Länderrisiko · Haiti

Haiti: Sanktionen und Länderrisiko

Für Haiti weist der easycompliance Länderrisiko-Indikator (eLI) 48 von 100 Punkten aus – Risikoklasse „hoch“, Rang 15 von 250 Ländern. Maßgeblich sind 120 aktive Sanktionslisten-Einträge, ein EU-Waffenembargo, die Graue Liste der FATF und die EU-Liste der Hochrisiko-Drittländer. Allein in den letzten 12 Monaten kamen 21 Listungen hinzu – Geschäftspartner mit Bezug zu Haiti müssen deshalb laufend geprüft werden.

Tobias Siemssen, LL.M. CEO, Siemssen Consulting GmbH Ich bin Jurist, Steuerberater, Systementwickler, Unternehmer und Investor. Ich habe easycompliance entwickelt und verbinde juristische Expertise praxisnah mit über 15 Jahren Compliance-Erfahrung, neuester Technologie und internationalem Blick. LinkedIn XING E-Mail Telefon KI-Transparenz So entstehen unsere Länderseiten Die Länderinformationen werden mit Hilfe von KI aggregiert – aus den Sanktions- und PEP-Daten von easycompliance sowie aus öffentlichen und privaten Quellen wie EUR-Lex, BAFA, FATF und Reguvis. Rechtsangaben in KI-Texten werden automatisch mit diesen Quellen abgeglichen; die Redaktion kann jeden Text korrigieren. Wie wir KI nutzen Zuletzt aktualisiert:

HT Haiti · auf der Weltkarte
hoch

Rang 15 von 250 Ländern · Stand 27.10.2026

120Listeneinträge
1Länderprogramme
21neue Listungen 12 M.
1.819PEP-Datensätze

Sanktionslage mit Bezug zu Haiti

Mit Bezug zu Haiti stehen 120 aktive Einträge auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten – 103 Personen und 17 Organisationen. 1 Sanktionsprogramm richtet sich ausdrücklich gegen Haiti (HTI); die übrigen Einträge stammen aus thematischen Programmen, etwa zu Terrorismus oder Proliferation. In den letzten 12 Monaten kamen 21 Einträge hinzu; die Maßnahmen wurden 2-mal durch Verordnungen oder Verordnungsänderungen angepasst. Unsere PEP-Datenbank enthält 1.819 Datensätze politisch exponierter Personen mit Bezug zu Haiti.

Warum Geschäftspartner mit Bezug zu Haiti laufend geprüft werden müssen

21neue Listungen mit Bezug zu Haiti in 12 Monaten
alle 17 Tageeine neue Listung im Schnitt
15.12.2025letzte Änderung: EU-Rechtsakt (EU) 2025/2567

Eine Prüfung beim Vertragsabschluss genügt nicht. Die Sanktionslisten ändern sich laufend, und jede Änderung kann einen Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitenden betreffen, der gestern noch unauffällig war.

  • Listungen wirken sofort. EU-Sanktionsverordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Neue Listungen treten in der Regel am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft – ohne Übergangsfrist und auch für laufende Geschäftsbeziehungen.
  • Ab dann gilt das Bereitstellungsverbot. Gelisteten Personen und Organisationen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden – keine Zahlung, keine Lieferung, auch nicht aus einem bestehenden Vertrag.
  • Verstöße sind strafbar. Wer gegen das Bereitstellungsverbot verstößt, macht sich nach § 18 AWG strafbar; in besonders schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.
  • Auch Einstufungen ändern sich. Die FATF aktualisiert ihre Listen dreimal im Jahr (Februar, Juni, Oktober), die EU passt ihre Hochrisikoliste per Delegierter Verordnung an.

PEP-Prüfung: Ämter wechseln laufend

Für Verpflichtete nach § 2 GwG gehört die Abklärung, ob Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigte politisch exponierte Personen sind, zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG) – ebenso die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG). Weil die EU Haiti als Drittland mit hohem Geldwäscherisiko führt, gelten zusätzlich verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG. Der PEP-Status entsteht und endet durch Wahlen, Ernennungen und Rücktritte: In den letzten 90 Tagen kamen 137 PEP-Datensätze mit Bezug zu Haiti neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben.

