ob Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigte politisch exponierte Personen sind, zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG) – ebenso die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG). Der PEP-Status entsteht und endet durch Wahlen, Ernennungen und Rücktritte: In den letzten 90 Tagen kamen 183 PEP-Datensätze mit Bezug zu Kap Verde neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben.
So geht es automatisch: easycompliance prüft Ihren gesamten Datenbestand täglich gegen die aktuellen Sanktions- und PEP-Listen und meldet Treffer per E-Mail. Sanktionslistenprüfung · PEP-Prüfung · Kostenlos testen
Sanktionsprogramme mit Bezug zu Kap Verde
Mit Bezug zu Kap Verde stehen 3 aktive Einträge auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten – 3 Personen (EU 0, USA 1, HADDEX 2). Kein Programm richtet sich ausdrücklich gegen Kap Verde; die Einträge stammen aus thematischen Programmen, etwa zur Terrorismusbekämpfung. Die vollständige Tabelle steht unter Listungen & Daten.
Listungen und Daten im Detail
Die Tabellen sind durchsuchbar und sortierbar. Namen sind wie auf unserer Übersicht aller Sanktionslisten maskiert; den vollständigen Abgleich übernimmt die Sanktionslistenprüfung bzw. die PEP-Prüfung.
Alle Programme mit Bezug zu Kap Verde
| Code | Programm | Herausgeber | Einträge | Neu (12 M.) |
|---|---|---|---|---|
HMT | UK-United Kingdom HMT (Her Majesty's Treasury) | Vereinigtes Königreich | 1 | 0 |
SDNTK | Specially Designated Narcotics Traffickers (Kingpin Act) | USA | 1 | 0 |
Neueste Listungen mit Bezug zu Kap Verde
| Datum | Liste / Programm | Typ | Name |
|---|---|---|---|
| 23.02.2024 | USSDN - SDNTK | Person | F******** d* F***** F******** B***** |
| 12.08.2021 | UKHMT | Person | A*** N*** S*** M**** |
Sanktionsdynamik: neue Listungen und Verordnungen
In den letzten 24 Monaten kam kein neuer Eintrag mit Bezug zu Kap Verde auf die Listen.
Embargo: Was für Kap Verde gilt
Die BAFA-Übersicht der länderbezogenen Embargos (Stand 15.06.2026) führt für Kap Verde kein länderbezogenes Embargo. Personenbezogene Sanktionen gelten trotzdem: 3 Personen und Organisationen mit Bezug zu Kap Verde stehen auf den Sanktionslisten. Geschäftspartner mit Bezug zu Kap Verde müssen deshalb ebenso geprüft werden.
Quelle: BAFA, Übersicht über die länderbezogenen Embargos, Stand 15.06.2026. Alle Länder mit Embargo: Übersicht der Embargoländer.
FATF, EU-Hochrisikoliste und Korruptionsindex
FATF-Einstufung: nicht gelistet
Die FATF führt Kap Verde derzeit weder auf der Schwarzen noch auf der Grauen Liste. Die Financial Action Task Force (FATF) aktualisiert ihre Listen nach den Plenarsitzungen im Februar, Juni und Oktober. Zuletzt gegen die Listen auf fatf-gafi.org geprüft: 27.10.2026.
EU-Hochrisiko-Drittland: nein
Die EU-Liste der Drittländer mit hohem Geldwäscherisiko (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675) führt Kap Verde nicht.
Korruptionswahrnehmung (CPI 2025): 62 von 100
Im Corruption Perceptions Index 2025 von Transparency International erreicht Kap Verde 62 von 100 Punkten (0 = sehr korrupt wahrgenommen, 100 = sehr integer). Der CPI ist eine Zusatzinfo und nicht im eLI-Score enthalten, weil er Wahrnehmung misst und keine Prüfpflicht auslöst.
PEP-Daten mit Bezug zu Kap Verde
Unsere PEP-Datenbank enthält 927 Datensätze politisch exponierter Personen mit Bezug zu Kap Verde, einschließlich Familienangehöriger und nahestehender Personen. In den letzten 90 Tagen kamen 183 Datensätze neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben.
Was Unternehmen bei Bezug zu Kap Verde tun sollten
- Geschäftspartner prüfen. Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende mit Bezug zu Kap Verde täglich gegen die EU-Sanktionslisten prüfen – Pflicht nach VO (EG) Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
Sanktionslistenprüfung · Tarife vergleichen
Welche Prüfung brauchen Sie wirklich?
Wir prüfen mit Ihnen, welche Sanktions-, PEP- und Watchlisten für Ihre Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu Kap Verde gelten – und automatisieren die Prüfung, ohne Installation.
Beratung: 0471 981 999 81 · Kontakt aufnehmen · kostenlos testen
So setzt sich der eLI-Score zusammen
Der Score von 7 Punkten ist das gewichtete Mittel aus fünf Komponenten. Die vollständige Methodik steht auf der Übersichtsseite des eLI.
Häufige Fragen zu Sanktionen mit Bezug zu Kap Verde
Länder mit ähnlichem Risikoprofil
Burundi 7 Bermuda 7 Fidschi 7 Gabun 7 Gibraltar 7
Quellen
- Konsolidierte EU-Sanktionsliste (CFSP) – EU-Listeneinträge
- OFAC Sanctions Programs and Country Information – US-Programme
- HADDEX-Sanktionslisten von Reguvis – Gesamtliste und Verordnungs-Historie
- FATF Schwarze und Graue Liste – FATF-Einstufung
- Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 – EU-Hochrisiko-Drittländer
- BAFA – Übersicht über die länderbezogenen Embargos – Embargo-Matrix (Stand 15.06.2026)
- Transparency International, CPI 2025 (CC BY 4.0) – Zusatzinfo, nicht im eLI-Score enthalten
Hinweis: Der eLI ist ein statistischer Orientierungswert auf Länderebene. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Einzelfallprüfung von Geschäftspartnern. Alle Angaben ohne Gewähr.