Namibia: Sanktionen und Länderrisiko
Für Namibia weist der easycompliance Länderrisiko-Indikator (eLI) 19 von 100 Punkten aus – Risikoklasse „niedrig“, Rang 54 von 250 Ländern. Maßgeblich sind 7 aktive Sanktionslisten-Einträge und die EU-Liste der Hochrisiko-Drittländer. Neue Listungen gelten ab dem Tag ihrer Veröffentlichung – Geschäftspartner mit Bezug zu Namibia müssen deshalb laufend geprüft werden.
Rang 54 von 250 Ländern · Stand 27.10.2026
Sanktionslage mit Bezug zu Namibia
Mit Bezug zu Namibia stehen 7 aktive Einträge auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten – 3 Personen und 4 Organisationen. Kein Sanktionsprogramm richtet sich ausdrücklich gegen Namibia; die Einträge stammen aus thematischen Programmen, etwa zur Terrorismusbekämpfung, und erfassen Personen und Organisationen mit Staatsangehörigkeit oder Sitz im Land. Unsere PEP-Datenbank enthält 3.086 Datensätze politisch exponierter Personen mit Bezug zu Namibia.
Warum Geschäftspartner mit Bezug zu Namibia laufend geprüft werden müssen
Eine Prüfung beim Vertragsabschluss genügt nicht. Die Sanktionslisten ändern sich laufend, und jede Änderung kann einen Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitenden betreffen, der gestern noch unauffällig war.
- Listungen wirken sofort. EU-Sanktionsverordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Neue Listungen treten in der Regel am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft – ohne Übergangsfrist und auch für laufende Geschäftsbeziehungen.
- Ab dann gilt das Bereitstellungsverbot. Gelisteten Personen und Organisationen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden – keine Zahlung, keine Lieferung, auch nicht aus einem bestehenden Vertrag.
- Verstöße sind strafbar. Wer gegen das Bereitstellungsverbot verstößt, macht sich nach § 18 AWG strafbar; in besonders schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.
- Auch Einstufungen ändern sich. Die FATF aktualisiert ihre Listen dreimal im Jahr (Februar, Juni, Oktober), die EU passt ihre Hochrisikoliste per Delegierter Verordnung an.
PEP-Prüfung: Ämter wechseln laufend
Für Verpflichtete nach § 2 GwG gehört die Abklärung, ob Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigte politisch exponierte Personen sind, zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG) – ebenso die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG). Weil die EU Namibia als Drittland mit hohem Geldwäscherisiko führt, gelten zusätzlich verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG. Der PEP-Status entsteht und endet durch Wahlen, Ernennungen und Rücktritte: In den letzten 90 Tagen kamen 401 PEP-Datensätze mit Bezug zu Namibia neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben.
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Sanktionsprogramme mit Bezug zu Namibia
Mit Bezug zu Namibia stehen 7 aktive Einträge auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten – 3 Personen und 4 Organisationen (EU 0, USA 3, HADDEX 4). Kein Programm richtet sich ausdrücklich gegen Namibia; die Einträge stammen aus thematischen Programmen, etwa zur Terrorismusbekämpfung. Die vollständige Tabelle steht unter Listungen & Daten.
Listungen und Daten im Detail
Die Tabellen sind durchsuchbar und sortierbar. Namen sind wie auf unserer Übersicht aller Sanktionslisten maskiert; den vollständigen Abgleich übernimmt die Sanktionslistenprüfung bzw. die PEP-Prüfung.
Alle Programme mit Bezug zu Namibia
| Code | Programm | Herausgeber | Einträge | Neu (12 M.) |
|---|---|---|---|---|
DPRK3 | North Korea Sanctions Regulations (E.O.13722)Von den USA erlassene und vom OFAC verwaltete Sanktionen nach E.O. 13722: Das Vermögen der Regierung Nordkoreas und der Partei der Arbeit Koreas wird gesperrt. Außerdem sind Exporte und Reexporte nach Nordkorea sowie neue Investitionen dort verboten. | USA | 3 | 0 |
AUS | AU-Australia DFAT (Department of Foreign Affairs and Trade) | Australien | 1 | 0 |
Neueste Listungen mit Bezug zu Namibia
| Datum | Liste / Programm | Typ | Name |
|---|---|---|---|
| 11.12.2023 | AUDFAT | Person | K** T******** |
| 22.08.2017 | USSDN - DPRK3 | Organisation | Q****** C*********** (******** C* |
| 22.08.2017 | USSDN - DPRK3 | Organisation | M******* O******* P******* A************ A** T******** S******* (**** L****** |
| 22.08.2017 | USSDN - DPRK3 | Person | T******** K** |
Sanktionsdynamik: neue Listungen und Verordnungen
In den letzten 24 Monaten kam kein neuer Eintrag mit Bezug zu Namibia auf die Listen.
Embargo: Was für Namibia gilt
Die BAFA-Übersicht der länderbezogenen Embargos (Stand 15.06.2026) führt für Namibia kein länderbezogenes Embargo. Personenbezogene Sanktionen gelten trotzdem: 7 Personen und Organisationen mit Bezug zu Namibia stehen auf den Sanktionslisten. Geschäftspartner mit Bezug zu Namibia müssen deshalb ebenso geprüft werden.