So geht es automatisch: easycompliance prüft Ihren gesamten Datenbestand täglich gegen die aktuellen Sanktions- und PEP-Listen und meldet Treffer per E-Mail. Sanktionslistenprüfung · PEP-Prüfung · Kostenlos testen

Sanktionsprogramme mit Bezug zu Haiti

Mit Bezug zu Haiti stehen 120 aktive Einträge auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten – 103 Personen und 17 Organisationen (EU 15, USA 20, HADDEX 85). 1 Programm richtet sich ausdrücklich gegen Haiti, darunter HTI; die übrigen sind thematisch, etwa zu Terrorismus oder Proliferation, und erfassen Personen und Organisationen mit Staatsangehörigkeit oder Sitz im Land. Die vollständige Tabelle steht unter Listungen & Daten.

Listungen und Daten im Detail

Die Tabellen sind durchsuchbar und sortierbar. Namen sind wie auf unserer Übersicht aller Sanktionslisten maskiert; den vollständigen Abgleich übernimmt die Sanktionslistenprüfung bzw. die PEP-Prüfung.

Alle Programme mit Bezug zu Haiti

CodeProgrammHerausgeberEinträgeNeu
(12 M.)
HTI LänderprogrammEU-HaitiEU216
SECCH-Swiss SECO (State Secretariat for Economic Affairs)Schweiz156
HMTUK-United Kingdom HMT (Her Majesty's Treasury)Vereinigtes Königreich132
GLOMAGGlobal Magnitsky Sanctions EO 13818USA100
UNSUN-United Nations Security Council Consolidated ListVereinte Nationen90
AUSAU-Australia DFAT (Department of Foreign Affairs and Trade)Australien77
ILLICIT-DRUGS-EO14059——50
SDGTSpecially Designated Global TerroristUSA40
FTOForeign Terrorist Organizations Sanctions Regulations, 31 C.F.R. part 597USA20
CUBACuban Assets Control Regulations, 31 C.F.R. part 515Die USA haben das Programm erlassen, die Verwaltung liegt beim OFAC. Grundlage sind die Cuban Assets Control Regulations (31 C.F.R. part 515). Es handelt sich um ein umfassendes Embargo gegen Kuba, das Transaktionen mit Bezug zu Kuba weitgehend beschränkt.USA10

Neueste Listungen mit Bezug zu Haiti

DatumListe / ProgrammTypName
24.02.2026AUDFATPersonJ****** A****
03.02.2026AUDFATPersonP******* V*****
03.02.2026AUDFATPersonJ**** C********
28.01.2026CHSECO - HAITIPersonG** L**
28.01.2026CHSECO - HAITIPersonC******
28.01.2026CHSECO - HAITIPersonA***** M****
28.01.2026CHSECO - HAITIPersonG****** M****
28.01.2026CHSECO - HAITIPersonG***
28.01.2026CHSECO - HAITIPersonJ**** C****
16.01.2026UKHMTOrganisationF** R********** G* a* F**** e* A***
16.01.2026UKHMTOrganisationB** G*** G***
15.12.2025EG-VO Nr.2567/2025-A01aOrganisation5* S***** -*****
15.12.2025EG-VO Nr.2567/2025-A01aPersonR*** A******
15.12.2025EG-VO Nr.2567/2025-A01aPersonY**** L*******
15.12.2025EG-VO Nr.2567/2025-A01aPersonM***** J***** M*******
06.12.2025AUDFATPersonL****** E***
06.12.2025AUDFATPersonV********* I*******
06.12.2025AUDFATPersonW***** J*****
06.12.2025AUDFATPersonR**** D******
01.12.2025EG-VO Nr.2443/2025-A01PersonK***** S****
01.12.2025EG-VO Nr.2443/2025-A01PersonD****** H*****
20.10.2025UKHMTPersonK*****
20.10.2025UKHMTPersonD****** H*****
17.10.2025USSDN - SDGTPersonK***** S****
17.10.2025USSDN - SDGTPersonD****** H*****

Neueste PEP-Einträge mit Bezug zu Haiti

Nur Funktionsbereich, ohne Angehörige und nahestehende Personen.

Neu/geändertFunktionsbereichName
02.09.2026Regierung & VerwaltungJ***** A****** P***** L****

Verordnungen der letzten 12 Monate

ProgrammRechtsaktGeändertVeröffentlicht
HTI(EU) 2025/2567Anhang I15.12.2025
HTI(EU) 2025/2443Anhang I01.12.2025

Sanktionsdynamik: neue Listungen und Verordnungen

In den letzten 24 Monaten kamen 39 Einträge mit Bezug zu Haiti neu auf die Listen, davon 21 in den letzten 12 Monaten. Zu Programmen, die sich ausdrücklich gegen Haiti richten, gab es in den letzten 12 Monaten 2 Verordnungen bzw. Verordnungsänderungen.

