Länderrisiko · Trinidad und Tobago

Trinidad und Tobago: Sanktionen und Länderrisiko

Für Trinidad und Tobago weist der easycompliance Länderrisiko-Indikator (eLI) 20 von 100 Punkten aus – Risikoklasse „niedrig“, Rang 51 von 250 Ländern. Maßgeblich sind 18 aktive Sanktionslisten-Einträge und die EU-Liste der Hochrisiko-Drittländer. Neue Listungen gelten ab dem Tag ihrer Veröffentlichung – Geschäftspartner mit Bezug zu Trinidad und Tobago müssen deshalb laufend geprüft werden.

Tobias Siemssen, LL.M. CEO, Siemssen Consulting GmbH Ich bin Jurist, Steuerberater, Systementwickler, Unternehmer und Investor. Ich habe easycompliance entwickelt und verbinde juristische Expertise praxisnah mit über 15 Jahren Compliance-Erfahrung, neuester Technologie und internationalem Blick. LinkedIn XING E-Mail Telefon Zuletzt aktualisiert:

TT Trinidad und Tobago · auf der Weltkarte
niedrig

Rang 51 von 250 Ländern · Stand 27.10.2026

18Listeneinträge
0Länderprogramme
0neue Listungen 12 M.
3.024PEP-Datensätze

Sanktionslage mit Bezug zu Trinidad und Tobago

Mit Bezug zu Trinidad und Tobago stehen 18 aktive Einträge auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten – 18 Personen. Kein Sanktionsprogramm richtet sich ausdrücklich gegen Trinidad und Tobago; die Einträge stammen aus thematischen Programmen, etwa zur Terrorismusbekämpfung, und erfassen Personen und Organisationen mit Staatsangehörigkeit oder Sitz im Land. Unsere PEP-Datenbank enthält 3.024 Datensätze politisch exponierter Personen mit Bezug zu Trinidad und Tobago.

Warum Geschäftspartner mit Bezug zu Trinidad und Tobago laufend geprüft werden müssen

0neue Listungen mit Bezug zu Trinidad und Tobago in 12 Monaten
täglichaktualisieren wir die EU-, US- und HADDEX-Sanktionslisten
345PEP-Datensätze neu oder mit geändertem Namen in 90 Tagen

Eine Prüfung beim Vertragsabschluss genügt nicht. Die Sanktionslisten ändern sich laufend, und jede Änderung kann einen Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitenden betreffen, der gestern noch unauffällig war.

  • Listungen wirken sofort. EU-Sanktionsverordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Neue Listungen treten in der Regel am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft – ohne Übergangsfrist und auch für laufende Geschäftsbeziehungen.
  • Ab dann gilt das Bereitstellungsverbot. Gelisteten Personen und Organisationen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden – keine Zahlung, keine Lieferung, auch nicht aus einem bestehenden Vertrag.
  • Verstöße sind strafbar. Wer gegen das Bereitstellungsverbot verstößt, macht sich nach § 18 AWG strafbar; in besonders schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.
  • Auch Einstufungen ändern sich. Die FATF aktualisiert ihre Listen dreimal im Jahr (Februar, Juni, Oktober), die EU passt ihre Hochrisikoliste per Delegierter Verordnung an.

PEP-Prüfung: Ämter wechseln laufend

Für Verpflichtete nach § 2 GwG gehört die Abklärung, ob Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigte politisch exponierte Personen sind, zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG) – ebenso die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG). Weil die EU Trinidad und Tobago als Drittland mit hohem Geldwäscherisiko führt, gelten zusätzlich verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG. Der PEP-Status entsteht und endet durch Wahlen, Ernennungen und Rücktritte: In den letzten 90 Tagen kamen 345 PEP-Datensätze mit Bezug zu Trinidad und Tobago neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben.

