Länderrisiko · Vanuatu

Vanuatu: Sanktionen und Länderrisiko

Für Vanuatu weist der easycompliance Länderrisiko-Indikator (eLI) 19 von 100 Punkten aus – Risikoklasse „niedrig“, Rang 54 von 250 Ländern. Maßgeblich sind 8 aktive Sanktionslisten-Einträge und die EU-Liste der Hochrisiko-Drittländer. Allein in den letzten 12 Monaten kamen 4 Listungen hinzu – Geschäftspartner mit Bezug zu Vanuatu müssen deshalb laufend geprüft werden.

Tobias Siemssen, LL.M. CEO, Siemssen Consulting GmbH Ich bin Jurist, Steuerberater, Systementwickler, Unternehmer und Investor. Ich habe easycompliance entwickelt und verbinde juristische Expertise praxisnah mit über 15 Jahren Compliance-Erfahrung, neuester Technologie und internationalem Blick. LinkedIn XING E-Mail Telefon KI-Transparenz So entstehen unsere Länderseiten Die Länderinformationen werden mit Hilfe von KI aggregiert – aus den Sanktions- und PEP-Daten von easycompliance sowie aus öffentlichen und privaten Quellen wie EUR-Lex, BAFA, FATF und Reguvis. Rechtsangaben in KI-Texten werden automatisch mit diesen Quellen abgeglichen; die Redaktion kann jeden Text korrigieren. Wie wir KI nutzen Zuletzt aktualisiert:

Sanktionslage mit Bezug zu Vanuatu

Für Vanuatu besteht kein länderbezogenes Sanktionsprogramm der EU; die BAFA-Übersicht der länderbezogenen Embargos (Stand 15.06.2026) führt für das Land kein Embargo, sodass keine länderspezifischen Handels- oder Finanzbeschränkungen gelten. Die EU führt Vanuatu jedoch in der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 als Drittland mit hohem Risiko, dessen System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweist. Für Verpflichtete nach dem Geldwäscherecht folgen daraus verstärkte Sorgfaltspflichten bei Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Bezug zu Vanuatu, etwa vertiefte Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten, Mittelherkunft und Geschäftszweck. Die FATF führt Vanuatu nicht als Land unter verstärkter Beobachtung; sie hatte 2018 erhebliche Fortschritte des Landes festgestellt und es aus ihrem Überwachungsprozess entlassen. Unabhängig davon bleibt die Prüfung von Geschäftspartnern, wirtschaftlich Berechtigten und gegebenenfalls unter der Flagge Vanuatus fahrenden Schiffen gegen die personenbezogenen Sanktionslisten von EU, Vereinten Nationen und OFAC erforderlich.

Mit Bezug zu Vanuatu stehen 8 aktive Einträge auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten – 8 Personen. Kein Sanktionsprogramm richtet sich ausdrücklich gegen Vanuatu; die Einträge stammen aus thematischen Programmen, etwa zur Terrorismusbekämpfung, und erfassen Personen und Organisationen mit Staatsangehörigkeit oder Sitz im Land. In den letzten 12 Monaten kamen 4 Einträge hinzu. Unsere PEP-Datenbank enthält 950 Datensätze politisch exponierter Personen mit Bezug zu Vanuatu.

Lagebild mit Hilfe von KI erstellt aus den Listendaten und amtlichen Quellen, Stand 27.10.2026. Quellen: eur-lex.europa.eu · eur-lex.europa.eu · www.fatf-gafi.org · www.fatf-gafi.org.

Warum Geschäftspartner mit Bezug zu Vanuatu laufend geprüft werden müssen

4neue Listungen mit Bezug zu Vanuatu in 12 Monaten
alle 91 Tageeine neue Listung im Schnitt
167PEP-Datensätze neu oder mit geändertem Namen in 90 Tagen

Eine Prüfung beim Vertragsabschluss genügt nicht. Die Sanktionslisten ändern sich laufend, und jede Änderung kann einen Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitenden betreffen, der gestern noch unauffällig war.