0510Nov 2024: 0 neue ListungenDez 2024: 3 neue ListungenJan 2025: 0 neue ListungenJan 25Feb 2025: 0 neue ListungenMär 2025: 0 neue ListungenApr 2025: 0 neue ListungenApr 25Mai 2025: 2 neue ListungenJun 2025: 0 neue ListungenJul 2025: 9 neue ListungenJul 25Aug 2025: 0 neue ListungenSep 2025: 0 neue ListungenOkt 2025: 4 neue ListungenOkt 25Nov 2025: 0 neue ListungenDez 2025: 10 neue ListungenJan 2026: 8 neue ListungenJan 26Feb 2026: 3 neue ListungenMär 2026: 0 neue ListungenApr 2026: 0 neue ListungenApr 26Mai 2026: 0 neue ListungenJun 2026: 0 neue ListungenJul 2026: 0 neue ListungenJul 26Aug 2026: 0 neue ListungenSep 2026: 0 neue ListungenOkt 2026: 0 neue ListungenOkt 26

Embargo: Was für Haiti gilt

Die BAFA-Übersicht der länderbezogenen Embargos (Stand 15.06.2026) führt für Haiti ein Waffenembargo. Es umfasst: Waffenembargo, Dual-Use-Embargoland, Dienstleistungsbeschränkungen, Finanzsanktionen, Sonstiges. Im eLI zählt es mit 15 Punkten zur Komponente „Sanktionsprogramme & Embargo“ (Waffenembargo 15, Wirtschaftsembargo 15 Punkte).

Embargo-Matrix Haiti laut BAFA-Übersicht, Stand 15.06.2026
MaßnahmeVerordnung (EU) 2022/2309zuletzt geändert: Durchführungsverordnung (EU) 2025/2567
Waffenembargo gilt
Waffenembargoland nach der Dual-Use-Verordnung gilt
Güter der internen Repressiongilt nicht
Ausfuhr- und Lieferbeschränkungengilt nicht
Einfuhr- und Beförderungsbeschränkungengilt nicht
Beschränkungen für Dienstleistungen, Vermittlung, technische Hilfe und Finanzhilfen gilt
Finanzsanktionen (Einfriergebote, Bereitstellungsverbote) gilt
Erfüllungsverbotgilt nicht
Sonstiges gilt
Fundstellen: Verordnung (EU) 2022/2309
Waffenembargo
  • Art. 2 in Bezug auf Rüstungsgütern der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU bzw. des Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste
Beschränkungen für Dienstleistungen, Vermittlung, technische Hilfe und Finanzhilfen
  • Art. 2 i.V.m. Anhang I oder Anhang Ia
Finanzsanktionen (Einfriergebote, Bereitstellungsverbote)
  • Art. 3 i.V.m. Anhang I oder Anhang Ia
Sonstiges
  • Zusammenarbeit mit Behörden Art. 10

Quelle: BAFA, Übersicht über die länderbezogenen Embargos, Stand 15.06.2026. Die Übersicht ist nach Angabe des BAFA unverbindlich und bildet weder Umgehungsverbote noch Ausnahmen oder Altverträge ab; maßgeblich sind die im Amtsblatt der EU veröffentlichten Rechtsakte. „Waffenembargoland nach der Dual-Use-Verordnung“: Genehmigungspflicht für nicht gelistete Dual-Use-Güter bei militärischer Endverwendung (Art. 4 Abs. 1 b) Verordnung (EU) 2021/821). Alle Länder mit Embargo: Übersicht der Embargoländer.

Vor Lieferungen, Einkäufen und Dienstleistungen mit Bezug zu Haiti prüfen Sie Güter, Genehmigungspflichten und Empfänger – die Sanktionslistenprüfung der Geschäftspartner ersetzt diese güterbezogene Prüfung nicht.

Mittelbares Bereitstellungsverbot: die 50-%-Regel

17gelistete Organisationen mit Bezug zu Haiti
> 50 %Eigentum – Schwelle der EU
≥ 50 %OFAC 50 Percent Rule (USA)

Das Bereitstellungsverbot der EU-Sanktionsverordnungen schützt nicht nur vor Geschäften mit gelisteten Personen und Organisationen selbst. Gelder und wirtschaftliche Ressourcen dürfen ihnen auch nicht mittelbar zufließen – etwa über ein Unternehmen, das ihnen gehört oder das sie kontrollieren. Die EU stellt dabei auf ein Eigentum von mehr als 50 % ab, mehrere gelistete Anteilseigner werden zusammengerechnet; bei Kontrolle entscheidet der Einzelfall. In den USA gilt nach der OFAC 50 Percent Rule jedes Unternehmen als blockiert, das zu 50 % oder mehr von gelisteten Personen gehalten wird.