So geht es automatisch: easycompliance prüft Ihren gesamten Datenbestand täglich gegen die aktuellen Sanktions- und PEP-Listen und meldet Treffer per E-Mail. Sanktionslistenprüfung · PEP-Prüfung · Kostenlos testen

Sanktionsprogramme mit Bezug zu Trinidad und Tobago

Mit Bezug zu Trinidad und Tobago stehen 18 aktive Einträge auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten – 18 Personen (EU 2, USA 3, HADDEX 13). Kein Programm richtet sich ausdrücklich gegen Trinidad und Tobago; die Einträge stammen aus thematischen Programmen, etwa zur Terrorismusbekämpfung. Die vollständige Tabelle steht unter Listungen & Daten.

Listungen und Daten im Detail

Die Tabellen sind durchsuchbar und sortierbar. Namen sind wie auf unserer Übersicht aller Sanktionslisten maskiert; den vollständigen Abgleich übernimmt die Sanktionslistenprüfung bzw. die PEP-Prüfung.

Alle Programme mit Bezug zu Trinidad und Tobago

CodeProgrammHerausgeberEinträgeNeu
(12 M.)
SDGTSpecially Designated Global TerroristUSA30
AUSAU-Australia DFAT (Department of Foreign Affairs and Trade)Australien20
HMTUK-United Kingdom HMT (Her Majesty's Treasury)Vereinigtes Königreich20
SECCH-Swiss SECO (State Secretariat for Economic Affairs)Schweiz20
TALEU-ISIL (Da'esh) und Al-Qaida-Netzwerk (früher auch: Taliban/Osama bin Laden)EU20
UNSUN-United Nations Security Council Consolidated ListVereinte Nationen20

Neueste Listungen mit Bezug zu Trinidad und Tobago

DatumListe / ProgrammTypName
03.06.2025CHSECO - ISIL-ALQAIDAPersonA** J**** T**
03.06.2025CHSECO - ISIL-ALQAIDAPersonA** S*** a***********
17.01.2023UNSCSL - Al-QaidaPersonS**** D****** C*******
04.04.2022UKHMTPersonE***** A**
03.04.2022UNSCSL - Al-QaidaPersonA** J**** T**
04.03.2022UKHMTPersonA***
26.11.2021AUDFATPersonA** J**** T**
25.11.2021EG-VO Nr. 908/2023-A01PersonA** J**** T**
19.09.2018USSDN - SDGTPersonE**** A*****
19.09.2018USSDN - SDGTPersonE***** A**
25.08.2017EG-VO Nr.1500/2017-A01PersonA** S*** a***********
22.08.2017AUDFATPersonA** S*** a***********
30.03.2017USSDN - SDGTPersonS**** D****** C*******

Sanktionsdynamik: neue Listungen und Verordnungen

In den letzten 24 Monaten kamen 2 Einträge mit Bezug zu Trinidad und Tobago neu auf die Listen, davon 0 in den letzten 12 Monaten.

012Nov 2024: 0 neue ListungenDez 2024: 0 neue ListungenJan 2025: 0 neue ListungenJan 25Feb 2025: 0 neue ListungenMär 2025: 0 neue ListungenApr 2025: 0 neue ListungenApr 25Mai 2025: 0 neue ListungenJun 2025: 2 neue ListungenJul 2025: 0 neue ListungenJul 25Aug 2025: 0 neue ListungenSep 2025: 0 neue ListungenOkt 2025: 0 neue ListungenOkt 25Nov 2025: 0 neue ListungenDez 2025: 0 neue ListungenJan 2026: 0 neue ListungenJan 26Feb 2026: 0 neue ListungenMär 2026: 0 neue ListungenApr 2026: 0 neue ListungenApr 26Mai 2026: 0 neue ListungenJun 2026: 0 neue ListungenJul 2026: 0 neue ListungenJul 26Aug 2026: 0 neue ListungenSep 2026: 0 neue ListungenOkt 2026: 0 neue ListungenOkt 26

Embargo: Was für Trinidad und Tobago gilt

Die BAFA-Übersicht der länderbezogenen Embargos (Stand 15.06.2026) führt für Trinidad und Tobago kein länderbezogenes Embargo. Personenbezogene Sanktionen gelten trotzdem: 18 Personen und Organisationen mit Bezug zu Trinidad und Tobago stehen auf den Sanktionslisten. Geschäftspartner mit Bezug zu Trinidad und Tobago müssen deshalb ebenso geprüft werden.