  • Listungen wirken sofort. EU-Sanktionsverordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Neue Listungen treten in der Regel am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft – ohne Übergangsfrist und auch für laufende Geschäftsbeziehungen.
  • Ab dann gilt das Bereitstellungsverbot. Gelisteten Personen und Organisationen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden – keine Zahlung, keine Lieferung, auch nicht aus einem bestehenden Vertrag.
  • Verstöße sind strafbar. Wer gegen das Bereitstellungsverbot verstößt, macht sich nach § 18 AWG strafbar; in besonders schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.
  • Auch Einstufungen ändern sich. Die FATF aktualisiert ihre Listen dreimal im Jahr (Februar, Juni, Oktober), die EU passt ihre Hochrisikoliste per Delegierter Verordnung an.

PEP-Prüfung: Ämter wechseln laufend

Für Verpflichtete nach § 2 GwG gehört die Abklärung, ob Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigte politisch exponierte Personen sind, zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG) – ebenso die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG). Weil die EU Vanuatu als Drittland mit hohem Geldwäscherisiko führt, gelten zusätzlich verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG. Der PEP-Status entsteht und endet durch Wahlen, Ernennungen und Rücktritte: In den letzten 90 Tagen kamen 167 PEP-Datensätze mit Bezug zu Vanuatu neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben.

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Sanktionsprogramme mit Bezug zu Vanuatu

Mit Bezug zu Vanuatu stehen 8 aktive Einträge auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten – 8 Personen (EU 0, USA 3, HADDEX 5). Kein Programm richtet sich ausdrücklich gegen Vanuatu; die Einträge stammen aus thematischen Programmen, etwa zur Terrorismusbekämpfung. Die vollständige Tabelle steht unter Listungen & Daten.

Listungen und Daten im Detail

Die Tabellen sind durchsuchbar und sortierbar. Namen sind wie auf unserer Übersicht aller Sanktionslisten maskiert; den vollständigen Abgleich übernimmt die Sanktionslistenprüfung bzw. die PEP-Prüfung.

Alle Programme mit Bezug zu Vanuatu

CodeProgrammHerausgeberEinträgeNeu
(12 M.)
TCOTransnational Criminal Organizations Sanctions Regulations, 31 C.F.R. part 590; Executive Order 13581USA32
HMTUK-United Kingdom HMT (Her Majesty's Treasury)Vereinigtes Königreich22

Neueste Listungen mit Bezug zu Vanuatu

DatumListe / ProgrammTypName
23.06.2026USSDN - TCOPersonB* C***
23.06.2026USSDN - TCOPersonA* D**
26.03.2026UKHMTPersonT*** L*
16.01.2026UKHMTPersonZ** C***
14.10.2025USSDN - TCOPersonY****** Y***

Neueste PEP-Einträge mit Bezug zu Vanuatu

Nur Funktionsbereich, ohne Angehörige und nahestehende Personen.

Neu/geändertFunktionsbereichName
02.09.2026Parlament & ParteienF****** N*** S******

Sanktionsdynamik: neue Listungen und Verordnungen

In den letzten 24 Monaten kamen 5 Einträge mit Bezug zu Vanuatu neu auf die Listen, davon 4 in den letzten 12 Monaten.

012Nov 2024: 0 neue ListungenDez 2024: 0 neue ListungenJan 2025: 0 neue ListungenJan 25Feb 2025: 0 neue ListungenMär 2025: 0 neue ListungenApr 2025: 0 neue ListungenApr 25Mai 2025: 0 neue ListungenJun 2025: 0 neue ListungenJul 2025: 0 neue ListungenJul 25Aug 2025: 0 neue ListungenSep 2025: 0 neue ListungenOkt 2025: 1 neue ListungOkt 25Nov 2025: 0 neue ListungenDez 2025: 0 neue ListungenJan 2026: 1 neue ListungJan 26Feb 2026: 0 neue ListungenMär 2026: 1 neue ListungApr 2026: 0 neue ListungenApr 26Mai 2026: 0 neue ListungenJun 2026: 2 neue ListungenJul 2026: 0 neue ListungenJul 26Aug 2026: 0 neue ListungenSep 2026: 0 neue ListungenOkt 2026: 0 neue ListungenOkt 26