Quelle: BAFA, Übersicht über die länderbezogenen Embargos, Stand 15.06.2026. Alle Länder mit Embargo: Übersicht der Embargoländer.
Mittelbares Bereitstellungsverbot: die 50-%-Regel
Das Bereitstellungsverbot der EU-Sanktionsverordnungen schützt nicht nur vor Geschäften mit gelisteten Personen und Organisationen selbst. Gelder und wirtschaftliche Ressourcen dürfen ihnen auch nicht mittelbar zufließen – etwa über ein Unternehmen, das ihnen gehört oder das sie kontrollieren. Die EU stellt dabei auf ein Eigentum von mehr als 50 % ab, mehrere gelistete Anteilseigner werden zusammengerechnet; bei Kontrolle entscheidet der Einzelfall. In den USA gilt nach der OFAC 50 Percent Rule jedes Unternehmen als blockiert, das zu 50 % oder mehr von gelisteten Personen gehalten wird.
Mit Bezug zu Namibia stehen derzeit 4 Organisationen auf den Sanktionslisten. Ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sind häufig selbst nicht gelistet – eine reine Namensprüfung gegen die Sanktionslisten erkennt sie deshalb nicht. Bei Geschäftspartnern mit verschachtelten Beteiligungen lohnt sich trotzdem der Blick auf die Eigentümerstruktur.
Eigentums- und Kontrollbeziehungen zu sanktionierten Personen bildet die Watchlist Sanctions Control & Ownership (SCO) von Dow Jones ab, die easycompliance im Tarif easy Watchlist automatisiert prüft. Ob Sie SCO wirklich brauchen, hängt von Ihrem Geschäft ab – die Einordnung der Rechtslage und der Risiko-Check helfen bei der Entscheidung.
SCO-Watchlist anfragen Mehr zur 50-%-Regel
FATF, EU-Hochrisikoliste und Korruptionsindex
FATF-Einstufung: nicht gelistet
Die FATF führt Namibia derzeit weder auf der Schwarzen noch auf der Grauen Liste. Die Financial Action Task Force (FATF) aktualisiert ihre Listen nach den Plenarsitzungen im Februar, Juni und Oktober. Zuletzt gegen die Listen auf fatf-gafi.org geprüft: 27.10.2026.
EU-Hochrisiko-Drittland: ja
Die EU führt Namibia auf der Liste der Drittländer mit hohem Geldwäscherisiko (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675). Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz müssen bei Bezug zu Namibia verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG erfüllen.
Korruptionswahrnehmung (CPI 2025): 46 von 100
Im Corruption Perceptions Index 2025 von Transparency International erreicht Namibia 46 von 100 Punkten (0 = sehr korrupt wahrgenommen, 100 = sehr integer). Der CPI ist eine Zusatzinfo und nicht im eLI-Score enthalten, weil er Wahrnehmung misst und keine Prüfpflicht auslöst.
PEP-Daten mit Bezug zu Namibia
Unsere PEP-Datenbank enthält 3.086 Datensätze politisch exponierter Personen mit Bezug zu Namibia, einschließlich Familienangehöriger und nahestehender Personen. In den letzten 90 Tagen kamen 401 Datensätze neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben.
Was Unternehmen bei Bezug zu Namibia tun sollten
- Geschäftspartner prüfen. Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende mit Bezug zu Namibia täglich gegen die EU-Sanktionslisten prüfen – Pflicht nach VO (EG) Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
Sanktionslistenprüfung · Tarife vergleichen - 50-%-Regel beachten. Auch nicht gelistete Unternehmen im Eigentum oder unter Kontrolle gelisteter Personen fallen unter das Bereitstellungsverbot. Eigentümerstrukturen deckt die Watchlist SCO ab.
Mittelbare Sanktionslistenprüfung · SCO-Angebot anfordern - Verstärkte Sorgfaltspflichten. Für GwG-Verpflichtete gelten bei Bezug zu Namibia verstärkte Sorgfaltspflichten (§ 15 GwG). Dazu gehört die Prüfung auf politisch exponierte Personen.
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So setzt sich der eLI-Score zusammen
Der Score von 19 Punkten ist das gewichtete Mittel aus fünf Komponenten. Die vollständige Methodik steht auf der Übersichtsseite des eLI.
Häufige Fragen zu Sanktionen mit Bezug zu Namibia
Länder mit ähnlichem Risikoprofil
Vanuatu 19 Trinidad und Tobago 20 Algerien 27 Afghanistan 46 Russland 85
Quellen
- Konsolidierte EU-Sanktionsliste (CFSP) – EU-Listeneinträge
- OFAC Sanctions Programs and Country Information – US-Programme
- HADDEX-Sanktionslisten von Reguvis – Gesamtliste und Verordnungs-Historie
- FATF Schwarze und Graue Liste – FATF-Einstufung
- Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 – EU-Hochrisiko-Drittländer
- BAFA – Übersicht über die länderbezogenen Embargos – Embargo-Matrix (Stand 15.06.2026)
- Transparency International, CPI 2025 (CC BY 4.0) – Zusatzinfo, nicht im eLI-Score enthalten
Hinweis: Der eLI ist ein statistischer Orientierungswert auf Länderebene. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Einzelfallprüfung von Geschäftspartnern. Alle Angaben ohne Gewähr.