Quelle: BAFA, Übersicht über die länderbezogenen Embargos, Stand 15.06.2026. Alle Länder mit Embargo: Übersicht der Embargoländer.

FATF, EU-Hochrisikoliste und Korruptionsindex

FATF-Einstufung: nicht gelistet

Die FATF führt Trinidad und Tobago derzeit weder auf der Schwarzen noch auf der Grauen Liste. Die Financial Action Task Force (FATF) aktualisiert ihre Listen nach den Plenarsitzungen im Februar, Juni und Oktober. Zuletzt gegen die Listen auf fatf-gafi.org geprüft: 27.10.2026.

EU-Hochrisiko-Drittland: ja

Die EU führt Trinidad und Tobago auf der Liste der Drittländer mit hohem Geldwäscherisiko (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675). Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz müssen bei Bezug zu Trinidad und Tobago verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG erfüllen.

Korruptionswahrnehmung (CPI 2025): 41 von 100

Im Corruption Perceptions Index 2025 von Transparency International erreicht Trinidad und Tobago 41 von 100 Punkten (0 = sehr korrupt wahrgenommen, 100 = sehr integer). Der CPI ist eine Zusatzinfo und nicht im eLI-Score enthalten, weil er Wahrnehmung misst und keine Prüfpflicht auslöst.

PEP-Daten mit Bezug zu Trinidad und Tobago

Unsere PEP-Datenbank enthält 3.024 Datensätze politisch exponierter Personen mit Bezug zu Trinidad und Tobago, einschließlich Familienangehöriger und nahestehender Personen. In den letzten 90 Tagen kamen 345 Datensätze neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben.

Was Unternehmen bei Bezug zu Trinidad und Tobago tun sollten

  • Geschäftspartner prüfen. Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende mit Bezug zu Trinidad und Tobago täglich gegen die EU-Sanktionslisten prüfen – Pflicht nach VO (EG) Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
    Sanktionslistenprüfung · Tarife vergleichen
  • Verstärkte Sorgfaltspflichten. Für GwG-Verpflichtete gelten bei Bezug zu Trinidad und Tobago verstärkte Sorgfaltspflichten (§ 15 GwG). Dazu gehört die Prüfung auf politisch exponierte Personen.
    PEP-Prüfung · PEP-Angebot anfordern
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So setzt sich der eLI-Score zusammen

Der Score von 20 Punkten ist das gewichtete Mittel aus fünf Komponenten. Die vollständige Methodik steht auf der Übersichtsseite des eLI.

Sanktionsintensität · 40 %
7 /100 · 2,7 P.
Sanktionsprogramme & Embargo · 15 %
0 /100 · 0,0 P.
Sanktionsdynamik (12 Monate) · 10 %
0 /100 · 0,0 P.
Amtliche Einstufungen (FATF / EU) · 25 %
45 /100 · 11,3 P.
PEP-Dichte · 10 %
65 /100 · 6,5 P.

Häufige Fragen zu Sanktionen mit Bezug zu Trinidad und Tobago

Gegen Trinidad und Tobago richtet sich kein eigenes Sanktionsprogramm. Mit Bezug zu Trinidad und Tobago stehen 18 aktive Einträge auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten – 18 Personen (Stand 27.10.2026): Personen und Organisationen mit Staatsangehörigkeit oder Sitz im Land, gelistet unter thematischen Programmen etwa zur Terrorismusbekämpfung oder Nichtverbreitung. Die Prüfpflicht aus den EU-Verordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002 gilt deshalb auch bei Geschäften mit Trinidad und Tobago.