Embargo: Was für Vanuatu gilt

Die BAFA-Übersicht der länderbezogenen Embargos (Stand 15.06.2026) führt für Vanuatu kein länderbezogenes Embargo. Personenbezogene Sanktionen gelten trotzdem: 8 Personen und Organisationen mit Bezug zu Vanuatu stehen auf den Sanktionslisten. Geschäftspartner mit Bezug zu Vanuatu müssen deshalb ebenso geprüft werden.

Quelle: BAFA, Übersicht über die länderbezogenen Embargos, Stand 15.06.2026. Alle Länder mit Embargo: Übersicht der Embargoländer.

FATF, EU-Hochrisikoliste und Korruptionsindex

FATF-Einstufung: nicht gelistet

Die FATF führt Vanuatu derzeit weder auf der Schwarzen noch auf der Grauen Liste. Die Financial Action Task Force (FATF) aktualisiert ihre Listen nach den Plenarsitzungen im Februar, Juni und Oktober. Zuletzt gegen die Listen auf fatf-gafi.org geprüft: 27.10.2026.

EU-Hochrisiko-Drittland: ja

Die EU führt Vanuatu auf der Liste der Drittländer mit hohem Geldwäscherisiko (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675). Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz müssen bei Bezug zu Vanuatu verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG erfüllen.

Korruptionswahrnehmung (CPI 2025): 47 von 100

Im Corruption Perceptions Index 2025 von Transparency International erreicht Vanuatu 47 von 100 Punkten (0 = sehr korrupt wahrgenommen, 100 = sehr integer). Der CPI ist eine Zusatzinfo und nicht im eLI-Score enthalten, weil er Wahrnehmung misst und keine Prüfpflicht auslöst.

PEP-Daten mit Bezug zu Vanuatu

Unsere PEP-Datenbank enthält 950 Datensätze politisch exponierter Personen mit Bezug zu Vanuatu, einschließlich Familienangehöriger und nahestehender Personen. In den letzten 90 Tagen kamen 167 Datensätze neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben. Die neuesten Einträge stehen maskiert und nur mit Funktionsbereich unter Listungen & Daten.

Was Unternehmen bei Bezug zu Vanuatu tun sollten

  • Geschäftspartner prüfen. Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende mit Bezug zu Vanuatu täglich gegen die EU-Sanktionslisten prüfen – Pflicht nach VO (EG) Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
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  • Verstärkte Sorgfaltspflichten. Für GwG-Verpflichtete gelten bei Bezug zu Vanuatu verstärkte Sorgfaltspflichten (§ 15 GwG). Dazu gehört die Prüfung auf politisch exponierte Personen.
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So setzt sich der eLI-Score zusammen

Der Score von 19 Punkten ist das gewichtete Mittel aus fünf Komponenten. Die vollständige Methodik steht auf der Übersichtsseite des eLI.

Sanktionsintensität · 40 %
5 /100 · 1,8 P.
Sanktionsprogramme & Embargo · 15 %
0 /100 · 0,0 P.
Sanktionsdynamik (12 Monate) · 10 %
0 /100 · 0,0 P.
Amtliche Einstufungen (FATF / EU) · 25 %
45 /100 · 11,3 P.
PEP-Dichte · 10 %
55 /100 · 5,5 P.