Mit Bezug zu Haiti stehen derzeit 17 Organisationen auf den Sanktionslisten. Ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sind häufig selbst nicht gelistet – eine reine Namensprüfung gegen die Sanktionslisten erkennt sie deshalb nicht. Bei einem Länderrisiko der Klasse „hoch“ lohnt sich der Blick auf die Eigentümerstruktur von Geschäftspartnern besonders.

Eigentums- und Kontrollbeziehungen zu sanktionierten Personen bildet die Watchlist Sanctions Control & Ownership (SCO) von Dow Jones ab, die easycompliance im Tarif easy Watchlist automatisiert prüft. Ob Sie SCO wirklich brauchen, hängt von Ihrem Geschäft ab – die Einordnung der Rechtslage und der Risiko-Check helfen bei der Entscheidung.

SCO-Watchlist anfragen Mehr zur 50-%-Regel

FATF, EU-Hochrisikoliste und Korruptionsindex

FATF-Einstufung: Graue Liste

Die FATF führt Haiti auf ihrer Grauen Liste („Jurisdictions under Increased Monitoring“): Strategische Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden unter verstärkter Beobachtung abgearbeitet. Die Financial Action Task Force (FATF) aktualisiert ihre Listen nach den Plenarsitzungen im Februar, Juni und Oktober. Zuletzt gegen die Listen auf fatf-gafi.org geprüft: 27.10.2026.

EU-Hochrisiko-Drittland: ja

Die EU führt Haiti auf der Liste der Drittländer mit hohem Geldwäscherisiko (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675). Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz müssen bei Bezug zu Haiti verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG erfüllen.

Korruptionswahrnehmung (CPI 2025): 16 von 100

Im Corruption Perceptions Index 2025 von Transparency International erreicht Haiti 16 von 100 Punkten (0 = sehr korrupt wahrgenommen, 100 = sehr integer). Der CPI ist eine Zusatzinfo und nicht im eLI-Score enthalten, weil er Wahrnehmung misst und keine Prüfpflicht auslöst.

PEP-Daten mit Bezug zu Haiti

Unsere PEP-Datenbank enthält 1.819 Datensätze politisch exponierter Personen mit Bezug zu Haiti, einschließlich Familienangehöriger und nahestehender Personen. In den letzten 90 Tagen kamen 137 Datensätze neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben. Die neuesten Einträge stehen maskiert und nur mit Funktionsbereich unter Listungen & Daten.

Was Unternehmen bei Bezug zu Haiti tun sollten

  • Geschäftspartner prüfen. Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende mit Bezug zu Haiti täglich gegen die EU-Sanktionslisten prüfen – Pflicht nach VO (EG) Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
    Sanktionslistenprüfung · Tarife vergleichen
  • 50-%-Regel beachten. Auch nicht gelistete Unternehmen im Eigentum oder unter Kontrolle gelisteter Personen fallen unter das Bereitstellungsverbot. Eigentümerstrukturen deckt die Watchlist SCO ab.
    Mittelbare Sanktionslistenprüfung · SCO-Angebot anfordern
  • Güter und Endverwendung klären. Das Waffenembargo betrifft bestimmte Güter, Dienstleistungen und Zahlungen. Vor Lieferungen Güterlisten, Genehmigungspflichten und das Bereitstellungsverbot prüfen.
    Das Bereitstellungsverbot
  • Verstärkte Sorgfaltspflichten. Für GwG-Verpflichtete gelten bei Bezug zu Haiti verstärkte Sorgfaltspflichten (§ 15 GwG). Dazu gehört die Prüfung auf politisch exponierte Personen.
    PEP-Prüfung · PEP-Angebot anfordern
Ihr Geschäft mit Haiti

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So setzt sich der eLI-Score zusammen

Der Score von 48 Punkten ist das gewichtete Mittel aus fünf Komponenten. Die vollständige Methodik steht auf der Übersichtsseite des eLI.

Sanktionsintensität · 40 %
17 /100 · 6,9 P.
Sanktionsprogramme & Embargo · 15 %
40 /100 · 6,0 P.
Sanktionsdynamik (12 Monate) · 10 %
40 /100 · 4,0 P.
Amtliche Einstufungen (FATF / EU) · 25 %
100 /100 · 25,0 P.
PEP-Dichte · 10 %
60 /100 · 6,0 P.