Weil sich die Listen laufend ändern: Auch wenn in den letzten 12 Monaten kein neuer Eintrag mit Bezug zu Trinidad und Tobago hinzukam, kann jede neue Listung einen bestehenden Geschäftspartner betreffen. Neue Listungen gelten in der Regel ab dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU – ohne Übergangsfrist und auch für bestehende Geschäftsbeziehungen. Wer einem inzwischen gelisteten Partner weiter Gelder oder Waren bereitstellt, verstößt gegen das Bereitstellungsverbot und macht sich nach § 18 AWG strafbar. Deshalb sollten Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende täglich gegen die aktuellen Listen geprüft werden.

Die FATF führt Trinidad und Tobago derzeit weder auf der Schwarzen noch auf der Grauen Liste. Die FATF aktualisiert ihre Listen nach den Plenarsitzungen im Februar, Juni und Oktober; der eLI gleicht die Einstufung wöchentlich ab (zuletzt geprüft am 27.10.2026).

Ja. Die EU führt Trinidad und Tobago auf der Liste der Drittländer mit hohem Geldwäscherisiko (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675). Bei Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Bezug zu Trinidad und Tobago müssen Verpflichtete nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG verstärkte Sorgfaltspflichten erfüllen, etwa zusätzliche Informationen über den Vertragspartner und die Herkunft der Mittel einholen.

Für Verpflichtete nach § 2 GwG ja: Sie müssen klären, ob Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigte PEP sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG), und die Geschäftsbeziehung kontinuierlich überwachen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG). Weil die EU Trinidad und Tobago als Drittland mit hohem Geldwäscherisiko führt, gelten zusätzlich verstärkte Sorgfaltspflichten (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG). Der PEP-Status ändert sich laufend durch Wahlen und Ernennungen: In den letzten 90 Tagen kamen 345 PEP-Datensätze mit Bezug zu Trinidad und Tobago neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben. Für Unternehmen, die nicht unter das Geldwäschegesetz fallen, besteht keine gesetzliche PEP-Prüfpflicht.

Nein. Die BAFA-Übersicht der länderbezogenen Embargos (Stand 15.06.2026) führt für Trinidad und Tobago kein Embargo. Personenbezogene Sanktionen gelten trotzdem: 18 Personen und Organisationen mit Bezug zu Trinidad und Tobago stehen auf den Sanktionslisten, vor allem unter thematischen Programmen etwa zur Terrorismusbekämpfung. Geschäftspartner mit Bezug zu Trinidad und Tobago müssen deshalb ebenso gegen die Listen geprüft werden. Ob ein konkretes Geschäft betroffen ist, hängt von Gut, Empfänger und Verwendungszweck ab; die Sanktionslistenprüfung der Geschäftspartner ersetzt diese güterbezogene Prüfung nicht.

Ja, unter Umständen. Nach den EU-Sanktionsverordnungen dürfen gelisteten Personen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen auch nicht mittelbar bereitgestellt werden. Ein nicht gelistetes Unternehmen ist betroffen, wenn gelistete Personen mehr als 50 % der Anteile halten oder es im Einzelfall kontrollieren; nach der OFAC 50 Percent Rule genügen in den USA 50 % oder mehr. Mit Bezug zu Trinidad und Tobago steht derzeit keine Organisation auf den Sanktionslisten; die Regel erfasst aber auch Unternehmen im Eigentum gelisteter Personen aus anderen Ländern.

Länder mit ähnlichem Risikoprofil

Namibia 19 Vanuatu 19 Algerien 27 Afghanistan 46 Russland 85

Quellen

Hinweis: Der eLI ist ein statistischer Orientierungswert auf Länderebene. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Einzelfallprüfung von Geschäftspartnern. Alle Angaben ohne Gewähr.

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