Häufige Fragen zu Sanktionen mit Bezug zu Vanuatu

Gegen Vanuatu richtet sich kein eigenes Sanktionsprogramm. Mit Bezug zu Vanuatu stehen 8 aktive Einträge auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten – 8 Personen (Stand 27.10.2026): Personen und Organisationen mit Staatsangehörigkeit oder Sitz im Land, gelistet unter thematischen Programmen etwa zur Terrorismusbekämpfung oder Nichtverbreitung. Die Prüfpflicht aus den EU-Verordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002 gilt deshalb auch bei Geschäften mit Vanuatu.

Weil sich die Listen laufend ändern: In den letzten 12 Monaten kamen 4 Einträge mit Bezug zu Vanuatu neu hinzu. Neue Listungen gelten in der Regel ab dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU – ohne Übergangsfrist und auch für bestehende Geschäftsbeziehungen. Wer einem inzwischen gelisteten Partner weiter Gelder oder Waren bereitstellt, verstößt gegen das Bereitstellungsverbot und macht sich nach § 18 AWG strafbar. Deshalb sollten Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende täglich gegen die aktuellen Listen geprüft werden.

Die FATF führt Vanuatu derzeit weder auf der Schwarzen noch auf der Grauen Liste. Die FATF aktualisiert ihre Listen nach den Plenarsitzungen im Februar, Juni und Oktober; der eLI gleicht die Einstufung wöchentlich ab (zuletzt geprüft am 27.10.2026).

Ja. Die EU führt Vanuatu auf der Liste der Drittländer mit hohem Geldwäscherisiko (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675). Bei Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Bezug zu Vanuatu müssen Verpflichtete nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG verstärkte Sorgfaltspflichten erfüllen, etwa zusätzliche Informationen über den Vertragspartner und die Herkunft der Mittel einholen.

Für Verpflichtete nach § 2 GwG ja: Sie müssen klären, ob Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigte PEP sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG), und die Geschäftsbeziehung kontinuierlich überwachen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG). Weil die EU Vanuatu als Drittland mit hohem Geldwäscherisiko führt, gelten zusätzlich verstärkte Sorgfaltspflichten (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG). Der PEP-Status ändert sich laufend durch Wahlen und Ernennungen: In den letzten 90 Tagen kamen 167 PEP-Datensätze mit Bezug zu Vanuatu neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben. Für Unternehmen, die nicht unter das Geldwäschegesetz fallen, besteht keine gesetzliche PEP-Prüfpflicht.

Nein. Die BAFA-Übersicht der länderbezogenen Embargos (Stand 15.06.2026) führt für Vanuatu kein Embargo. Personenbezogene Sanktionen gelten trotzdem: 8 Personen und Organisationen mit Bezug zu Vanuatu stehen auf den Sanktionslisten, vor allem unter thematischen Programmen etwa zur Terrorismusbekämpfung. Geschäftspartner mit Bezug zu Vanuatu müssen deshalb ebenso gegen die Listen geprüft werden. Ob ein konkretes Geschäft betroffen ist, hängt von Gut, Empfänger und Verwendungszweck ab; die Sanktionslistenprüfung der Geschäftspartner ersetzt diese güterbezogene Prüfung nicht.

Ja, unter Umständen. Nach den EU-Sanktionsverordnungen dürfen gelisteten Personen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen auch nicht mittelbar bereitgestellt werden. Ein nicht gelistetes Unternehmen ist betroffen, wenn gelistete Personen mehr als 50 % der Anteile halten oder es im Einzelfall kontrollieren; nach der OFAC 50 Percent Rule genügen in den USA 50 % oder mehr. Mit Bezug zu Vanuatu steht derzeit keine Organisation auf den Sanktionslisten; die Regel erfasst aber auch Unternehmen im Eigentum gelisteter Personen aus anderen Ländern.

Länder mit ähnlichem Risikoprofil

Namibia 19 Trinidad und Tobago 20 Algerien 27 Afghanistan 46 Russland 85

Quellen

Hinweis: Der eLI ist ein statistischer Orientierungswert auf Länderebene. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Einzelfallprüfung von Geschäftspartnern. Alle Angaben ohne Gewähr.

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