Häufige Fragen zu Sanktionen mit Bezug zu Haiti

Ja. Mit Bezug zu Haiti stehen 120 aktive Einträge auf den Sanktionslisten der EU, der USA und weiterer Staaten – 103 Personen und 17 Organisationen (Stand 27.10.2026). 1 Sanktionsprogramm richtet sich ausdrücklich gegen Haiti, darunter HTI. Zusätzlich besteht ein EU-Waffenembargo (Waffenembargo, Dual-Use-Embargoland, Dienstleistungsbeschränkungen, Finanzsanktionen, Sonstiges). Die Pflicht, Geschäftspartner zu prüfen, folgt aus den EU-Verordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002 sowie den länderbezogenen EU-Verordnungen.

Weil sich die Listen laufend ändern: In den letzten 12 Monaten kamen 21 Einträge mit Bezug zu Haiti neu hinzu, zuletzt angepasst wurden die Maßnahmen durch den EU-Rechtsakt (EU) 2025/2567 vom 15.12.2025. Neue Listungen gelten in der Regel ab dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU – ohne Übergangsfrist und auch für bestehende Geschäftsbeziehungen. Wer einem inzwischen gelisteten Partner weiter Gelder oder Waren bereitstellt, verstößt gegen das Bereitstellungsverbot und macht sich nach § 18 AWG strafbar. Deshalb sollten Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende täglich gegen die aktuellen Listen geprüft werden.

Die FATF führt Haiti auf ihrer Grauen Liste („Jurisdictions under Increased Monitoring“): Strategische Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden unter verstärkter Beobachtung abgearbeitet. Die Einstufung fließt mit 55 Punkten in die Komponente „Amtliche Einstufungen“ des eLI ein (Gewicht 25 %). Die FATF aktualisiert ihre Listen nach den Plenarsitzungen im Februar, Juni und Oktober.

Ja. Die EU führt Haiti auf der Liste der Drittländer mit hohem Geldwäscherisiko (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675). Bei Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Bezug zu Haiti müssen Verpflichtete nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG verstärkte Sorgfaltspflichten erfüllen, etwa zusätzliche Informationen über den Vertragspartner und die Herkunft der Mittel einholen.

Für Verpflichtete nach § 2 GwG ja: Sie müssen klären, ob Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigte PEP sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG), und die Geschäftsbeziehung kontinuierlich überwachen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG). Weil die EU Haiti als Drittland mit hohem Geldwäscherisiko führt, gelten zusätzlich verstärkte Sorgfaltspflichten (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG). Der PEP-Status ändert sich laufend durch Wahlen und Ernennungen: In den letzten 90 Tagen kamen 137 PEP-Datensätze mit Bezug zu Haiti neu hinzu oder erhielten geänderte Namensangaben. Für Unternehmen, die nicht unter das Geldwäschegesetz fallen, besteht keine gesetzliche PEP-Prüfpflicht.

Ja. Die BAFA-Übersicht der länderbezogenen Embargos (Stand 15.06.2026) führt für Haiti ein EU-Waffenembargo; es umfasst Waffenembargo, Dual-Use-Embargoland, Dienstleistungsbeschränkungen, Finanzsanktionen, Sonstiges. Rechtsgrundlage ist Verordnung (EU) 2022/2309, eine EU-Verordnung nach Art. 215 AEUV, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Ob ein konkretes Geschäft betroffen ist, hängt von Gut, Empfänger und Verwendungszweck ab; die Sanktionslistenprüfung der Geschäftspartner ersetzt diese güterbezogene Prüfung nicht.

Ja, unter Umständen. Nach den EU-Sanktionsverordnungen dürfen gelisteten Personen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen auch nicht mittelbar bereitgestellt werden. Ein nicht gelistetes Unternehmen ist betroffen, wenn gelistete Personen mehr als 50 % der Anteile halten oder es im Einzelfall kontrollieren; nach der OFAC 50 Percent Rule genügen in den USA 50 % oder mehr. Mit Bezug zu Haiti stehen derzeit 17 Organisationen auf den Sanktionslisten, deren Beteiligungen eine reine Namensprüfung nicht erkennt.

Länder mit ähnlichem Risikoprofil

Südsudan 51 Kenia 39 Libanon 57 Britische Jungferninseln 38 Vietnam 38

Quellen

Hinweis: Der eLI ist ein statistischer Orientierungswert auf Länderebene. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Einzelfallprüfung von Geschäftspartnern. Alle Angaben ohne Gewähr.

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